Neuer Meilenstein für erneuerbare Energien:

Flugwindkraft in Deutschland offiziell anerkannt

von Oliver Kube
Foto: © EnerKite

Im Zuge des Solarpaket I wurde die »Flugwindenergie« in das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) aufgenommen. Mit dieser Änderung stehen Airborne Wind Energy Anlagen, wie die von EnerKíte, nun auf gleicher Stufe mit traditionellen Quellen wie Wasserkraft, stationärer Wind- und Solarenergie, Geoenergie und Biomasse.

Das EEG-Update wird es Betreibern von Flugwindkraftanlagen ermöglichen, an Bundesnetzagentur-Ausschreibungen teilzunehmen und Einspeisetarife zu erhalten, sofern der Strom ins Netz eingespeist wird. Diese Neuerungen wurden in einer aktuellen Pressemitteilung von EnerKíte hervorgehoben, die die Bedeutung dieser gesetzlichen Änderung betont.

Laut einer Mitteilung von EnerKíte markiert die Integration der Flugwindkraft in das EEG „ein wegweisendes Signal der Anerkennung von Potenzial und Relevanz der Technologie“. Das Unternehmen hat zudem angekündigt, aufgrund dieser Entwicklung seine FunderNation-Kampagne zu verlängern, um weiteres Kapital für die Fortführung seiner Projekte zu sichern.

Die spezifische Vergütung, die im neuen Gesetz festgelegt wurde, soll auch die Finanzierungssicherheit für Banken und Investoren erhöhen und dazu beitragen, neue Arbeitsplätze zu schaffen sowie den Industriestandort Deutschland zu stärken. Ferner wird erwartet, dass die Technologie zunehmend in den Fokus von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene rückt.

EnerKíte betont weiterhin die Bedeutung der Zusammenarbeit mit etablierten Partnern und Forschungseinrichtungen, um den Status und die Glaubwürdigkeit der Flugwindenergie weiter zu festigen. Zu den Partnern zählen Unternehmen und Institutionen wie e.dis, Engie, das DLR, die Fraunhofer-Gesellschaft, Airbus und Volkswagen.

Das endgültige Inkrafttreten des EEG-Updates wird nach Zustimmung des Bundesrats erwartet.

Mehr Informationen unter: www.enerkite.de

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