Österreich zählt zu den Spitzenreitern in Sachen Solarwärme: Mit ca. 5 Millionen Quadratmetern thermischen Sonnenkollektoren liegt das Land bei der installierten Kollektorfläche pro Kopf im EU-Ranking auf Platz drei hinter Zypern und Griechenland. Um den Vorsprung auszubauen und die heimischen CO₂-Emissionen weiter zu senken verlängert der Klima- und Energiefonds die Förderaktion »Solaranlagen«, und unterstützt die Errichtung solarthermischer Anlagen in privaten Haushalten mit weiteren 0,4 Mio. Euro, dotiert aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK).
Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Wir machen Österreich zum Vorreiter in Sachen Energiewende. Mit der Weiterführung der Förderaktion »Solaranlagen« setzen wir einen wichtigen Impuls für die Klima neutrale Wärmeversorgung. Damit reduzieren wir Schritt für Schritt die Abhängigkeit von dreckigen Öl- und Gasheizungen.“
Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds: „Noch immer wird in Österreich Wärme zu 60% fossil erzeugt. Hier heißt es also rasch und entschlossen handeln, um Österreich bis 2040 klimaneutral zu machen. Im privaten Wärmebereich spielt Solarthermie dabei eine wichtige Rolle. Unsere Förderaktion bietet österreichischen Haushalten die notwendige Unterstützung für den Umstieg.“
Förderaktion »Solaranlagen«
Die Förderaktion »Solaranlagen« des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen thermischen Solarkollektoren und fördert die Errichtung von Solaranlagen in privaten Haushalten. Konkret werden neu errichtete Solaranlagen zur Warmwasserbereitung in Gebäuden und/oder zur Beheizung von Gebäuden von Privatpersonen mit einem Pauschalbetrag von 700 Euro oder maximal 35% der förderfähigen Investitionskosten gefördert.
Um einen Antrag auf Förderung stellen zu können, ist eine Registrierung für das Projekt erforderlich. Diese erfolgt online unter http://solaranlagen.klimafonds.gv.at. Förderanträge können ab sofort gestellt werden und sind so lange möglich wie Budgetmittel zur Verfügung stehen, jedoch längstens bis 31.03.2022.
Quelle: Klima- und Energiefonds