Der Vorgang ist so selbstverständlich, dass kaum jemand darüber nachdenkt: Man klingelt an der Tür, spricht über die Gegensprechanlage mit den Hausbewohnern und öffnet die Tür, sobald man den Türsummer hört. Für Hörbehinderte kann allerdings aus der Selbstverständlichkeit leicht eine unüberwindliche Hürde werden. Speziell für ihre Bedürfnisse entwickelte Siedle deshalb die sogenannte Zustandsanzeige, die mit leuchtenden Symbolen zeigt, was andere hören können. Die Zustandsanzeige quittiert den Türruf durch ein optisches Signal. So können Hörbehinderte sicher sein, dass es tatsächlich geklingelt hat. Sobald der Gesprächspartner das Gespräch annimmt, signalisiert das ein weiteres Symbol: Nun kann gesprochen werden. Ein drittes Symbol zeigt an, dass der Türöffner betätigt wurde, ein viertes, wenn keine Verbindung aufgebaut werden konnte. Die Zustandsanzeige entspricht den Anforderungen der neuen DIN 18040 »Barrierefreies Bauen«, die derzeit eingeführt wird. Sie ist erhältlich für die drei Designlinien Siedle Vario, Steel und Classic.
Induktive Ankopplung für Hörgeräte
Hilfreich für Menschen, die ein Hörgerät benutzen, ist außerdem die sogenannte induktive Ankopplung, die auch in Museen eingesetzt wird: Sie schickt das akustische Signal der Gegensprechanlage über Induktionsschleifen im Fußboden oder in der Wand direkt auf das Hörgerät des Besuchers.
Barrierefrei nach neuer DIN
Mit der Zustandsanzeige für Hörbehinderte erfüllt Siedle die Anforderungen der neuen DIN 18040 »Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen«. Sie definiert, welche technischen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit bauliche Anlagen als barrierefrei gelten. Die Norm verlangt, dass Türöffner- und Gegensprechanlagen in die barrierefreie Gestaltung einbezogen werden: „Bei Gegensprechanlagen ist die Hörbereitschaft der Gegenseite optisch anzuzeigen. Bei manuell betätigten Türen mit elektrischer Türfallenfreigabe (umgangssprachlich Türsummer) ist die Freigabe optisch zu signalisieren.“