Lampenausphasung – Keine Frist versäumen

Kompetente Beratung und Unterstützung von SCHÄCKE und REGRO

von David Lodahl
Foto: © Rexel Austria GmbH

Bei SCHÄCKE und REGRO passende Produkte und Lösungen finden!

Laut RoHS-Richtlinie 2011/65/EU ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten. Für einige Produkte der Allgemeinbeleuchtung waren Ausnahmen definiert, diese wurden Anfang 2022 aufgehoben. Daraus resultieren zusätzliche Ausphasungen von Leuchtmittel, welche, zu den Stichtagen 25.02. und 25.08.2023, über die Ökodesign Richtlinie hinausgehen.

Ab diesen Zeitpunkten dürfen diese Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Vorhandene Lagerbestände dürfen nach diesem Datum noch abverkauft werden. Somit ist ab Ende August 2023 die Inverkehrbringung ALLER Leuchtstofflampen (mit Ausnahme einzelner Speziallampen wie EX-Lampen) verboten.

In diesem Video macht Andreas Buchta, Business Manager Smart Building & Beleuchtungslösungen der REXEL Austria GmbH auf die Fristen aufmerksam, zeigt auf was es zu beachten gilt und welche konkreten Lösungen es gibt.

Auf der Suche nach alternativen Beleuchtungslösungen können bei SCHÄCKE und REGRO die besten Alternativprodukte auf einen Blick gefunden werden. Die Lichtspezialist:innen von REXEL stehen österreichweit für alle Fragen zur Umrüstung und Neuplanung zur Verfügung.

Informationen und Kontakt:

Quelle: Rexel Austria GmbH
Entgeltliche Einschaltung

Ähnliche Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar

* Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.

Unseren Newsletter abonnieren - jetzt!

Neueste Nachrichten aus der Licht- und Elektrotechnik bestellen.