Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sieht vor, dass auch Betreiber von Erzeugungsanlagen, also etwa die Errichter von Photovoltaik-Anlagen, durch die Bezahlung von Netzzutrittspauschalen einen Beitrag zu den Netzausbaukosten leisten. Der Oberste Gerichtshof hat nun in einem Urteil festgehalten, dass die Verrechnung dieser Beträge nur in bestimmten Fällen zulässig ist, etwa dann, wenn Ausbaumaßnahmen bei der Herstellung des Netzzutritts gesetzt wurden.
Der Erkenntnis des Obersten Gerichtshofs Rechnung tragend, wendet sich die Netz Niederösterreich nun aktiv an zahlreiche ihrer Kundinnen und Kunden.
„Da die Rechtslage durch dieses Urteil nun präzisiert wurde, werden wir die betroffenen Kundinnen und Kunden rasch und unbürokratisch kontaktieren und sie von der Rückerstattung ihrer bereits geleisteten Kosten informieren“, erläutert Netz NÖ-Experte Christian Schirmer und ergänzt: „Unsere Kundinnen und Kunden erhalten das Schreiben per E-Mail oder, falls keine hinterlegt ist, per Post.“
Konkret sind in Niederösterreich rund 98.000 Fälle betroffen, die von der Netz Niederösterreich nun in Tranchen aktiv benachrichtigt werden. Mit der Auszahlung der Guthaben soll noch in diesem Jahr begonnen werden.
Die rückerstatteten Kosten werden nun auf die Netzentgelte umgelegt und somit auf alle Stromkunden aufgeteilt.
Netz-Ausbau bis 2030
Um die Ziele der österreichischen Klima- und Energiestrategie „auf den Boden bringen zu können“ muss das Stromnetz in vergleichbar kurzer Zeit auf allen Ebenen modernisiert und ausgebaut werden.
Das Modernisierungsprogramm der Netz NÖ bis 2030 umfasst:
- Neu- oder Ersatzneubau von mehr als 40 Umspannwerken inkl. Anschlussleitungen (dzt. sind 92 Umspannwerke in Betrieb)
- jährlicher Zubau von etwa 700 Trafostationen (langjähriger Schnitt von etwa 250 Stationen)
- Verlegen von etwa 1.000 km Mittel- und Niederspannungskabel pro Jahr
Die Netz NÖ investiert allein in diesem Geschäftsjahr rund 450 Mio. Euro in den Ausbau der Infrastruktur.
Weitere Informationen auf: www.netz-noe.at