Die Strompreise sinken, was Verbraucher aufatmen lässt. Für PV-Anlagenbesitzer wird es hingegen unattraktiver, ins Netz einzuspeisen – denn mit den Preisen gehen auch die Einspeisevergütungen runter. Das gilt auch für die Vergütung der Abwicklungsstelle OeMAG, für die es seit Jahresbeginn eine neue Berechnungsformel gibt.
Seit 1. Jänner 2024 wird der von der OeMAG zu vergütende Marktpreis für Netzeinspeiser monatlich berechnet – und zwar im Nachhinein. Eine wichtige Grundlage, wenn auch nicht die einzige ist der durchschnittliche mengengewichtete Day-Ahead-Stundenpreis an der Strombörse. Weiter sind für diesen Betrag eine Ober- und Untergrenze definiert. Die Obergrenze liegt beim von der E-Control veröffentlichten Quartalsmarktpreis, für Q1 2024 sind das 9,63 Cent pro kWh. Die Untergrenze beträgt 60 Prozent jenes Quartalsmarktpreises. Für Februar und März ist folglich ein Betrag zwischen 9,63 und 5,78 Cent pro kWh garantiert – im Januar lag dieser bei 8,137 Cent (durchschnittlicher Day-Ahead-Stundenpreis). Davon werden noch die sogenannten aliquoten Ausgleichsenergieaufwendungen abgezogen. Diese werden jährlich von der E-Control ermittelt, mit den Zahlen für heuer wird bis spätestens April gerechnet.
Der Vorteil für PV-Anlagen-Besitzer besteht darin, dass die OeMAG im Gegensatz zu den Energieversorgern gesetzlich zur Abnahme bzw. Vergütung verpflichtet ist. Alternativen zur Einspeisung sind die Eigenverbrauchsoptimierung mit Speicher und intelligentem Lastmanagement sowie die Beteiligung an einer lokalen oder regionalen Energiegemeinschaft.
Mehr Informationen unter: www.oem-ag.at