Gebäude, die der Öffentlichkeit oder Arbeitnehmern dienen, sind mit einer Notbeleuchtung auszustatten. Diese wird wirksam, wenn die Stromversorgung der allgemeinen künstlichen Beleuchtung ausfällt. Sie wird daher von einer unabhängigen Stromquelle gespeist. Durch die eindeutige Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen können Angst und Irritationen vermieden werden. Wichtig dabei ist, dass die Ausgänge eines Raums oder Gebäudes klar gekennzeichnet und sichtbar sind, damit diese im Bedarfsfall jederzeit von Personen genutzt werden zu können.
Unterteilt werden Notbeleuchtungen in Ersatz- und in Sicherheitsbeleuchtungen. Aufgabe einer Sicherheitsbeleuchtung ist es, beim Ausfall der allgemeinen Stromversorgung ein gefahrloses Verlassen eines Raums oder Gebäudes zu ermöglichen. Die einzelnen Arten bzw. Kategorien haben dabei folgende Ziele:
- Ziel der Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege ist es, Personen das gefahrlose Verlassen eines Raums oder Gebäudes zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung auf Rettungswegen und in besonderen Bereichen gesorgt wird, und dass Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen leicht aufgefunden und bedient werden können;
- Ziel der Notbeleuchtung von Sicherheitszeichen für Rettungswege ist es, ausreichende Sehbedingungen und Orientierung zu ermöglichen, um Rettungswege leicht zu finden und zu benutzen;
- Ziel der Antipanikbeleuchtung ist es, möglichst Paniksituationen zu vermeiden und Personen ein sicheres Erreichen der Rettungswege zu ermöglichen, indem für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung gesorgt wird. Das Licht der Rettungsweg- und Antipanikbeleuchtung sollte nach unten auf die Bezugsebene gerichtet sein, aber auch Hindernisse bis zu 2 m über dieser Ebene beleuchten;
- Ziel der Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung ist es, zur Sicherheit von Personen beizutragen, die sich in einem potentiell gefährlichen Arbeitsablauf oder Arbeitssituation befinden, um angemessene Abschaltmaßnahmen zur Sicherheit weiterer vor Ort befindlicher Personen zu unterstützen.
In der aktuellen Neuausgabe der ÖNORM EN 1838 ist nun klargestellt, dass die externe Beleuchtung bis zu einem sicheren Bereich zu berücksichtigen ist. Ebenso wurde die Beleuchtung von Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen und Erste-Hilfe-Stellen aufeinander abgestimmt sowie die Gestaltung von Sicherheitszeichen an die entsprechende ISO-Norm angepasst.
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