Das am Donnerstag zur Beschlussfassung im Bundestag anstehende Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) strebt für den künftigen Ausbau der Solarenergie ehrgeizige Ziele an. In seinen Reformen bleibt es aber hinter den Erwartungen der Solarwirtschaft zurück. „Dies kann nur der erste Schritt zur Entfesselung der Solarenergie gewesen sein. Die Fesseln wurden gelockert, aber noch nicht vollständig gelöst.“ So kommentiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW), die am heutigen Abend dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Rahmen des sogenannten energiepolitischen „Osterpaketes“ zur Beschlussfassung vorgelegte Gesetzesreform.
Erfreut zeigt sich die Solarbranche über die deutliche Heraufsetzung der Photovoltaik-Ausbauziele. Demnach soll die installierte Solarstromleistung in den kommenden 10 Jahren bei einem gleichzeitig steigenden Strombedarf vervierfacht werden. Ihr Anteil am heimischen Stromverbrauch würde in diesem Zeitraum von derzeit rund 10 Prozent auf beinahe 30 Prozent steigen. Um diese ehrgeizige Zielsetzung auch sicher zu erreichen, hätte es nach den Vorstellungen der Solarwirtschaft jedoch eines noch konsequenteren Abbaus von Investitionsbarrieren bedurft.
Mit dem EEG 2023 sei dies nur zum Teil gelungen. Beim weitgehenden Verzicht auf Ausschreibungen bei der Inanspruchnahme von Marktprämien gewerblicher Solardächer folgte die Bundesregierung den Branchenempfehlungen. Die erfolgte Anhebung der anzulegenden Werte zur Ermittlung der Marktprämien sei nach Einschätzung des BSW jedoch voraussichtlich zu gering und kompliziert ausgefallen, um eine ausreichende Anzahl an Firmen zu PV-Investitionen zu bewegen. „Die Investitionsbereitschaft in diesem wichtigen Photovoltaik-Marktsegment wird jetzt stark von der weiteren Entwicklung der Kapital- und Material- sowie vor allen Dingen auch Stromkosten abhängen“, so Körnig. Zusätzliche Wachstumsimpulse erhofft sich die Branche von der für das kommende Jahr angekündigten Solarpflicht für neue Gewerbebauten.
Als einen Schritt in die richtige Richtung bezeichnete der BSW die erweiterte Freigabe von Verkehrsrandstreifen zur ebenerdigen Errichtung von Solarparks. Durften PV-Freiflächenanlagen bislang lediglich in einem Streifen von maximal 200 Metern entlang von Bundesautobahnen und Schienenwegen errichtet werden, so liegt die Limitierungkünftig bei 500 Metern. Der Bundesverband bedauert jedoch, dass die generelle Freigabe sogenannter benachteiligter Gebiete – i. d. R. ertragsarme landwirtschaftliche Flächen – weiterhin unter dem Vorbehalt von Verordnungen der Bundesländer stehe.
Auch die Verbesserungen der Rahmenbedingungen für hybride Nutzungsformen wie Agri-PV und Floating-PV, also die Kombination von Landwirtschaft bzw. Gewässernutzung mit der Solarstromerzeugung, seien hinter den Erfordernissen zurückgeblieben. Weitgehende Fehlanzeige gäbe es nach der ersten Blitzauswertung der Ausschussbeschlüsse auch bei den erhofften Verbesserungen der Investitionsbedingungen für die solare Direktversorgung, zum Beispiel mittels Mieterstrommodellen.
Insgesamt müsse der regulatorische Rahmen – Zertifizierung, Voraussetzung für Netzanschluss und -einspeisung, steuerrechtliche Aspekte – spätestens im Sommerpaket entbürokratisiert und vereinfacht werden. Körnig: „Das EEG 2023 ist ein erster wichtiger Schritt. Weitere Investitionsbremsen müssen nun schnell gelöst werden, um die Energieversorgung baldmöglichst mittels Erneuerbarer Energien zu sichern.“
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e.V.