Die Fakten des Marktes, insbesondere die Entwicklung an den internationalen Strom-Großhandelsmärkten, erfordern eine Preisanpassung bei Strom. Der Österreichische Strompreisindex (ÖSPI) liegt um 84 Prozent über dem Vorjahr. Die indexbasierte Preisanpassung folgt einer transparenten Anpassungsautomatik.
Die Entwicklung an den internationalen Strom-Großhandelsmärkten und der Anstieg des Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) um 84 Prozent innerhalb eines Jahres erfordern eine Preisanpassung bei Strom. Die langfristig orientierte Einkaufspolitik ermöglichte es, die Preise – im Interesse der Kunden – mehr als zweieinhalb Jahre stabil zu halten und damit ein kalkulierbarer Energielieferant zu sein. Basis der Preisanpassung sind neue, transparente Lieferbedingungen für Kunden, die einer indexbasierten Anpassungsautomatik folgen. Die Strompreise (Grundpreis und Arbeitspreis) werden bei einer Indexveränderung (VPI und ÖSPI) über einen Grundkorridor von mehr als vier Indexpunkten sowohl nach oben als auch nach unten, jeweils einmal im Jahr zum 1. Jänner, angepasst.
Die Preisanpassung per 1. Jänner 2022 gilt für alle Produkte der regionalen Energievertriebsgesellschaften der EAA, die im Preisblatt keine detaillierten Preisanpassungsklauseln haben: Energie Burgenland Vertrieb GmbH & Co KG, EVN Energievertrieb GmbH & Co KG und Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG. Für einen Haushaltskunden mit einem Stromverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr bedeutet die Preisanpassung monatliche Mehrkosten von rund 12 bis 13 Euro (inkl. Ust.).
Quelle: APA-OTS