Dass Rauchwarnmelder im Brandfall Leben retten können, ist bekannt. Auch, welche Kriterien für die Auswahl von Qualitätsmeldern gelten und wie sie richtig montiert werden, gehört für viele Elektrotechniker mittlerweile zum Basiswissen. Was viele aber nicht wissen, ist, dass es für Instandhaltung und Wartung genaue Vorschriften gibt, die einzuhalten sind.
Im Absatz 5.1 der TRVB 122 S steht: „Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchstens ± 3 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen.“
Das bedeutet also, dass jeder Betreiber dafür Sorge zu tragen hat, dass alle Rauchwarnmelder in den Wohnungen seiner Anlage mindestens einmal im Jahr überprüft werden. Dazu gehört u. a. dass die Raucheintrittsöffnungen frei sind, keine funktionsrelevante Beschädigung vorliegt und dass die Umgebung von 0,5m um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen ist. Ob er diese Inspektionen selbst vornimmt oder fremd vergibt, bleibt dabei ihm überlassen.
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