Energiepreise sollen transparenter und fairer werden:

Regierung stärkt Kontrolle über Energiepreise

von Sandra Eisner
Foto: © KI-generiert

Die Bundesregierung will künftig stärker gegen ungerechtfertigte Energiepreise vorgehen. Zwei Gesetzesnovellen sollen die rechtlichen Grundlagen dafür schaffen. Im Fokus steht ein neuer Preisüberwachungsmechanismus, der insbesondere die Rolle der E-Control stärkt. Außerdem soll das Missbrauchsverbot für marktbeherrschende Energieversorger bis 2031 verlängert werden.

Neuer Preisüberwachungsmechanismus geplant

Mit Änderungen des Preisgesetzes 1992 und des Energie-Control-Gesetzes soll ein flexiblerer rechtlicher Rahmen für Preisüberwachung im Energiesektor geschaffen werden. Bisher sind Strom und Gas vom Preisgesetz ausgenommen – diese Ausnahme soll nun entfallen. Ziel ist es, bei Preisverwerfungen künftig rascher eingreifen zu können.

Eine zentrale Rolle wird dabei der Regulierungsbehörde E-Control zukommen. Sie soll künftig systematisch prüfen, ob die Preise von Energieanbietern mit internationalen Entwicklungen übereinstimmen. Werden Abweichungen festgestellt, die auf eine ungerechtfertigte Preispolitik hinweisen, soll die E-Control Maßnahmenvorschläge erarbeiten und die Bundesregierung informieren.

Auf dieser Basis könnte die Regierung in Ausnahmefällen zeitlich befristet Preisobergrenzen für Strom oder Gas festlegen – konkret für maximal sechs Monate. Laut Erläuterungen muss ein solcher Eingriff jedoch europarechtskonform sein und sich an Preisniveaus vergleichbarer Länder orientieren.

Missbrauchsverbot bis 2031 verlängert

Die zweite Regierungsvorlage betrifft das bestehende „Bundesgesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen“, das ursprünglich bis Ende 2027 befristet war. Es soll nun um vier Jahre bis Ende 2031 verlängert werden. Damit wird sichergestellt, dass die Bundeswettbewerbsbehörde weiterhin gezielt gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellung im Energiesektor vorgehen kann.

Die Regelung ermöglicht es, großen Energieversorgern unfaire Einkaufs- oder Verkaufspreise sowie andere marktverzerrende Bedingungen zu untersagen – insbesondere dann, wenn solche Praktiken unter funktionierendem Wettbewerb nicht zu erwarten wären.

Weitere Informationen auf: www.parlament.gv.at

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