Die Spatzen pfiffen es zwar bereits von den Dächern, aber erst jetzt steht es tatsächlich fest – wie das i-Magazin nun herausfand, übernimmt das AMS nun schon ab dem ersten Monat die Sozialversicherungsbeiträge jener Mitarbeiter, die der Kurzarbeit zugestimmt haben. „Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers bemessen sich am Entgelt vor Kurzarbeit. Im neuen Kurzarbeitsmodell werden auch diese erhöhten Beiträge ab dem ersten Monat vom AMS übernommen“, heißt es in der Information des Bundesministeriums (HIER klicken!) für Arbeit, Familie und Jugend (Stand 17.3.2020).
Damit erfahren Österreichs Unternehmen eine weitere enorme Erleichterung, um die Mitarbeiter trotz Coronakrise in den eigenen Reihen zu halten. Hatte der Unternehmer bei Kurzarbeit, Stand gestern, für die Sozialversicherungsbeiträge noch selber aufkommen müssen, so lässt die aktuelle Änderung viele Unternehmer nun wieder viel positiver in die Zukunft blicken!