Smodics-Neumann begrüßt Reform der Gewerbeordnung

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„Mit Absolvierung einer Meisterprüfung stehen Meister auf Stufe 6 des Europäischen Qualifikationsniveaus und erhalten damit eine Gleichstellung mit dem Bachelor. Das ist auch im europäischen Kontext ein Mehrwert und ein klares Ja zu Qualifikation und damit Qualität“, so Smodics-Neumann.

Kein Kahlschlag bei reglementierten Gewerben
Die reglementierten Gewerbe bleiben und damit auch wichtige Qualitätsstandards in der Lehrlingsausbildung und der Konsumentensicherheit. Auch weiterhin ist die Zuordnung zu den Kollektivverträgen sichergestellt. Nur ein kleiner Teil der Gewerbe ist reglementiert, 4 von 5 können somit weiterhin unkompliziert und von jedermann angemeldet werden.

Ausweitung der Nebenrechte
„Der Auftrag bleibt die Bemessungsgrundlage. Das ist die richtige Entscheidung, denn damit besteht weiterhin Rechtssicherheit“, zeigt sich Smodics-Neumann erfreut. Die bisherige Definition im Gesetzesentwurf zur Ausweitung der Nebenrechte – nämlich den Umsatz als Bemessungsgrundlage heran zu ziehen – hätte dazu geführt, dass keine Nachvollziehbarkeit gegeben ist, wann Arbeiten aus anderen Branchen übernommen werden dürfen. Während des laufenden Wirtschaftsjahres ist eine Festlegung von Auftragsvolumina in Hinblick auf einen zu erzielenden Jahresumsatz nicht möglich, gleiches gilt für Jungunternehmen. Jetzt ist es möglich, die Ausübung von Nebenrechten auf bis zu 30 Prozent gemessen am Auftragswert auszudehnen. Die Bedingung, dass der wirtschaftliche Schwerpunkt und die Eigenart des Betriebes nicht verloren gehen, bleibt aufrecht. Dabei dürfen allerdings aus den Vorbehaltsbereichen reglementierter Gewerbe stammende Nebenrechte nur maximal 15 Prozent Anteil an der Auftragstätigkeit erreichen.

Erleichterungen im Betriebsanlagenrecht
„Ein Verfahren wird mit einem einzigen Bescheid beendet, das garantieren One Stopp Shops“, so Smodics-Neumann. Bisher hatten die Behörden eine Entscheidungsfrist von sechs Monaten im gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren. Diese Frist wird auf vier Monate herab gesetzt werden. Damit sollen künftig 50 Prozent statt bisher 20 Prozent aller Betriebsanlagenverfahren als vereinfachtes Verfahren geführt werden. In sonstigen betriebsanlagenrechtlichen Verfahren wird die Frist auf zwei Monate gesenkt. Die Reformierung des Betriebsanlagenrechts bedeutet damit eine erhebliche Erleichterung für Unternehmen und ist ein entscheidender Teil des Pakets.

Gebührenerleichterungen
Jährlich werden 80.000 Gewerbescheine angemeldet. Das ist in Zukunft kostenlos. Bis auf das erste Gewerbe, das bisher auch kostenlos war, kostete die Lösung eines weiteren Scheins Unternehmen im Schnitt 70 Euro. Diese Gebühren fallen jetzt weg. Ebenso werden GISA – Gewerbeinformationssystem Austria – Auszüge kostenlos. Die Ausstellung aller Zeugnisse, Bescheinigungen und Urkunden ist künftig ohne Gebühr möglich. „Die Reform der Gewerbeordnung orientiert sich an den Erfordernissen der Wiener Gewerbe- und Handwerksbetriebe und ist ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Wien. Ich begrüße das Reform-Paket und im Besonderen die darin festgeschriebene Aufwertung der handwerklichen Berufsausbildung“, schließt Smodics-Neumann.

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