Heute wurde die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungs-Gesetzes (UVP-G) präsentiert, die jetzt acht Wochen lang zur Begutachtung vorliegt. Im Zentrum der Novelle stehen die erneuerbaren Energien und der Bodenschutz. „Die Priorisierung der Energiewende ist begrüßenswert, ob die gewählten Mittel zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren auch die richtigen sind, werden wir anhand des Begutachtungsentwurfs noch im Detail beurteilen. Ein augenfälliger Wermutstropfen ist jedenfalls, dass der Schutz der Biodiversität mit keinem Wort erwähnt wird. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist notwendig und richtig, aber er darf nicht auf Kosten wertvoller Natur gehen“, sagt Franz Maier, Präsident des Umweltdachverbandes in einer ersten Reaktion.
»Hohes öffentliches Interesse« der Energiewende muss Umweltauswirkungen im Blick behalten
Die Energiewende soll künftig besonders hohes öffentliches Interesse mit verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen haben. „Das sehen wir kritisch, da bereits bisher praktisch alle Energieinfrastrukturmaßnahmen aufgrund des überwiegenden öffentlichen Interesses trotz erheblicher Umweltauswirkungen genehmigt wurden. Künftig soll in Bundesländern, in denen keine Energieraumpläne vorhanden sind, für die Errichtung einer Anlage auch keine Widmung mehr erforderlich sein. Damit wird der Druck auf Freiflächen weiter zunehmen, was das formulierte Ziel des Bodenschutzes konterkariert. Wir fordern daher statt der Durchbrechung landesrechtlicher Raumordnungsgesetze eine bundesweit koordinierte Energieraumplanung. Beispiele wie das Pumpspeicherkraftwerk Kaunertal im Tiroler Platzertal oder das Pumpspeicherkraftwerk Koralm in der Steiermark machen deutlich, dass auch erneuerbare Energievorhaben besonders sensible Gebiete mit unberührtem Boden beanspruchen. Die dringend notwendigen Ausgleichsflächen für derartige Vorhaben noch dazu mit Ausgleichszahlungen auszuhebeln, erscheint fachlich und unionsrechtlich problematisch. Ob es zu einem adäquaten Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen eines Vorhabens kommt, wird damit kaum mehr überprüfbar sein und der Sinn und Zweck dieser Regelung geht verloren. Wir werden den Begutachtungsentwurf in Hinblick auf seinen Beitrag zu einer naturverträglichen Energiewende, die unionsrechtlichen Vorgaben und die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltverfahren jedenfalls genau prüfen!“, so Maier abschließend.
Quelle: APA