UVP-Pflicht für geplantes Pumpspeicherkraftwerk Koralm!

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„Das ist ein Etappensieg in Sachen Umweltrecht und für den Naturschutz! Das Gericht ist unserer Ansicht gefolgt, dass es sich beim Pumpspeicherkraftwerk Koralm – mit einer Engpassleistung von rund 1.000 MW das stärkste Kraftwerk in ganz Österreich und das zweitgrößte Kraftwerk seiner Art in Europa – sehr wohl um eine UVP-pflichtige Wasserkraftanlage handelt“, erklärt Michael Proschek-Hauptmann, Geschäftsführer des Umweltdachverbandes, in einer ersten Reaktion auf die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts.

Nach einer Verkleinerung des Landschaftsschutzgebietes NR. 1 »Koralpe« sollte das geplante Monster-Pumpspeicherkraftwerk Koralm plötzlich nicht mehr der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. UWD, WWF/Ökobüro und Virus brachten gegen den negativen UVP-Feststellungsbescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 18.05.2016 fristgerecht Beschwerde ein – und haben vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen!

Geplanter Monster-Pumpspeicher auf der Koralm ist UVP-pflichtig
„Man muss sich die Gigantomanie dieses Projektes vor Augen führen: Eine Turbinenleistung von 960 MW, die den UVP-Schwellenwert von 15 MW um ein Vielfaches überschreitet; zwei mittels Talsperren errichtete oberirdische Stauseen mit einer Fläche von je 20 ha und die Ableitung des Seebaches zur Befüllung der gigantischen Speicher von 4,7 Mio. m3 bzw. 5,5 Mio. m3 Gesamtspeicherinhalt über die Dauer von rund 2,5 Jahren (!). Wenn keine UVP-Pflicht für solche Vorhaben zu tragen kommen sollte, für welche dann? Wir sind froh über diese sachgerechte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts“, so Proschek-Hauptmann abschließend.

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