Statement Gebrüder Limmert AG:

Verlässlichkeit in allen Bereichen

von David Lodahl

Begriffe wie die WEEE-Richtlinie und Altgeräteentsorgung waren schon vor Jahren in aller Munde. Dass darunter »Geräte« fallen, ist wohl allseits bekannt. Auch die Abführung von Entsorgungsgebühren bei Leuchtmitteln ist seit vielen Jahren Usus. Aber dass in Österreich seit 15. August 2018 für alle Installations-Materialien, welche die Weiterleitung von elektrischen Strom ermöglichen, eine Gebühr zu entrichten ist, dürfte für die meisten in unserer Branche nicht wirklich verständlich sein.

Selbst ein Kabelschuh leitet Strom weiter und ist daher entsorgungspflichtig. Heikel wird dieses Thema, wenn Material aus dem Ausland importiert wird – so ist in Deutschland die Entsorgungsgebühr anders geregelt als bei uns in Österreich. Den deutschen Händlern fällt es schwer, die betreffenden Artikel nach der österreichischen Verordnung zu definieren und auch umgekehrt bereitet es Probleme, wenn von Österreich nach Deutschland geliefert wird.

Diesen relativ großen Zeitaufwand zur Deklarierung der entsorgungspflichtigen Artikel, die Mengenmeldungen bei einem Entsorger und die Bezahlung der Gebühren erledigt die Gebrüder Limmert AG für seine Kunden. Bei uns befinden Sie sich auf der sicheren Seite: Die Artikel entsprechen immer zu 100 % den EU-Vorschriften. Durch den ununterbrochenen Kontakt zu den Entsorgern und den Ministerien können wir die Gesetzmäßigkeit gewährleisten, um Sie und Ihr Unternehmen vor Regressforderungen zu schützen. Vertrauen Sie auf 94 Jahre Erfahrung – made in Austria.

Weitere Informationen auf www.limmert.com

Quelle: Gebrüder Limmert AG

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