Neue Effizienzklassen für Lichtquellen:

Von A++ zu D?

von Moritz Hell

Bereits seit 2009 mussten sich Konsumenten stufenweise von der guten alten Glühbirne verabschieden, 2018 von den 230-Volt-Halogenlampen. Nun folgen weitere Änderungen in Sachen Beleuchtung. Während vor zwölf Jahren EU-Normen der Energiesparlampe den Weg ebneten, müssen demnächst einige von diesen aus dem Markt verschwinden. Doch nicht nur das: Im Zuge der EU-weiten Gesetzgebungen treten ab 1. September 2021 auch neue Energieeffizienzkennzeichnungs- und Ökodesign-Anforderungen für Leuchtmittel und Lichtmodule in Kraft.

A+ ist nicht »fast genauso effizient« wie A++

Im Rahmen der EU-Richtlinie erhalten Elektrogeräte, also auch Lichtquellen, neue Energieetiketten. Diese geben den Energieverbrauch von Elektrogeräten an.

Seit Beginn der Einführung der Etiketten in den 1980er Jahren hat sich die Energieeffizienz von Elektrogeräten stets verbessert, sodass Produkte in der Klassifizierung immer besser eingestuft wurden. In der Folge wurden zusätzlich zu den ursprünglichen sieben Effizienzklassen (von A bis G) die Klassen A+, A++ und A+++ eingeführt, um die steigende Effizienz abzubilden. Weil in den letzten Jahren immer mehr energieeffiziente Produkte entwickelt wurden, finden sich viele Elektrogeräte heute ausschließlich in einer der drei A-Klassen. Darunter leidet die Übersichtlichkeit; für den Endverbraucher scheint bereits ein Produkt der Klasse A+ so effizient wie eines der Klasse A+++ zu sein. Die Folge: Verbraucher wählen gegebenenfalls nicht das sparsamste Gerät.

Zurück zu A bis G: scheinbar schlechtere Deklaration?

Mit der Gesetzgebung reagiert die EU nun und kehrt im Rahmen der neuen Energieetikettierung wieder zur ursprünglichen Einordnung von A bis G zurück. „Mit Inkrafttreten der Verordnungen rutschen die besten Beleuchtungsprodukte in Klasse D. Verbraucher sollten sich von der neuen Einordnung aber nicht verunsichern lassen“, erklärt Melanie Rosemund, Produktmanagerin beim Leuchtenhersteller Paulmann. „LED-Leuchtmittel erfüllen künftig zwar nur die Effizienzklasse D, sind aber weiterhin die energiesparendste und langlebigste Technik am Markt. Die neue Klassifizierung hat für zukünftige effizientere Entwicklungen wieder mehr Kennzeichnungs-Spielraum nach oben.“

Diese Lampen sind künftig nicht mehr erhältlich

Aufgrund der niedrigen Effizienz werden ab September einige Lampentypen aus dem Verkehr gezogen. Diese sind: Halogen-Stablampen R7s über 2.700 Lumen, Niedervolt-Halogen-Reflektorlampen GU4 und GU5,3, Leuchtstoffröhren T2 und T8, Leuchtstoffröhren T5 HO 80 W sowie Energiesparlampen. Für viele dieser Leuchtmittel sind LED-Ersatzprodukte am Markt erhältlich.

Paulmann-Spezialitäten wie Halogenstäbe unter 70 Watt und Backofenlampen in Birnchenform sind vom Verbot nicht betroffen. Halogenlampen mit Sockel G9, G4 und GY 6,35 sowie T8-Leuchtstoffröhren (18, 36, 58 W) werden erst zum 01.09.2023 ausscheiden.

Beleuchtungstypen werden nicht verboten, sondern effizienter

Grundsätzlich verbietet die EU-weite Regulation keine Beleuchtungstypen, sondern stellt Effizienzanforderungen an Beleuchtung dar. Leuchtmittel, die diese nicht erreichen, werden zugunsten der Umwelt verschwinden. Wer zu Hause noch solche Lampen im Einsatz hat, muss diese nicht zwangsläufig ersetzen – auch wenn sich ein Austausch zugunsten energieeffizienterer LED-Produkte lohnen würde.

Auf einen Blick: Worauf achten beim Lampenkauf?

Ab 01. September 2021…

  • reichen die Energieeffizienzklassen von A bis G
  • hilft eine Farbskala von Dunkelgrün (bester Wert) bis Rot (niedrigster Wert) bei der schnellen Orientierung
  • dürfen Lampentypen mit niedriger Effizienz nicht mehr hergestellt oder importiert werden
  • darf der Handel Lampen mit dem bisherigen Energieetikett noch bis 28.02.2023 abverkaufen

de.paulmann.com

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