Die Verlockung ist groß, vorhandene Leuchtstofflampen einfach 1 zu 1 durch neue LED-Tubes auszutauschen. Doch Vorsicht! Es gibt einige Stolpersteine, die unbeachtet, das Umrüsten erschweren oder sogar gefährlich machen können, warnt die LTG (Lichttechnische Gesellschaft Österreichs).
Grundlegend ist darauf zu achten, dass LED-Tubes mit den Prüfzeichen CE, ENEC oder RoHS ausgewiesen sein müssen. Weiters sollte eine Tube nicht mehr als 500 Gramm wiegen, um die Fassung nicht zu belasten und an offenen Kontaktstiften darf keine Spannung vorhanden sein. Sollte einer dieser Kriterien nicht erfüllt sein, sollte vom Austausch der herkömmlichen Leuchtstofflampen, durch LED-Tubes in jedem Fall abgesehen werden.
Notwendige Umbauarbeiten an der Leuchte
Was oft vergessen wird ist, dass beim Austausch immer die vorhandenen EVG (Elektronische Vorschaltgeräte) überbrückt werden müssen. Bei einem derartigen Eingriff in die Leuchte, erlöschen alle Prüfzeichen des Herstellers und die umbauende Firma haftet für Folgeschäden. Ebenso muss eine Umbaukennzeichnung auf LED, durch ein neues Typenschild angebracht werden. Ähnliches gilt für KVG/VVG-Leuchten, bei denen immer der Starter getauscht werden muss. Magnetische Vorschaltgeräte können belassen werden und dienen als Überspannungsschutz, wobei allerdings eine geringe Verlustleistung bestehen bleibt. Auch hier ist eine Umbaukennzeichnung auf LED durch ein neues Typenschild anzubringen. Vor der Entscheidung zum Austausch, sollten also unbedingt Informationen über die elektrische Gesamtanschlussleistung, inklusive Vorschaltgerät in Watt (Achtung: oft ist nur die geringere LED-Leistung angegeben), Lichtstrom in Lumen [lm] und Effizienz in Lumen/Watt eingeholt werden. Vor allem bei der Arbeitsstättenbeleuchtung, ist darauf zu achten, ob sichtbare LED-Punkte in der Röhre erkennbar sind, da mit Mehrfachschattenbildung zu rechnen ist. Nach einer Umrüstung auf LED-Tubes, muss auch die Einhaltung der Norm EN 12464-1 – »Beleuchtung von Arbeitsstätten […] in Innenräumen«, neu überprüft werden, da der Eingriff eine wesentliche Änderung der Beleuchtungsanlage darstellt. Ebenfalls sollte eine exakte Amortisationsberechnung mit den spezifischen Firmenwerten durchgeführt werden.