Ein Funken genügt, um alles zu verändern – und genau dort setzt Gottfried Rotter an, wenn er die R11 im BVWW-Seminar auf die Bühne holt. Was wie ein trockener Normenspaziergang beginnt, wird zur Reise in eine Gefahrenwelt, in der Photovoltaikanlagen im Ernstfall nicht nur Strom liefern, sondern auch Einsatzkräfte massiv gefährden können. Rotter macht früh klar, dass die R11 keine Schreibtischnorm ist, sondern ein Sicherheitskonzept für Dach, Technikraum und Feuerwehreinsatz. Die Pointe seines Vortrags liegt jedoch nicht in einer exotischen Komponente, sondern in einer simplen Erkenntnis: Entscheidend ist nicht nur die Technik – entscheidend ist der Mensch, der sie baut und dokumentiert.
Um zu verstehen, warum die R11 so strikt ist, muss man bei der einfachsten Wahrheit beginnen: Ein PV-Modul steht unter Spannung, sobald Licht darauf fällt – immer, unabhängig vom Netzbetreiber. Aus dieser Tatsache ergibt sich eine ganze Kette von Risiken. Genau dort setzt Rotter an und spinnt den Faden von der Physik bis zur persönlichen Haftung des Errichters.
Warum ein PV-Modul niemals „aus“ ist
Das Seminar ist Teil der Weiterbildungsinitiative des Bundesverbandes Wärmewende. Live gehalten, später jederzeit über kurseonline.at abrufbar, inklusive Unterlagen: Rotter nutzt das Format, um Normtext in Baustellen-Realität zu übersetzen. Er stellt sich knapp vor – seit 1994 Elektriker, Unternehmer, geschäftsführender Verbandspräsident, Feuerwehrmann – und man merkt sofort: Hier spricht jemand, der Anlagen nicht nur plant und montiert, sondern im schlimmsten Fall auch löschen muss.

Die Vortragsunterlagen von Gottfried Rotter zur R11 gehen thematisch in die Tiefe. Foto: ©BVWW
Der Dreh- und Angelpunkt: PV-Anlagen bleiben auch dann unter Spannung, wenn das Netz abgeschaltet ist. Alles, was am Hausnetz hängt, wird mit einem Handgriff spannungsfrei. Die PV nicht. „Solange Licht einfällt, sind die Leitungen aktiv“, bringt Rotter es auf den Punkt. In Brand- und Sturmszenarien bedeutet das: zerstörte Isolationen, Wasser, mechanische Einwirkungen – und dazwischen DC-Leitungen, die weiter Leben gefährden. Die R11 ist daher nicht bloß Papier, sondern eine kundgemachte elektrotechnische Norm, eine verbindliche „Regel der Technik“, die genau diese Situation adressiert.
Rotters Doppelrolle: Elektriker und Feuerwehrmann
Rotter erklärt, was die R11 umfasst: PV-Anlagen auf Gebäuden, die DC-Seite, als Ergänzung zur OVE E 8101 und E 5101. Nicht umfasst sind gebäudeintegrierte PV und reine AC-Systeme mit Mikrowechselrichtern. Wichtiger als diese Formalien sind jedoch die drei Gefahren, auf die er immer wieder zurückkommt: Potenzialunterschiede über 90 Volt, Mehrfachfehler in der Installation und Lichtbögen. Die neue 90-Volt-Grenze ist europäisch harmonisiert und in der Praxis rasch überschritten – drei Module in Serie reichen oft. Mehr braucht es nicht, damit aus einer harmlos wirkenden Dachanlage ein ernstzunehmendes Gefahrenpotenzial wird. Lichtbögen bezeichnet Rotter als „größte Gefahr für Einsatzkräfte“: Sie löschen sich im DC-Bereich nicht von selbst, fressen sich in Materialien hinein und können sich zu einem eigenständigen Brandherd entwickeln.
Wo Platz Leben rettet: R11 am Dach in der Praxis
An diesem Punkt schwenkt der Vortrag auf die Dachpraxis. Generatorfelder müssen laut R11 mindestens einen Meter Abstand zum Ortgang einhalten und dürfen maximal vierzig mal vierzig Meter groß sein; dazwischen braucht es Freistreifen, damit die Feuerwehr überhaupt noch gehen, löschen und entscheiden kann. Einfamilienhäuser der Gebäudeklasse 1 sind von der Feldgrößenbegrenzung zwar ausgenommen, doch Rotter macht klar: Wer taktische Zugänge verbaut, nimmt Einsatzkräften Handlungsspielraum. Die Anlage darf keine Brandabschnitte überbrücken, keine Rauchabzugsklappen zubauen und keine brandschutztechnischen Einrichtungen blockieren. PV ist kein Deko-Element, sondern integraler Teil des Brandschutzkonzepts.
Die unterschätzte Gefahr: DC unter allen Umständen
Danach zeigt Rotter, wie sich das Schutzziel baulich erreichen lässt: durch geschützte Verlegung im Gebäude, Unterputz mit ausreichender Putzstärke, durch EI30-Kanäle und -Schächte oder durch konsequente Außenverlegung – zum Beispiel im zusätzlichen „Regenrohr“ bis in den Technikraum, wo der Wechselrichter sitzt und die Anlage ab dort AC-seitig wird. Wenn weder außen noch im Schacht sinnvoll möglich ist, kommen metallene Verrohrungen mit durchgehenden Potenzialausgleichsverbindungen ins Spiel. Das klingt nach Norm, ist in Rotters Darstellung aber vor allem eines: die Frage, ob im eingestürzten Dachgeschoss noch jemand unversehens eine unter Spannung stehende DC-Leitung anfassen könnte.
Technische Schutzsysteme, die im Ernstfall wirken müssen
Im zweiten Schritt folgen die technischen Maßnahmen: Feuerwehrschalter, fernauslösbare DC-Trenner, Stringboxen, Kurzschlusseinrichtungen. Rotter erklärt, wie Kurzschlusseinrichtungen den String im Fehlerfall hart kurzschließen und so die Spannung unter die kritischen 90 Volt drücken – und warum Dioden Rückströme verhindern müssen. Entscheidend sei, dass jede Einrichtung „failsafe“ reagiert, also im eigenen Fehlerfall in einen sicheren Zustand fällt und nicht neue Risiken erzeugt. Technik und Taktik greifen ineinander.
Wenn Norm auf Recht trifft: Verantwortung des Errichters
Spätestens hier wechselt der Vortrag endgültig von der Technik in die Verantwortung. Die R11 steht nicht im luftleeren Raum, sondern im Rahmen von Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und persönlicher Haftung. Eine PV-Anlage ist ein Werk: Der Errichter schuldet nicht nur Stromproduktion, sondern auch sichere, normgerechte Ausführung. Bis zur Übergabe trägt er das Risiko – inklusive Sturm, Diebstahl, Beschädigung. Und er trägt die Pflicht, Mängel, statische Zweifel, fragwürdige Bestandsanlagen oder beigestelltes Material schriftlich zu thematisieren. Rotter bringt es auf seine bekannte Formel: „Wer schreibt, der bleibt.“ Ein E-Mail oder eine dokumentierte Nachricht reichen – nicht, um den Kunden zu belehren, sondern um die eigene Sorgfalt sichtbar zu machen.
Unterlässt der Errichter diese Warnung, wird es heikel: Er verliert im Ernstfall nicht nur Teile seines Werklohns, sondern kann für Mangelfolgeschäden haftbar werden – bis hin zu Szenarien, in denen eine unsachgemäß integrierte PV-Anlage im Brandfall Einsatzkräfte gefährdet. Ergänzt wird das Bild durch die Betriebshaftpflicht, die nur dann greift, wenn im Rahmen der eigenen Gewerbeberechtigung gearbeitet wurde. Wer „nebenbei“ baumeisterlich tätig wird, steht schnell ohne Versicherungsschutz da.
Dokumentation als Lebensversicherung
Parallel dazu betont Rotter die Rolle von Kennzeichnung, Übersichtsplänen und wiederkehrender Prüfung. Ein Piktogramm am Hausanschlusskasten, klare Pläne im Feuerwehrplankasten und realistische Prüfintervalle nach OVE E 8101 sind für ihn keine Nebensache, sondern integrale Bestandteile des Sicherheitskonzepts. Sie machen eine Anlage im Ernstfall lesbar und helfen, gealterte oder beschädigte Komponenten rechtzeitig zu erkennen. Gerade weil PV vom Nischenprodukt zur Massenware geworden ist, dürfen Prüfungen nicht als Bürokratie abgetan werden.
Die R11 als Haltung – nicht nur als Regelwerk
Am Ende bündelt Rotter alles in einer einfachen, aber weitreichenden Botschaft: Die R11 ist mehr als eine Norm. Sie ist ein Sicherheitsrahmen für eine Technologie, die physikalisch nie ganz „aus“ ist. Bauliche Maßnahmen, technische Schutzvorrichtungen, Kennzeichnung, Dokumentation, Warnpflicht, Prüfroutinen – all das sind Bausteine eines Systems, das am Ende Menschen schützt: Einsatzkräfte, Betreiberinnen und Betreiber, aber auch jene, die die Anlage errichtet haben. Eine PV-Anlage ist nur so gut wie der Mensch, der sie baut – und die R11 gibt ihm das Werkzeug in die Hand, diese Verantwortung professionell wahrzunehmen.
Wichtigste Punkte aus Rotters R11-Seminar – kompakt aufgelistet
- Photovoltaikanlagen bleiben auch bei Netzabschaltung unter Spannung. Solange Licht auf ein Modul fällt, liegt DC-Spannung an – ein fundamentales Risiko für Einsatzkräfte.
- Die R11 ist eine kundgemachte elektrotechnische Norm und somit verpflichtend. Sie gilt als „Regel der Technik“ und muss bei PV-Projekten eingehalten werden.
- Die Spannungsgrenze liegt jetzt bei 90 V DC statt früher 120 V. Diese Absenkung ist europäisch harmonisiert und macht fast jede reale PV-Seriesschutzmaßnahme notwendig.
- Drei Hauptgefahren dominieren das Risiko: Potenzialunterschiede über 90 V DC, Mehrfachfehler an Leitungen/Isolation und die besonders gefährliche Lichtbogenbildung.
- Generatorfelder sind strikt geregelt. Mindestens 1 m Abstand zum Dachrand, maximal 40 × 40 m Feldgröße, Freistreifen zur Begehung verpflichtend.
- Einfamilienhäuser sind teilweise ausgenommen. Die 40-Meter-Grenze gilt nicht für Gebäudeklasse 1 (Einfamilienhäuser ≤ 7 m Gebäudehöhe).
- Bauliche Schutzmaßnahmen sind zentral. Geschützte Verlegung im Gebäude (Unterputz, EI30-Schächte), Außenverlegung im Rohr, oder geschirmte Metallrohrsysteme mit Potenzialausgleich.
- Technische Schutzmaßnahmen greifen, wenn bauliche nicht möglich sind. Dazu zählen Kurzschlusseinrichtungen, allpolige Trenneinrichtungen, Feuerwehrschalter, fernauslösbare DC-Trenner.
- Kurzschlusseinrichtungen reduzieren im Notfall dauerhaft die Spannung unter 90 V. Sie verhindern Rückströme und sind unabhängig vom Wechselrichtertyp.
- Kennzeichnung und Dokumentation sind Pflichtbestandteile der R11. Aufkleber am Hausanschlusskasten, Übersichtspläne der spannungsführenden Leitungen, klare Eintragung aller Trenn- und Kurzschlusseinrichtungen.
- Dokumente gehören in den Feuerwehrplankasten/HAK. Einsatzkräfte müssen sofort erkennen können, dass eine PV-Anlage installiert ist.
- Wiederkehrende Prüfungen richten sich nach der OVE E 8101. Empfohlen werden 5- bis 10-Jahres-Intervalle, real oft 3–5 Jahre aus Sicherheitsgründen.
- Warn- und Hinweispflicht des Errichters ist rechtlich essenziell. Alle Mängel, Risiken und Abweichungen müssen schriftlich kommuniziert werden („Wer schreibt, der bleibt“).
- Der Errichter trägt die Verantwortung bis zur Übergabe. Sturmschäden, Diebstahl oder andere Ereignisse vor der Übergabe sind Risiko des Gewerbetreibenden.
- Bei fehlender Warnung: volle Haftung des Errichters. Schadenersatz, Mangelfolgeschäden und Verlust des Werklohns drohen bei unterlassener Dokumentation.
- Betriebshaftpflicht deckt nur Tätigkeiten innerhalb der Gewerbeberechtigung. Wer außerhalb seines Gewerbes arbeitet, verliert den Versicherungsschutz.
- Gewährleistungsfristen: Drei Jahre für unbewegliche, zwei Jahre für bewegliche Teile. In den ersten sechs (bzw. zwölf bei Konsumenten) Monaten gilt die Vermutungsregel.
- Saubere Übergabe und vollständige Dokumentation sind Schutzmechanismen. E-Mail-Kommunikation, Fotos, Übergabeprotokolle und Prüfbefunde bilden den rechtlichen Rückhalt.
- Qualität vor Quantität. Rotters Appell: Nicht jeden Auftrag annehmen, nicht jedem Kundenwunsch blind folgen – Sicherheit geht vor Umsatz.
- Die R11 ist ein System, kein Einzelpunkt. Sie verbindet Technik, Dokumentation, Baupraxis, Einsatzschutz und rechtliche Verantwortung zu einem Gesamtpaket.
10-Punkte-Liste
- PV bleibt unter Spannung – auch bei abgeschaltetem Netz, solange Licht einfällt.
- R11 ist verpflichtend – kundgemachte Norm, gültige „Regel der Technik“.
- 90-Volt-Grenze – neue europäische Vorgabe, massiv praxisrelevant.
- Lichtbogen = Hauptgefahr – gefährlichster Faktor für Einsatzkräfte.
- Dachregeln – 1 m Abstand, max. 40×40 m Generatorfelder, Freistreifen.
- Schutz durch Bauweise – Unterputz, EI30-Schächte oder Außenverlegung.
- Technischer Schutz – Kurzschlusseinrichtungen, Feuerwehrschalter, Trenner.
- Pflichtkennzeichnung – Aufkleber am HAK, klare Pläne im Feuerwehrkasten.
- Prüfung und Kontrolle – Wiederkehrende Prüfung nach OVE 8101.
- Dokumentation rettet – schriftliche Warnungen sichern Errichter rechtlich ab.