Die europäischen Strom-Regulierungsbehörden haben am 8.11. in einer Sitzung des »Board of Regulators« mehrheitlich einen Entscheidungsentwurf des Direktors der europäischen Regulierungsagentur ACER befürwortet, der eine Trennung der deutsch-österreichischen Strompreiszone vorsieht. Es ist nun davon auszugehen, dass der Direktor von ACER die endgültige Entscheidung in den nächsten Tagen trifft.
Die heimische Energieregulierungsbehörde E-Control setzt sich weiter für den Erhalt der Strompreiszone zwischen Österreich und Deutschland ein und wird diese Entscheidung – sobald sie veröffentlicht ist – beim Beschwerdeausschuss der Agentur anfechten.
„Die Entscheidung ist sachlich falsch. Es gibt keinen strukturellen Engpass an der deutsch-österreichischen Grenze, der Engpass liegt innerhalb Deutschlands“, sagt E-Control-Vorstand Andreas Eigenbauer. Zudem ist ACER nicht dafür zuständig, über eine Trennung des deutsch-österreichischen Strommarktes zu entscheiden. Für die Festlegung von Gebotszonen ist ein eigenständiges Verfahren vorgesehen. Nicht ACER, sondern der Verband der Europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) hat zu prüfen, ob es einen Engpass zwischen Deutschland und Österreich geben soll, und den Mitgliedstaaten einen entsprechenden Vorschlag zur Entscheidung vorzulegen. ENTSO-E hat das Ergebnis ihres »Bidding Zone Review« für das vierte Quartal 2017 angekündigt.
„Mit dieser Entscheidung geht ACER ein großes rechtliches Risiko ein“, verweist E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch auf mögliche Schadenersatzklagen von Marktteilnehmern gegen ACER, die diesen laut einem Rechtsgutachten offen stehen. Die E-Control wird alle möglichen rechtlichen Schritte gegen diese Entscheidung von ACER ergreifen. Neben der einzubringenden Beschwerde beim Beschwerdeausschuss von ACER werden auch wettbewerbsrechtliche Schritte geprüft.
E-Control weiter gesprächsbereit
Die Entscheidung von ACER ist grundsätzlich verbindlich und nach deren Veröffentlichung rechtswirksam. Rechtsmittel, die gegen die Entscheidung eingelegt werden, haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, die Rechtsprechung der europäischen Gerichte zur Zuerkennung aufschiebender Wirkung ist eher restriktiv. Trotzdem kommt es nicht sofort zu Änderungen bei dem gemeinsamen Strommarkt mit Deutschland. Als nächstes müssen die Übertragungsnetzbetreiber eine Methode für die Berechnung der grenzüberschreitenden Kapazität ausarbeiten. Dafür haben sie zehn Monate Zeit, der Vorschlag ist dann von den Regulierungsbehörden der jeweiligen Region zu genehmigen. Die E-Control ist zudem weiter zu Gesprächen mit Deutschland bereit.