Der Klima- und Energiefonds berichtet:

Photovoltaik-Anlagen-Übergangsbestimmungen

von Thomas Buchbauer
Foto: © www.i-magazin.com

Jetzt steht es fest – der Klima- und Energiefonds hat auf die aktuelle Situation reagiert und schreibt auf seiner Website folgendes …

Aktuell steht die PV-Branche vor großen Herausforderungen. Lieferkettenprobleme oder Verzögerungen bei Montageterminen haben dazu geführt, dass zahlreiche Personen kein Förderansuchen beim Klima- und Energiefonds im Rahmen der Aktion „Photovoltaik-Anlagen 2020-2022“ stellen konnten. Das Klimaschutzministerium möchte diesen Personen die nötige Sicherheit geben und sie bei der Anschaffung ihrer Anlage unterstützen. Daher wurden einmalige Übergangsbestimmungen beim Klima- und Energiefonds geschaffen, mit der ausschließlich folgende Photovoltaik-Anlagen gefördert werden:

  1. PV-Anlagen, für die bereits im Rahmen der Förderungsaktion „Photovoltaik-Anlagen 2020-2022“ des Klima- und Energiefonds eine Registrierung erfolgt ist, die aber innerhalb der 12-Wochen-Frist nicht umgesetzt werden konnten bzw. können und deren Registrierung deshalb nach dem 08.04.2022 abgelaufen ist bzw. ablaufen wird.
  2. PV-Anlagen, deren Beauftragung im Zeitraum von 22.12.2020 bis 20.04.2022 erfolgt ist.

Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag im Rahmen dieser Übergangsbestimmungen im Zeitraum 23.05.2022 bis spätestens 21.01.2023 gestellt werden muss. Eine Verlängerung dieser Frist ist nicht mehr möglich. Die Antragstellung kann ab 23.05.2022 (die Links dazu finden die Leser des i-Magazin unterhalb) erfolgen.

Antragstellung PRIVATE (ab 23.05.2022 möglich)
Antragstellung BETRIEBE (ab 23.05.2022 möglich)
Erklärung des Professionisten
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Allgemeine Vertragsbedingungen

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Serviceteam Photovoltaik unter Tel. (+43 1) 31631-730 bzw. an die Mailadresse pv@kommunalkredit.at

 

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