Wegen irreführender Werbung:

Greenwashing-Urteil gegen Austrian Airlines

von Oliver Kube
Foto: © Austrian Airlines / Dietmar Schreiber

Das Landesgericht Korneuburg hat die Austrian Airlines (AUA) wegen irreführender Werbung verurteilt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte die Fluggesellschaft wegen der Bewerbung von Flügen als CO2-neutral geklagt.

Die AUA hatte auf ihrem Twitter-Account und ihrer Homepage Flüge zur Biennale in Venedig mit dem Slogan „CO2-neutral zur Biennale fliegen? Für uns keine Kunst! 100 % SAF“ beworben. SAF steht für nachhaltigen Flugkraftstoff, der herkömmlichem Kerosin beigemischt wird. Allerdings liegt der maximale Beimischungsanteil von SAF im fossilen Kerosin derzeit bei maximal 5 Prozent. Technisch ist es daher nicht möglich, Flüge CO2-neutral mit 100 Prozent SAF durchzuführen. Das Gericht stellte fest, dass die AUA in der Lage und dazu verpflichtet gewesen wäre, über den Einsatz von SAF in einer Form zu informieren, die den Adressaten ein klares Bild vermittelt hätte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Bereits im August des vergangenen Jahres hat das i-Magazin über die irreführende AUA-Werbung und den Einsatz von SAF im Flugverkehr berichtet. Dr. Jörg Roth, Projektkoordinator im Forschungsbereich Energie und Umwelt am Paul Scherrer Institut (PSI) in der Schweiz, erklärte im Gespräch mit dem i-Magazin, dass SAF aus pflanzlichen Ölen (z. B. altes Frittieröl) chemisch ohnehin nur zur Beimischung geeignet sei. Sowohl für Kerosin aus Biomasse als auch für E-Fuels gilt außerdem: Es ist unrealistisch, dass in den nächsten Jahren die erforderlichen Mengen produziert werden können, um die CO2-Bilanz des Flugverkehrs in relevantem Ausmaß zu verbessern. Und selbst dann blieben weitere umweltschädliche Einflüsse unberücksichtigt, etwa die Lachgasentwicklung während der Verbrennung und die Wolkenbildung durch Aerosole, wie Roth erklärte.

Mehr Informationen unter: www.verbraucherrecht.at

Quellen: VKI, i-Magazin

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