Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD ist verbindliches Recht. Doch wie sie in Österreich umgesetzt wird, entscheidet darüber, ob daraus ein praktikabler Modernisierungsschub wird – oder ein föderaler Flickenteppich mit neun unterschiedlichen Auslegungen. Genau davor warnt die WKO in ihrem Positionspapier.
Aus Sicht der Elektrotechniker braucht es für elektrotechnische Anlagen bundesweit einheitliche Vorgaben. Nicht das Österreichische Institut für Bautechnik und auch nicht die einzelnen Bundesländer sollen technische Mindestanforderungen definieren, sondern der OVE – auf Basis harmonisierter elektrotechnischer Standards und unter ministerieller Aufsicht. Der Grund ist einfach: Nur ein einheitlicher Rahmen schafft Planungssicherheit, vermeidet widersprüchliche Anforderungen und verhindert, dass Unternehmen, Planer und Investoren in jedem Bundesland andere technische Spielregeln vorfinden.
Ohne Standardisierung drohen höhere Planungs- und Genehmigungskosten, regional unterschiedliche Baukosten, teurere Produkte und Materialien sowie Rechtsunsicherheit. Eine bundeseinheitliche Umsetzung würde hingegen klare Zuständigkeiten, konsistente Fristen und eine effizientere Nutzung von Ressourcen und Fördermitteln ermöglichen.
Besonders im Fokus stehen Nichtwohngebäude. Gerade dort greifen die in der EPBD verankerten Anforderungen an Qualität, Digitalisierung und Energieeffizienz besonders stark. Öffentliche Gebäude sollen dabei eine Vorbildrolle übernehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein österreichweit klarer, technisch belastbarer und rechtssicherer Rahmen. Nur dann wird aus europäischem Recht auch praxistaugliche Umsetzung.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.wko.at