Elektronische Bauteile sind bereits durch die Entladung von Spannungen ab etwa 100 Volt gefährdet – ein Bereich, der vom Menschen nicht wahrnehmbar ist. Dadurch entstandene Schäden sind nur sehr aufwändig zu ermitteln. Dabei steckt die Tücke insbesondere in den verdeckten Schäden. So kann Elektronik durch ESD unbemerkt vorbeschädigt werden, funktioniert damit zunächst ganz normal und fällt erst später – teilweise nach Monaten – beim Kunden aus. Doch Schäden sind vermeidbar, wenn alle gebotenen Schutzmaßnahmen genutzt werden. Dazu gehört die ESD-gerechte Ausstattung von Arbeitsplätzen etwa mit ESD-sicheren Stühlen und Tischen, aber auch anderen Elementen, die unmittelbar am Arbeitsplatz platziert sind, wie der Beleuchtung.
Gerade an ESD-Arbeitsplätzen werden aufgrund der Filigranität der Teile besonders anspruchsvolle Sehaufgaben durchgeführt. Eine der Tätigkeit optimal angepasste arbeitsplatznahe Beleuchtung unterstützt Mitarbeiter dabei. Um ESD-Schäden zu verhindern, ist in diesem Zusammenhang der Einsatz von ESD-Leuchten aber zwingend notwendig.
Anforderungen an eine ESD-gerechte Beleuchtung
Von einer aufgeladenen Leuchte kann es zu einer schlagartigen Entladung auf die Elektronikkomponente durch Berührung oder lediglich Annäherung kommen. Dies ist insbesondere bei der Arbeit mit Lupen- und Gestängeleuchten, die besonders nah an den Elektronik-Komponenten platziert sind, relevant. Doch selbst bei der Arbeit mit Systemleuchten, die in der Nähe von Ablageflächen mit einem Abstand von weniger als 30 Zentimeter positioniert sind, ist der ESD-Schutz wichtig. Denn bei diesem Abstand können die Leuchten Elektronikkomponenten durch sogenannte Influenz aufladen. Diese entladen sich dann schlagartig, sobald sie z.B. mit einer Lötkolbenspitze berührt werden.
Leuchten sind keine Kontrollelemente gemäß den Tabellen 2 und 3 der ESD-Norm DIN EN 61340-5-1:Teil 5-1. Für solche besonderen Kontrollelemente werden jedoch eigene Regeln zur Qualifizierung und Überprüfung definiert. Grundsätzlich sollten jegliche Isolatoren, d.h. nicht ableitfähige Komponenten, vom ESD-gerechten Arbeitsplatz entfernt werden. Dazu zählen auch nicht ESD-sichere Leuchten, weil sie große elektrische Ladungen tragen können, denn Elemente wie Lupen, Gehäuse oder Blenden bestehen oft aus nicht leitenden Materialien. ESD-sichere Leuchten hingegen sind an keiner Stelle über 100 Volt aufladbar.
ESD-Leuchten von Waldmann
Leuchtenhersteller Waldmann unterstützt ESD-Koordinatoren in den Betrieben hinsichtlich dieser Problematik. Der Hersteller bietet mit seinen ESD-gerechten LED- Arbeitsplatzleuchten ein in diesem Umfang bislang einmaliges Leuchtenprogramm für ESD-Schutzzonen. Mit der Lupenleuchte Tevisio, der Gestänge- und Unterbauleuchte Taneo und der Systemleuchte Tameto, die abgependelt oder seitlich montiert eingesetzt werden kann, wurden die hohen Qualitätsstandards des Unternehmens auch in Bezug auf ESD verwirklicht.
So ist beispielsweise die Glaslupe der Tevisio beidseitig ableitend beschichtet. Auch sämtliche Blenden sind ableitend beschichtet, Metallgehäuse sind ableitend lackiert, genauso wie Kunststoffgehäuseteile, falls sie nicht bereits aus ableitfähigem Kunststoff bestehen.
Alle Waldmann ESD-Leuchten sind durch ein unabhängiges Institut geprüft. Der Prüfbericht wird dem Kunden gemeinsam mit den Leuchten ausgeliefert. Der Nachweis enthält auch das Prüfverfahren und die Grenzwerte. Die Leuchten sind mit dem EPA-Label gekennzeichnet. Das unterstützt den ESD-Koordinator bei der Erstellung seines ESD-Kontrollprogramms und bei Audits zum ESD- Schutzmanagement.