Die Normungsstelle für die europäischen Normen (CENELEC) hat in der EN50167, EN50168 und EN50169 vorgeschrieben, dass geschirmte Kabel halogenfrei sein müssen. Weitere Bestimmungen findet man unter EN 50174-1:2000; 4.4.1 (Auswahl der Verkabelungskomponenten). Auch hier wird auf geeignete Schritte hingewiesen, die zur Minimierung von Risiken im Brandfall dienen. Der Sinn dieser Aussagen deutet eindeutig in Richtung halogenfreier Kabel.
Im Brandfall setzt der PVC-Kunststoff von Kabeln giftigen schwarzen Rauch und Salzsäure frei. Diese Salzsäure verbindet sich mit dem Löschwasser und ruiniert sogar die Armierung von Betongebäuden.
Beim Abbrand von 1 kg PVC-Kabeln entstehen ca. 20.000 ng TE Dioxine. Diese Menge reicht aus, um auf einer Fläche von ca. 2.000 m² einen s. g. Sanierungszielwert zu überschreiten. Bei normalen Zimmergrößen kann daher schon das Verbrennen von einem Kilogramm PVC-Kabeln dramatische Auswirkungen haben: Die gesamte Einrichtung wäre Sondermüll und der Raum müsste aufwendig saniert werden.
Da sich PVC bei Temperaturen um 200-300 °C, unter Abspaltung von Chlorwasserstoff zersetzt, bildet es auch schon bei Schmor- und Schwelvorgängen korrosive Brandgase. Der Salzsäurenebel wird durch Hitze-Thermik vom Brandherd weggetrieben und kann durch Lüftungsschächte und Treppenhäuser auch in nicht betroffene Gebäudebereiche gelangen. Salzsäure-Nebel ist äußerst aggressiv und zerstört durch Korrosion vor allem Metalloberflächen, Maschinen sowie elektrische und elektronische Anlagen. Die Folgeschäden durch Korrosion übertreffen oftmals die eigentlichen Brandschäden um ein Vielfaches.
Halogenfreie Patch-Kabel führt die Firma KSI in Wien. Die Kategorie 6-, und Kategorie 6A Patchkabel entsprechen den neuesten Standards. Durch entsprechende Einkaufsmengen konnte der Preis sogar auf dem Wert von günstigeren PVC-Kabeln gehalten werden. Es ist nicht nur aus der Sicht der Sicherheit und der eigenen Folgeschäden sinnvoll halogenfreie Kabel einzusetzen, Versicherungen sind bereits auf die Idee gekommen, dass das Ausmaß von Brandschäden extra zu hinterfragen wäre. Wenn z. B. ein nicht normgerechtes Kabel (Stand der Technik) bei einem Brand einen neuen Kernspintomographen beschädigt. War dieser zwar um einige Zimmer vom Brandherd entfernt, jedoch trotzdem mit Salzsäuregas konfrontiert, sitzt der Geldbeutel der Wiedergutmachung nicht mehr so locker.