Wien, 03.10.2017 – Wie das i-Magazin aus vertraulichen Quellen erfuhr, werden heute im Ministerrat Anreize für die Elektromobilität beschlossen. So sollen Halter von Elektrofahrzeugen, die über eine Kennzeichentafel mit grüner Schrift verfügen, Ausnahmen und Erweiterungen der StVO genießen. Ziel ist es, die Elektromobilität für die breite Masse attraktiver zu gestalten.
Maßnahmen:
- Mit einer Änderung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) wird eine gesetzliche Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen gemäß § 14 IG-L für Elektrofahrzeuge im hochrangigen Straßennetz (Autobahnen und Schnellstraßen) geschaffen. Diese Ausnahme soll für alle Elektrofahrzeuge gelten, die über eine Kennzeichentafel mit grüner Schrift verfügen.
- Anreizsetzung durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie durch Schaffung der Möglichkeit zur Mitbenützung von Busspuren für Elektrofahrzeuge in der Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Ersuchen an die Länder, Städte und Gemeinden Anreize und Ausnahmen für Elektrofahrzeuge in den Stellplatz- und Parkraumbewirtschaftungsregelungen zu setzen (z.B. Gratisparken).