Ab 2020 muss EAG Kontinuität schaffen und massiven Ausbau ermöglichen:

Erste Photovoltaikförderung des Jahres gestartet

von Sandra Eisner

Mit großem Andrang startete am Mittwoch, 9. Jänner, die Tarifförderung für PV-Anlagen (abgewickelt durch die OeMAG). Gefördert werden PV-Anlagen auf Gebäuden bis zu einer Größe von 200 kWp mittels eines Einspeisetarifs von 7,67 Cent/kWh sowie eines einmaligen Investitionszuschusses von 250 Euro (max. 30 % der anrechenbaren Errichtungskosten). Seit einer kleinen aber weitreichenden Adaptierung des Fördersystems 2017 (Reihung der Anträge nach Eigenverbrauchsanteil) kann um rund 40 Prozent mehr PV-Leistung gefördert werden.

DI Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PVA): „Das Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG), das ab 2020 in Kraft treten soll, muss sowohl innovativ sein als auch einen massiven Ausbau ermöglichen.“ Das dazu von Bundesministerin Elisabeth Köstinger Anfang Dezember 2018 präsentierte Eckpunkte-Papier ist eine gute Arbeitsgrundlage für das EAG im Sinne einer 100 % erneuerbaren Stromversorgung bis 2030. Dazu wird die Photovoltaik etwa 15 GWp bereitstellen. Für die Realisierung dieses Ziels wird ein äußerst ambitioniertes Maßnahmenbündel, bestehend aus finanziellen Förderanreizen und optimalen Rahmenbedingungen gebraucht. „Der Erfolg des Gesetzes steht und fällt mit der weiteren konkreten Ausformulierung der zu setzenden Maßnahmen“, betont Immitzer.

Schaffung durchgreifender Rahmenbedingungen im EAG

Die effiziente Ausgestaltung des Fördersystems, je nach PV-Anlagengröße, bestehend aus Investzuschuss für kleinere Anlagen, Wahlfreiheit zwischen Investzuschuss und Marktprämie für Anlagen bis 500 kWp sowie darüber hinaus eine technologiespezifische Ausschreibung der Marktprämie, sind essentielle Punkte, um den Photovoltaikausbau entsprechend voranzutreiben.

Für alle Marktteilnehmer müssen wohlwollende Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die notwendigen Investitionen auszulösen. Dazu zählen besonders die Abschaffung der Eigenverbrauchsabgabe, die Anlagenerweiterung ohne Förderverlust oder die Ermöglichung grundsätzlich neuer Betriebskonzepte.

Zweite Förderrunde startet im März

Am 11. März startet die 2. Fördermöglichkeit 2019 mittels Investförderung für PV-Anlagen und Stromspeicher (Abwicklung: OeMAG). Es stehen 9 Millionen Euro für die Förderung von PV-Anlagen und weitere 6 Millionen Euro für die Förderung von Stromspeichern zur Verfügung. PV-Anlagen bis 500 kWp sowie Stromspeicher erhalten einen einmaligen Investitionszuschuss.

Investitionsförderung für Kleinanlagen wird im Frühjahr erwartet

Der PVA ist zuversichtlich, dass die für Private so wichtige Fördermöglichkeit des Klima- und Energiefonds dieses Jahr wieder in voller Höhe zur Verfügung gestellt wird. Die beinahe Halbierung des Förderbudgets sowie der verspätete Förderstart 2018 war ein harter Rückschlag für die Branche, der sich nicht wiederholen darf. „Im Hinblick auf die Ziele der Regierung war die Kürzung der Fördermittel für Private der absolut falsche Weg. Industrie und Gewerbe brauchen verlässliche Rahmenbedingungen und einen wirtschaftlich planbaren Markt, um diesen sukzessiv bedienen zu können. Für Endkunden ist das Zeichen der Kontinuität ein wichtiges Entscheidungskriterium, um in eine PV-Anlage zu investieren. Dementsprechend muss das EAG weg von punktuellen hin zu effizienten und planbaren Förderungen“, so Immitzer.

Der PVA hofft weiterhin auf eine gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien. Immitzer ist zuversichtlich, dass der bisherige und zukünftige intensive Austausch zu den Forderungen der Branche Bestandteil des EAG wird.

Quelle: pressetext.com

www.pvaustria.at

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