Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz ist beschlossen:

EABG – Beschleunigung mit Handbremse?

von Thomas Buchbauer
von David Lodahl – Recherche, Konzept und Kuration Foto: © www.i-magazin.com / mit KI erstellt

Am Ende zählten drei Terawattstunden. Was nüchtern klingt, war im Nationalrat der Schlüssel für die notwendige Verfassungsmehrheit zum Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz. Erst ein Abänderungsantrag brachte die Grünen an Bord: Das Ausbauziel wurde laut Parlamentskorrespondenz von ursprünglich 27 auf 30 TWh bis 2030 erhöht, bis 2035 sollen mindestens 40 TWh erreicht werden. Zusätzlich wurde ein Ziel von 5 GW kumulierter Batteriekapazität bis 2030 verankert. Damit ist das EABG politisch auf Schiene. Doch die Reaktionen der Stakeholder zeigen: Der eigentliche Krimi beginnt erst jetzt – in den Verfahren, in den Ländern, bei den Netzen, auf den Dächern, an den Flüssen und überall dort, wo aus Gesetzestexten gebaute Projekte werden sollen.

Hinweis der Redaktion: Die kundgemachte Endfassung des Gesetzes liegt diesem Artikel noch nicht zugrunde. Analysiert werden die von der Parlamentskorrespondenz dokumentierten Eckpunkte des Nationalratsbeschlusses, die vorliegende Regierungsvorlage samt Gesetzestext sowie die Stellungnahmen von E-Control, Oesterreichs Energie, EEÖ, PV Austria, Kleinwasserkraft Österreich, WWF und Ökosozialem Forum.

Die entscheidenden Punkte
  • 30 TWh bis 2030: Die ursprüngliche Regierungsvorlage sah Erzeugungsbeitragswerte von insgesamt 27 TWh vor. Laut Parlamentskorrespondenz wurde dieses Ziel per Abänderungsantrag auf 30 TWh erhöht.
  • Mindestens 40 TWh bis 2035: Erstmals wurde ein längerfristiger Zielpfad bis 2035 verankert.
  • 5 GW Batteriespeicher bis 2030: Die kumulierte Batteriekapazität soll bundesländerübergreifend 5 GW erreichen.
  • Verfahrensturbo: Das EABG sieht konzentrierte Genehmigungsverfahren, digitale Kundmachungen, Online- und Hybrid-Verhandlungen, Grobprüfungen und neue Anlaufstellen vor.
  • Bundesländer in der Pflicht: Jedes Bundesland soll zugewiesene Erzeugungsbeitragswerte bei Photovoltaik, Wind und Wasserkraft erreichen.
  • Gewässerschutz: Ökologisch wertvolle Gewässerstrecken werden laut Parlamentskorrespondenz vom überragenden öffentlichen Interesse ausgenommen.
Der Beschluss – und die Frage dahinter

Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz, kurz EABG, hat im Nationalrat nach mehrwöchigem Ringen die notwendige Verfassungsmehrheit erhalten. Möglich wurde das durch die Zustimmung der Grünen, die die ursprüngliche Regierungsvorlage laut Parlamentskorrespondenz zunächst kritisch gesehen hatten. Erst durch den Abänderungsantrag wurden höhere Ausbauziele, ein Speicherziel und Anpassungen beim Schutz ökologisch wertvoller Gewässerstrecken verankert.

In der Debatte bezeichnete Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer Energiepolitik als Standortpolitik. Mit dem EABG bringe man ein zentrales Energiegesetz auf den Weg. Staatssekretärin Elisabeth Zehetner sprach laut Parlamentskorrespondenz vom „Zünden“ der Beschleunigung der Energiewende. Die Grünen wiederum verwiesen darauf, dass aus einem aus ihrer Sicht ursprünglichen „Bremsgesetz“ durch die Verhandlungen ein Beschleunigungsgesetz geworden sei.

Der Gesetzestext zeigt, wie umfassend der Eingriff gedacht ist. Das EABG soll die Genehmigung von Energieanlagen beschleunigen, Flächen für elektrische Leitungsanlagen über mindestens zwei Bundesländer sichern und Planungsgrundsätze für Leitungsanlagen innerhalb eines Bundeslandes schaffen. Es geht also nicht nur um neue Windräder, PV-Anlagen oder Speicher. Es geht um den Maschinenraum der Energiewende: Verfahren, Zuständigkeiten, Netze, Trassen, Flächen, Behördenabläufe und Bundesländer-Beiträge.

Damit ist der Fall aber nicht gelöst. Er ist eröffnet.

Was das Gesetz beschleunigen soll

Die Regierungsvorlage legt ein konzentriertes Genehmigungsverfahren fest. Mehrere Genehmigungsmaterien sollen in einem gebündelten Verfahren mitbehandelt werden. Zuständig ist grundsätzlich der Landeshauptmann, bei bestimmten Energieanlagen aber der zuständige Bundesminister oder die Bezirksverwaltungsbehörde.

Dazu kommen eine zentrale elektronische Kundmachungsplattform im Rechtsinformationssystem des Bundes, öffentliche Auflagen, Ediktzustellungen, strukturierte Verfahren, Online- und Hybrid-Verhandlungen sowie Fristen in einzelnen Verfahrensarten. Bei der Grobprüfung sind 30 Werktage für Repowering von Bestandsanlagen, Erzeugungsanlagen unter 150 kW und elektrische Leitungsanlagen vorgesehen, ansonsten 45 Werktage ab vollständiger Vorlage der Unterlagen. Für vereinfachte Verfahren sind grundsätzlich vier Monate vorgesehen, bei bestimmten Anlagen drei Monate. Anzeigeverfahren sollen ebenfalls innerhalb von drei Monaten erledigt werden.

Für Projektwerber sollen Anlaufstellen eingerichtet werden, die vor und während eines Genehmigungs- oder Anzeigeverfahrens beraten und durch das Verfahren begleiten. Zudem soll ein Verfahrenshandbuch erstellt werden, auch mit Blick auf kleinere Energieanlagen von Eigenversorgern und Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.

Das ist die technische Seite der Beschleunigung: weniger Zersplitterung, mehr digitale Abwicklung, frühere Strukturierung, klarere Fristen, mehr Bündelung. Ob daraus tatsächlich kürzere Projektlaufzeiten werden, ist die zentrale Frage, an der sich das Gesetz messen lassen muss.

E-Control: Netze als Voraussetzung der Beschleunigung

Die E-Control begrüßt die Einigung. „Wir freuen uns sehr, dass es gelungen ist, das Gesetz nun tatsächlich auf den Weg zu bringen. Schließlich stellt es eine wichtige Basis dar, um den Ausbau der Erneuerbaren künftig deutlich schneller und effizienter vorantreiben zu können“, betonen die Vorstände Alfons Haber und Michael Strebl.

Besonders positiv bewertet die Regulierungsbehörde das Bekenntnis zum gezielten Ausbau der Infrastruktur. „Aus Sicht der E-Control ist das deutliche Bekenntnis für einen gezielten Ausbau der Infrastruktur besonders begrüßenswert. Denn eines ist klar: für den Ausbau der Erneuerbaren sind starke und zuverlässige Netze unerlässlich“, sagt Alfons Haber. Und er ergänzt: „Wie wichtig die Netze für die Resilienz der Energieversorgung in Österreich sind, zeigt sich immer wieder.“

Der Gesetzestext unterstreicht diese Netzperspektive. Der integrierte österreichische Netzinfrastrukturplan soll bis 30. Juni 2028 überarbeitet werden, einen Planungszeitraum von zehn Jahren umfassen und danach alle vier Jahre aktualisiert werden. Netzbetreiber sollen Trassenkorridore vorschlagen, größere Leitungsvorhaben ab 110 kV werden dabei besonders adressiert.

Michael Strebl ordnet den Stand der Energiewende differenziert ein: „Österreich ist zwar auf einem guten Weg, vor allem bei der Photovoltaik. Andererseits hinkt der tatsächliche Ausbau von Windkraftanlagen noch hinterher. Für viele Projekte, die in der Warteposition sind, ist das EABG ein wichtiger Baustein für die Realisierung.“

Auch Strebl verbindet das Gesetz mit der Verringerung fossiler Abhängigkeit: „Globale Krisen zeigen es immer wieder: die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern muss reduziert werden.“ Das EABG sei hier ein wichtiger Meilenstein. „Jede erzeugte Kilowattstunde Strom die aus erneuerbaren Energien stammt, macht Österreich unabhängiger und stärkt unsere sichere Stromversorgung.“

Die Energiewirtschaft sieht ein Standortsignal

Oesterreichs Energie begrüßt den Beschluss ausdrücklich. Der Verband sieht im EABG ein wichtiges Signal für Versorgungssicherheit, Energieunabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Aus Sicht der E-Wirtschaft greift das Gesetz zentrale Forderungen auf: das überragende öffentliche Interesse für erneuerbare Energieanlagen, Netze und Speicher, One-Stop-Shops für Genehmigungen, Beschleunigungsgebiete sowie einen integrierten Blick auf Erzeugung, Infrastruktur und Speicher.

Michael Strugl, Präsident von Oesterreichs Energie, spricht von einem „parteiübergreifenden, rot-weiß-roten Schulterschluss im Sinne einer souveränen und wettbewerbsfähigen Energiezukunft“. Das EABG sei, so Strugl weiter, „mehr als ein energiepolitisches Reformprojekt“. Es sei „eine Voraussetzung dafür, dass Österreich seine Versorgungssicherheit festigt, unabhängiger von Energieimporten wird und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes stärkt“.

Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, rückt die Umsetzung in den Mittelpunkt. „Für die Unternehmen der E-Wirtschaft ist entscheidend, dass aus politischen Zielen zügig und planbar konkrete Projekte werden können“, sagt Schmidt. Das EABG schaffe dafür wichtige Voraussetzungen: „klare Zuständigkeiten, gebündelte Verfahren und mehr Planungssicherheit“. Entscheidend werde jetzt sein, „dass diese Beschleunigung auch schnell in der Praxis ankommt“.

Damit setzt Oesterreichs Energie den Maßstab für den Praxistest. Schmidt formuliert ihn noch deutlicher: „Beschleunigung darf nicht nur im Gesetzestext stehen, sondern muss in Behördenverfahren, Planungsprozessen und Projektumsetzungen tatsächlich ankommen.“

Auch die Zielanpassungen bewertet Oesterreichs Energie positiv. Schmidt sagt dazu: „Beide Anpassungen gehen in die richtige Richtung. Wir brauchen mehr Strom aus Erneuerbaren statt fossilen Importen aus dem Ausland.“ Daher müssten heimische Potenziale genutzt und fossile Energien in Industrie, Verkehr und Raumwärme durch erneuerbaren Strom ersetzt werden.

Die Einschränkung folgt allerdings unmittelbar: Ziele allein erzeugen keine einzige Kilowattstunde Strom. Entscheidend sei, dass die neuen Instrumente in der Praxis konsequent genutzt werden – in Form von Beschleunigungsgebieten, klaren Zuständigkeiten, digitalen Verfahren, verbindlichen Fristen und vorausschauender Netzinfrastrukturplanung.

EEÖ: Verbesserungen ja, aber Ziele weiter zu niedrig

Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich, EEÖ, begrüßt die Einigung, formuliert aber deutlich vorsichtiger. Geschäftsführerin Martina Prechtl-Grundnig sagt: „Die Einigung bringt stellenweise Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. Besonders zentral ist, dass die Ziele leicht angehoben und die Zielarchitektur auf 2035 erweitert wurde. Auch ist nun ein Mechanismus vorgesehen, der Bund und Länder rechtzeitig in die Verantwortung nimmt. Damit wurden wesentliche Schwachpunkte nachgebessert.“

Gleichzeitig weist der EEÖ darauf hin, dass die Ausbauziele aus Sicht des Verbandes weiterhin hinter dem für die Energiewende erforderlichen Niveau zurückbleiben. Auch die Blockadehaltung einzelner Bundesländer bei der Übernahme konkreter Verantwortung sei weiterhin erkennbar.

Der entscheidende Satz aus der EEÖ-Stellungnahme lautet: „Beschleunigung entsteht durch konkrete Umsetzung.“ Prechtl-Grundnig fordert: „Jetzt muss sichergestellt werden, dass die Ziele rasch in Widmungen, Genehmigungen, Netzanschlüsse und konkrete Projekte übersetzt werden.“

Der Gesetzestext gibt dieser Frage Gewicht. Die Landesregierungen sollen die Ziele des EABG erreichen und die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen nach Erzeugungsbeitragswerten bis 2030 erhöhen. Bis Ende 2028 ist ein Fortschrittsbericht vorgesehen, ab 2028 jährlich eine Zukunftsplanung. Wird aus den vorgesehenen Berichten ersichtlich, dass ein Land die festgelegten Erzeugungsbeitragswerte nicht erreicht, sollen bestimmte im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vorgesehene Mittel für das darauffolgende Kalenderjahr ausgesetzt werden.

Prechtl-Grundnig betont die Länderfrage ausdrücklich: „Österreich kann sich beim Ausbau erneuerbarer Energie kein Zurücklehnen leisten. Wir brauchen einen zügigen Ausbau in einem ausgewogenen Technologiemix. Wenn einzelne Technologien auf Landesebene faktisch ausgeschlossen oder ausgebremst werden, verteuert das die Energiewende und gefährdet die Versorgungssouveränität. Der neue Mechanismus muss daher sicherstellen, dass alle Bundesländer ihren Beitrag leisten.“

Photovoltaik: Lichtblick mit Warnsignal

PV Austria sieht im EABG Fortschritte, aber keinen uneingeschränkten Durchbruch. Der Verband begrüßt Verbesserungen, die in den letzten Verhandlungsrunden erreicht wurden. Besonders positiv bewertet PV Austria die österreichweite Genehmigungsfreiheit für Gebäude-PV und die erstmalige gesetzliche Verankerung eines Speicherziels.

Die Genehmigungsfreiheit für PV-Anlagen auf und an den meisten Gebäuden beendet aus Sicht von PV Austria den bisherigen Flickenteppich unterschiedlicher Genehmigungsverfahren in den Bundesländern. Auch der Gesetzestext trägt diese Logik: Solarenergieanlagen auf oder an Gebäuden oder baulichen Anlagen sind in bestimmten Fällen genehmigungs- und anzeigefrei, sofern der Hauptzweck des Gebäudes nicht die Strom- oder Wärmeerzeugung aus der Solaranlage ist und keine besonderen Einschränkungen greifen.

Gleichzeitig kritisiert PV Austria die Ausbauziele weiterhin als zu wenig ambitioniert. Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria, sagt: „Dass die Ausbauziele auf den letzten Metern überhaupt noch angehoben wurden und nun auch ein Zielpfad bis 2035 festgeschrieben wird, ist positiv. Die Verhandlungen haben gezeigt, wie groß der Widerstand einzelner Bundesländer gegen ambitioniertere Vorgaben nach wie vor ist.“

Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria, hebt die Rolle von Batteriespeichern hervor: „Wer Erneuerbare ausbauen will, muss auch die Speicherung mitdenken. Dass Batteriespeicher nun erstmals Teil der gesetzlichen Zielarchitektur sind, ist ein wichtiger Schritt für die Versorgungssicherheit, die Netzstabilität und die erfolgreiche Integration erneuerbarer Energien.“

Die im Beschluss genannte Zielgröße von 5 GW kumulierter Batteriekapazität bis 2030 gibt dieser Bewertung zusätzliches Gewicht.

Wasserkraft: Beschleunigung oder neue Unsicherheit?

Bei Kleinwasserkraft Österreich fällt die Bewertung gemischt aus. Der Verband begrüßt grundsätzlich das überragende öffentliche Interesse und die Verfahrenskonzentration. Gleichzeitig sieht Geschäftsführer Paul Ablinger erheblichen Verbesserungsbedarf.

Ablinger kritisiert insbesondere die im EABG enthaltenen Ausschlussstrecken für die Wasserkraft: „Die im EABG enthaltenen Ausschlussstrecken für die Wasserkraft lehnen wir grundsätzlich ab. Zusätzlich wird hier anstatt auf bereits etablierte und im Europäischen Recht verankerten Oberflächengewässerkörper zurückzugreifen – wie schon im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – mit unsauberen Definitionen gearbeitet, die erneute Rechtsunsicherheit schaffen.“

Der Gesetzestext erklärt den Konflikt: Bei Interessenabwägungen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass an Energieanlagen ein überragendes öffentliches Interesse besteht. Für bestimmte Wasserkraftanlagen gilt diese automatische Wertung aber nicht – insbesondere für Anlagen in schützenswerten Gewässerstrecken und in Gewässerabschnitten, in denen morphologische Sanierungsmaßnahmen gesetzt wurden. Dort ist weiterhin eine Interessenabwägung nach den jeweiligen Kriterien durchzuführen.

Kleinwasserkraft Österreich verweist auf ein mittelfristiges Potenzial von 5,6 TWh allein in der Kleinwasserkraft. Kritisiert wird auch, dass die Ausweisung von Beschleunigungsgebieten Ländersache bleibt. Ablinger sagt dazu: „Der Bund hätte die Möglichkeit, Beschleunigungsgebiete auszuweisen, macht davon aber keinen Gebrauch. Dabei könnte dadurch auch die Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie deutlich beschleunigt werden.“

Sein Fazit fällt entsprechend kritisch aus: „Das EABG lässt Möglichkeiten ungenutzt, die Energiewende speziell im Bereich der Kleinwasserkraft tatsächlich zu beschleunigen. Wer Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung stärken will, muss das vorhandene Potenzial der Kleinwasserkraft konsequenter nutzen und die rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechend verbessern.“

Die ökologische Gegenakte: der WWF

Der WWF bewertet das überarbeitete EABG als deutliche Verbesserung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf. WWF-Expertin Bettina Urbanek sagt: „Der Regierungsentwurf wäre einem Blankoscheck für zusätzliche Wasserkraftprojekte in den letzten Flussjuwelen gefährlich nahegekommen. Der neue Gesetzestext verhindert diesen Rückschritt und bewahrt den Schutz der wertvollsten Flussstrecken.“

Gleichzeitig warnt der WWF, der Druck auf Österreichs Flüsse bleibe hoch. Urbanek sagt: „Österreichs Flüsse stehen bereits durch Verbauung, Regulierung, Querbauwerke, Trockenheit und fehlende Renaturierung massiv unter Druck. Neue Eingriffe in sensible Flüsse und kleine Bäche müssen vermieden werden.“

Bei der Wasserkraft setzt der WWF einen anderen Schwerpunkt als Kleinwasserkraft Österreich. Urbanek erklärt: „Bei der Wasserkraft muss der Schwerpunkt auf der Modernisierung bestehender Anlagen liegen, nicht auf neuen Eingriffen in sensible Gewässer. Das zusätzliche naturverträgliche Potenzial ist aufgrund des hohen Ausbaugrads erschöpft.“

Für eine naturverträgliche Energiewende brauche es aus Sicht des WWF vor allem Photovoltaik, Windkraft, Netze und Speicher sowie deutlich mehr Energieeinsparung und Effizienz. Laut Parlamentskorrespondenz werden ökologisch wertvolle Gewässerstrecken vom überragenden öffentlichen Interesse ausgenommen. Im Gesetzestext wird diese Logik über Ausnahmen für bestimmte Wasserkraftanlagen in schützenswerten Gewässerstrecken beziehungsweise in Gewässerabschnitten mit gesetzten morphologischen Sanierungsmaßnahmen abgebildet.

Damit wurde eine zentrale Konfliktlinie entschärft. Beendet ist die Debatte damit nicht.

Ökosoziales Forum: Akzeptanz entsteht durch Beteiligung

Das Ökosoziale Forum begrüßt den Beschluss des EABG ebenfalls und setzt dabei einen eigenen Schwerpunkt: Verbindlichkeit, regionale Wertschöpfung und Beteiligung der Gemeinden. Generalsekretär Hans Mayrhofer spricht von einem bedeutenden Schritt weg von bloßer Ankündigungspolitik: „Mit dem EABG wird die bisherige Ankündigungspolitik endlich durch verbindliche Regelungen ersetzt.“

Für das Ökosoziale Forum ist entscheidend, dass Energiewende nicht nur als technische oder administrative Aufgabe verstanden wird, sondern als regionales Wertschöpfungsprojekt. Mayrhofer formuliert es so: „Die Energiewende gelingt dann, wenn Gemeinden und Regionen mitverdienen. Wenn die Wertschöpfung vor Ort bleibt, stärkt das die Akzeptanz und schafft neue Chancen für ländliche Räume. Das EABG macht genau dies möglich.“

Positiv bewertet das Forum insbesondere die vorgesehenen Erzeugungsbeitragswerte für die Bundesländer, die regelmäßige Berichterstattung über die Zielerreichung und die Möglichkeit, bei anhaltender Zielverfehlung Fördermittel auszusetzen beziehungsweise steuernd einzugreifen. Das entspreche einer langjährigen Forderung nach mehr Verbindlichkeit beim Ausbau erneuerbarer Energien.

Auch die Verfahrensbeschleunigungen werden begrüßt. Künftig sollen Genehmigungen stärker gebündelt und über digitale Plattformen abgewickelt werden. Das schaffe aus Sicht des Forums mehr Planungssicherheit für Projektwerberinnen und Projektwerber und verkürze Umsetzungszeiten.

Besonders hebt das Ökosoziale Forum die im Gesetz verankerte Energiewendebeteiligung der Gemeinden hervor. Standortgemeinden sollen damit die Möglichkeit erhalten, direkt von neuen Photovoltaik- und Windkraftanlagen zu profitieren. Die Wertschöpfung bleibe in der Region und könne die Akzeptanz vor Ort stärken. Positiv bewertet werden außerdem eine eigene Kategorie für Agri-Photovoltaik mit erleichterten Verfahren sowie die vorgesehene Balance zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien und dem Schutz der letzten unberührten Gewässer.

Bei aller Zustimmung sieht das Ökosoziale Forum aber weiteren Handlungsbedarf. Für erneuerbare Gase fehle weiterhin ein entsprechender Rechtsrahmen. Zudem müssten Netz- und Speicherausbau mit dem Tempo des Erzeugungsausbaus Schritt halten. Der Beschluss sei ein wichtiger Meilenstein, entscheidend werde nun aber sein, die neuen Regelungen rasch und konsequent umzusetzen.

Wedelt hier wieder der Schwanz mit dem Hund?

Es ist die Frage, die nach allen Stellungnahmen im Raum bleibt: Wedelt hier wieder der Schwanz mit dem Hund?

Gemeint ist nicht eine pauschale Kritik an den Bundesländern. Gemeint ist eine Strukturfrage. Der Bund formuliert Ziele, schafft Verfahrensregeln, überführt den integrierten Netzinfrastrukturplan in das EABG und sieht bei bundesländerübergreifenden Leitungen eigene Trassenfreihaltungsverordnungen vor. Die konkrete Umsetzung hängt aber in vielen Bereichen weiterhin dort, wo Raumordnung, Widmung, Genehmigung und Standortentscheidungen getroffen werden: in den Ländern.

Der Beschluss sieht vor, dass jedes Bundesland ihm zugewiesene Erzeugungsbeitragswerte bei Photovoltaik, Wind und Wasserkraft erreichen soll. Dazu kommen Fortschrittsberichte, Zukunftsplanungen und mögliche Konsequenzen bei Zielverfehlung. Auch Gemeinden erhalten ein Vorschlagsrecht für Beschleunigungsgebiete: Wird ein solches Gebiet nicht binnen zwölf Monaten ausgewiesen, muss die Landesregierung eine Begründung liefern.

Das ist ein Schritt zu mehr Verbindlichkeit. Ob er ausreicht, wird sich erst zeigen. Der EEÖ mahnt ein, dass alle Bundesländer ihren Beitrag leisten müssen. PV Austria verweist auf Widerstand einzelner Bundesländer gegen ambitioniertere Vorgaben. Kleinwasserkraft Österreich kritisiert, dass Beschleunigungsgebiete Ländersache bleiben. Das Ökosoziale Forum begrüßt hingegen ausdrücklich, dass Erzeugungsbeitragswerte, Berichte und mögliche Konsequenzen bei Zielverfehlung mehr Verbindlichkeit schaffen sollen.

Die zugespitzte Frage beschreibt also ein reales Spannungsfeld: Wenn Bundesziele ambitioniert klingen, aber Widmungen, Genehmigungen, Beschleunigungsgebiete und Netzanschlüsse in der Praxis nicht folgen, bleibt das EABG hinter seinem Anspruch zurück. Wenn der neue Mechanismus hingegen dafür sorgt, dass Bund und Länder, Regionen und Gemeinden tatsächlich gemeinsam handeln, könnte genau dort der Unterschied zwischen Beschluss und Beschleunigung liegen.

Fossile Abhängigkeit als gemeinsamer Nenner

Mehrere Stellungnahmen und Wortmeldungen verknüpfen das EABG mit Versorgungssicherheit, Energieunabhängigkeit und der Verringerung fossiler Importabhängigkeit. Oesterreichs Energie sieht im Gesetz auch ein Standortgesetz. Die E-Control verweist darauf, dass jede Kilowattstunde erneuerbarer Strom Österreich unabhängiger macht. PV Austria spricht von sicherer, leistbarer und unabhängiger Energieversorgung. EEÖ betont Versorgungssicherheit, leistbare Energie und Unabhängigkeit von fossilen Importen.

Auch in der parlamentarischen Debatte wurde das EABG mit günstigeren Strompreisen, Wettbewerbsfähigkeit, Konjunkturimpulsen, Arbeitsplätzen und dem Ausstieg aus fossiler Abhängigkeit verbunden. Karin Doppelbauer von den NEOS bezeichnete das EABG laut Parlamentskorrespondenz als „Gamechanger“. Damit wird das Gesetz von mehreren Akteuren nicht nur als Klimaschutzinstrument beschrieben, sondern auch als wirtschafts- und sicherheitspolitischer Baustein.

Der Zusammenhang ist in den Stellungnahmen klar angelegt: Mehr erneuerbarer Strom aus Österreich soll die Abhängigkeit von importierten fossilen Energieträgern verringern. Dafür braucht es aber nicht nur Ziele, sondern Anlagen, Netze, Speicher, Verfahren, Flächen, Genehmigungen, Investitionen und regionale Akzeptanz.

Der eigentliche Test beginnt jetzt

Das EABG ist beschlossen. Die Zahlen sind konkreter geworden: 30 TWh bis 2030, mindestens 40 TWh bis 2035, 5 GW Batteriekapazität bis 2030. Die Bundesländer werden über Erzeugungsbeitragswerte, Fortschrittsberichte und mögliche Konsequenzen stärker adressiert. Ökologisch wertvolle Gewässerstrecken wurden ausgenommen. Digitale Verfahren, One-Stop-Shop-Prinzip, Grobprüfungen, Verfahrensfristen, Anlaufstellen, Beschleunigungsgebiete und Energiewendebeteiligung der Gemeinden sollen mehr Tempo und Akzeptanz ermöglichen.

Die Reaktionen zeigen dennoch kein einfaches Bild. E-Control und Oesterreichs Energie sehen wichtige Voraussetzungen für schnelleren Ausbau. EEÖ und PV Austria erkennen Verbesserungen, halten die Ambition aber weiterhin für zu niedrig und verweisen auf die Rolle der Länder. Kleinwasserkraft Österreich begrüßt einzelne Instrumente, kritisiert aber Einschränkungen und fehlende Bundeskompetenz bei Beschleunigungsgebieten. Der WWF sieht den Schutz sensibler Flüsse verbessert, warnt aber weiter vor Druck auf Gewässer. Das Ökosoziale Forum begrüßt Verbindlichkeit, regionale Wertschöpfung und Gemeindebeteiligung, verweist aber auf fehlende Rahmenbedingungen für erneuerbare Gase sowie den nötigen Gleichschritt von Netz-, Speicher- und Erzeugungsausbau.

Damit ist der politische Beschluss nicht das Ende der Geschichte. Er ist der Beginn der Prüfung. Ob das EABG tatsächlich beschleunigt, wird sich nicht an der Zahl der Aussendungen zeigen, sondern an Widmungen, Genehmigungen, Netzanschlüssen, Speicherprojekten, PV-Anlagen, Windkraftprojekten, Wasserkraft-Modernisierungen, Leitungen und der Akzeptanz vor Ort.

Ein Beschleunigungsgesetz ist erst dann eines, wenn am Ende nicht nur Akten schneller wandern, sondern Projekte schneller Wirklichkeit werden.

 

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