RoHS auf einen Blick: Alle Änderungen, alle Alternativen

Mit Ledvance in die Zukunft

von David Lodahl
Foto: © Ledvance GmbH zum Firmenprofil

Welche Auswirkungen hat die aktuelle Überarbeitung der EU RoHS Richtlinie 2011/65/EU auf das Lichtgeschäft?
Als starker Lichtpartner und marktführendes Unternehmen im Bereich Lampen, Leuchten und elektronische Komponenten informiert Ledvance über alle Neuerungen, gibt einen Überblick über Produktalternativen und unterstützt umfassend bei Umsetzung und Einhaltung der RoHS-Richtlinie. So können Großhändler Ihren Kunden auch weiterhin zukunftssichere Lichtlösungen bieten.

Im Überblick: die Änderungen der RoHS-Richtlinie

Laut RoHS-Richtlinie ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten. Allerdings sieht die Richtlinie Ausnahmen vor für T5- und T8-Leuchtstofflampen, für Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) sowie für HPD-Lampen und für Lampen mit besonderem Zweck (z. B. UV-C). Diese in Anhang III der EU-Verordnung definierten Ausnahmeregelungen wurden Anfang 2022 geändert. Die Folgen:

  • ein Verbot aller T5- und T8-Leuchtstofflampen ab 24. August 2023
  • ein Verbot aller CFLni-Lampen ab 24. Februar 2023
  • eine Verlängerung der Ausnahme für HPD-Lampen um 3 bis 5 Jahre
  • eine Verlängerung der Ausnahme für Lampen mit besonderem Zweck um 3 bis 5 Jahre

Im Gegensatz zur SLR bedeuten die Neuerungen der RoHS nun das vollständige Aus in der Allgemeinbeleuchtung aller T5/T8 Leuchtstofflampen und Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel. Das hat erhebliche Auswirkungen auf Kunden, die diese Produkte aktuell im Einsatz haben. Ledvance bietet seinen Kunden folgende Lösungsmöglichkeiten:

  • Jetzt an Bedarfsplanung und Lagerhaltung denken!
    Der geänderten RoHS-Richtlinie entsprechend dürfen Kompaktleuchtstoff- und Leuchtstofflampen ab 24. Februar 2023 bzw. 24. August 2023 in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Abverkauf und Verwendung gelagerter Restposten sind jedoch weiterhin möglich. Jetzt bei der Bedarfsplanung des Lichtgeschäfts berücksichtigen und rechtzeitig zusätzliche Ware ordern.
  • Auf zukunftssichere Alternativprodukte von Ledvance setzen!
    Ledvance arbeitet ständig an der Weiterentwicklung innovativer Beleuchtungstechnologien und bietet schon heute eine breite Palette effizienter Alternativen. So übertreffen die LED-Produkte von Ledvance die aktuellen Mindestanforderungen weitgehend.
Alternativprodukte ganz einfach finden

Die aktuelle Portfolio-Liste von Ledvance macht den Technologiewechsel so leicht wie möglich: Einfach das vom EU-Verbot betroffene Leuchtmittel in der Liste finden und ein konformes Alternativprodukt aus den Bereichen LED-Lampen oder LED-Leuchten spezifizieren. Je nachdem, wie die Entscheidung ausfällt, sind weitere Schritte nötig, z.B. eine Kompatibilitätsprüfung bei LED Lampen oder eine anwendungsspezifische Lichtplanung bei LED Leuchten.

Ledvance berät gerne, einfach unter kundenservice@ledvance.com melden.

Weitere Informationen unter:

Quelle: Ledvance GmbH

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