Länderkammer beschließt schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien endgültig:

Bundesrat beschließt EABG endgültig

von Julia Petz

Lange umstrittenes Gesetz für mehr erneuerbare Energie passiert die Länderkammer mit Zwei-Drittel-Mehrheit.

Nach der Beschlussfassung im Nationalrat, der bis zuletzt zähe Verhandlungen vorausgegangen waren, passierte das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) heute auch den Bundesrat mit der notwendigen Verfassungsmehrheit. Mit dem neuen Gesetz wurden auch Änderungen im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz vorgenommen.

Grundsätzlich sollen mit dem Gesetz die Verfahren zur Errichtung und zum Betrieb von Netz- und Energieanlagen für den Ausbau von erneuerbarer Energie beschleunigt werden. Durch die Festlegung von verbindlichen Werten für die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen (Erzeugungsbeitragswerte) soll sichergestellt werden, dass alle Regionen ihren Beitrag zum Ausbauziel leisten. Daher soll jedes Bundesland künftig einen bestimmten Beitrag zum Ausbau von Photovoltaik, Wind und Wasserkraft leisten.

Die Verfassungsmehrheit wurde mit den Stimmen der Grünen erreicht, nachdem im Nationalrat noch Abänderungen der ursprünglichen Regierungsvorlage erfolgt waren. Unter anderem wurden die verbindlichen Ausbauziele für erneuerbare Energie angehoben. Das Ausbauziel für 2030 liegt damit bei 30 Terawattstunden (TWh) zusätzlich. Bis 2035 sollen mindestens 40 TWh erreicht werden. Außerdem wurden Ausbauziele für Batteriespeicher verankert.

FPÖ warnt vor Eingriff in die Verfassung und mehr Bürokratie

Die festen Zielvorgaben für die Bundesländer waren Ausgangspunkt für die Einwände von Michael Bernard (FPÖ/N) gegen das Gesetz. Für ein Bundesland, das die Vorgaben nicht einhalte, solle der Zugriff auf Mittel des Technologiefonds und auf Infrastrukturförderungen des Bundes beschränkt werden. Auf Druck der Grünen sei zudem noch ein Durchgriffsrecht des Bundes ab 2029 ins EABG aufgenommen worden. Der Bund könnte damit einem Bundesland Flächen für den Windkraftausbau zuweisen. Seine Fraktion könne diesem schwerwiegenden Eingriff in die Raumordnungskompetenz der Länder nicht zustimmen. Nach Meinung von Verfassungsexperten würde eine derartige Verfassungsänderung eine Volksabstimmung erfordern. Hier werde „ein hochbrisanter Präzedenzfall“ für künftige Verfassungsänderungen gesetzt, warnte Bernard. Per Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament könnte die Verfassung unter Umgehung des Volkes radikal umgebaut werden. Die Länderkammer müsse diese Bedrohung der Verfassung ablehnen. FPÖ-Mandatar Bernard appellierte an die Mandatarinnen und Mandatare der anderen Fraktionen, ihr Stimmverhalten noch einmal zu überdenken.

Eine Stellungnahme der Steiermark zum EABG habe festgestellt, dass dieses überschießende bürokratische Regelungen vorsehe, sagte Peter Samt (FPÖ/St). Kritik an den „Zwangsmaßnahmen“ des Gesetzes gebe es auch aus anderen Bundesländern. Nicht nur werde Verwaltungsaufwand auf die Länder abgewälzt, auch Betriebe würden belastet, indem sie zur Errichtung von Photovoltaikanlagen verpflichtet werden sollen. Der „rücksichtslose Ausbau“ der erneuerbaren Energie auf dem Rücken der Länder werde auch Naturräume und wertvolle Landschaften in Mitleidenschaft ziehen, befürchtet Samt. Er forderte eine technologieoffene und wirtschaftsfreundliche Wende in der Energiepolitik. Die FPÖ sei nicht grundsätzlich gegen den Ausbau von erneuerbarer Energie. Dieser funktioniere aber bereits jetzt, und zwar ohne die geplanten Zwangsmaßnahmen.

Breite Zustimmung zum Ausbau von erneuerbarer Energie

Die FPÖ verschließe die Augen vor der Realität, hielt Sandra Lassnig (ÖVP/K) der Kritik von dieser Seite entgegen. Der beschleunigte Ausbau von erneuerbaren Energien trage den Interessen der Bevölkerung und des Wirtschaftsstandorts Rechnung. Mit dem Ausbau der heimischen Energieproduktion erreiche Österreich größere Unabhängigkeit von den internationalen Energiemärkten und könne dem steigenden Bedarf von Unternehmen und Haushalte an billigem Strom entsprechen. Wer sich, so wie die FPÖ, gegen das EABG stelle, verschließe sich der Zukunft.

Österreich könne zwar bei der Stromversorgung auf einen starken Grundstock an erneuerbarer Energie aufbauen, sagte Sebastian Stark (ÖVP/N). Verkehr und Heizen seien aber immer noch stark auf fossile Energieträger angewiesen. Wolle man das ändern, führe kein Weg am Ausbau der Stromerzeugung vorbei. Energie selbst zu erzeugen, sei auch eine patriotische Entscheidung, sagte er in Richtung FPÖ. Er hoffe, dass auch die Freiheitlichen das noch erkennen und ihre Zustimmung geben würden.

Das EABG werde die Transformation des Energiesystems wesentlich vorantreiben, zeigte sich Mario Trinkl (SPÖ/B) überzeugt. Bis 2030 solle 100 % des Strombedarfs aus erneuerbarer Energie gedeckt werden. Die Aufteilung auf die Bundesländer sei nicht nach Fläche oder Einwohnerzahl erfolgt, sondern orientiere sich daran, wo erneuerbare Energie technisch am günstigsten erzeugt werden könne. Die Vereinheitlichung von Verfahren sei ein wichtiger Schritt der Entbürokratisierung. Auch Trinkl sah keine Alternative zum Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, um Österreich von teuren Energieimporten unabhängig zu machen.

Christian Fischer (SPÖ/N) betonte, dass Österreich auch in Krisenzeiten eine stabile, leistbare Energieversorgung benötige. Bisher sei der Ausbau von erneuerbarer Energie aufgrund langer Genehmigungsverfahren aber immer wieder an seine Grenzen gestoßen. Das EABG sorge nun dafür, dass viele kleinere Projekte rasch umgesetzt werden könnten. Fischer hob die wichtige Rolle der Gemeinden für die Energiewende hervor. Für sie seien stabile Rahmenbedingungen wichtig.

Steigende Energiepreise seien für österreichische Unternehmen ein großes Problem und würden letztlich Arbeitsplätze kosten, stellte Sebastian Forstner (SPÖ/O) fest. Er sei daher sehr froh, dass Österreich mit dem EABG unabhängiger, widerstands- und leistungsfähiger werde. Forstner betonte, dass die Energiewende auch sozial fair sein müsse. Wichtig sei, dass bei der Umsetzung die Gemeinden und die Betroffenen auch ein Mitspracherecht hätten. Klimaschutz und Industrie seien kein Widerspruch.

Das EABG sei „eine schwere Geburt“ gewesen, resümierte Simone Jagl (Grüne/N). Es sei eine Antwort auf zwei große Herausforderungen, nämlich die Energiekrise und die Klimaerwärmung. Die Antwort könne nur darin bestehen, von fossiler Energie unabhängig zu werden und billige Energie selbst zu erzeugen. Oft fehle leider der politische Wille zur Umsetzung der Energiewende. Daher seien ambitionierte und auch verbindliche Ausbauziele wichtig. Die FPÖ spreche zwar immer von den Interessen Österreichs und der Heimat, wolle aber Energie weiter aus dem Ausland beziehen. Die Grünen hätten hingegen auf die Aufnahme wissenschaftlich fundierter Zielvorgaben in das EABG gedrängt und diese letztlich erreicht. Das Gesetz gebe Planungssicherheit, doch müssten die Länder jetzt „die Energiewende auf den Boden bringen“, sagte Jagl.

Zehetner: Kompetenzen der Länder werden nicht angetastet

Mit dem EABG sei ein wichtiges Vorhaben der Bundesregierung umgesetzt worden, zeigte sich Staatssekretärin Elisabeth Zehetner zufrieden. Sie danke ausdrücklich allen, die das in zähen Verhandlungen ermöglicht hätten, vor allem auch den Grünen. Sie bedauere allerdings, dass die FPÖ die Chance verpasse, sich für mehr Energie aus heimischer Produktion einzusetzen, sagte die Staatssekretärin. Mit dem Gesetz werde „der Energiewende-Turbo“ gezündet. Das vollkonzentrierte Genehmigungsverfahren für Projekte, für die kein UVP-Verfahren nötigt sei, ermögliche eine raschere Umsetzung von vielen Kleinprojekten. Wichtig sei ihr, klarzustellen, dass kein Eingriff in die Raumordnungskompetenz der Länder erfolge, sagte die Staatssekretärin. Vielmehr definiere der Bund Ziele, deren Umsetzung den Ländern überlassen bleibe. Die Feststellung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ heble auch keine Gesetze oder Verfahrensschritte aus. Der Windkraft komme eine immer wichtigere Rolle im Energiemix zu, die Ausbauprojekte seien aber immer wieder umstritten. Die Bundesregierung habe daher auch Maßnahmen vorgesehen, um die Akzeptanz der Windkraft in der Bevölkerung zu erhöhen. (Fortsetzung Bundesrat)

Weitere Informationen finden Sie unter: www.parlament.gv.at

Quelle: Parlament Österreich

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