E-Control-Veranstaltung zum neuen ElWG und seiner Umsetzung im Strommarkt:

ElWG treibt Umbau des Stromsystems

von Julia Petz
von Thomas Buchbauer – Recherche, Konzept und Kuration Foto: © www.i-magazin.com/auf Midjourney erstellt

Es gibt Veranstaltungen, bei denen man nach zehn Minuten weiß, dass hier kein kosmetisches Update erklärt wird. So ein Vormittag war diese E-Control-Veranstaltung. Schon die Dramaturgie des Programms zeigte, worum es ging: zuerst der Blick auf Konsument:innen, dann auf Netzentgelte, danach auf die vielen rechtlichen und regulatorischen Baustellen, die das neue ElWG ausgelöst hat, am Ende die Einordnung durch Wolfgang Urbantschitsch. Das war keine zufällige Reihenfolge. Es war die Erzählung eines Systems, das sich gerade nicht nur technisch, sondern auch organisatorisch, kommunikativ und rechtlich neu sortiert.

Der Moderator der Veranstaltung, Martin Szelgrad, formulierte es zu Beginn sinngemäß als Gespräch auf Augenhöhe über ein Gesetzespaket, auf das die Branche lange gewartet habe und das nicht nur die Marktakteure, sondern in besonderem Maß auch die Regulierungsbehörde selbst fordert. Alfons Haber spannte den Bogen noch weiter und erinnerte daran, dass sich seit Liberalisierung und E-Control-Gründung nicht nur Märkte verändert haben, sondern auch Kundenerwartungen, Netzlogiken und die Frage, wie verursachungsgerecht Tarife in einer Zeit von Energiegemeinschaften, PV-Ausbau und neuen Flexibilitäten überhaupt noch gestaltet werden können.

Genau darin lag der eigentliche Kern dieser Veranstaltung: Das neue ElWG ist kein reines Juristenprojekt. Es ist der Versuch, ein Stromsystem in Gesetz und Regulierung nachzuziehen, das sich in der Realität längst verändert hat.

Wenn Konsument:innen nicht mehr bloß mitlaufen sollen

Christina Veigl machte in ihrem Vortrag früh klar, dass das ElWG aus Sicht der Haushalte kein Ein-Punkt-Gesetz ist, sondern ein „mannigfaltiger Blumenstrauß“, wie sie es vor Publikum nennt. Aufgespannt wurde ein Feld von sozialen Themen über Informationspflichten und Digitalisierung bis hin zum engeren Konsument:innenschutz. Schon diese Bandbreite zeigt: Der Gesetzgeber will Kund:innen nicht länger nur als Rechnungsempfänger sehen, sondern als informierte, aktive und rechtlich stärker geschützte Marktteilnehmer.

Besonders deutlich wird das beim Sozialtarif. Laut Veigls Unterlage geht es um einen gestützten Preis von 6 Cent pro kWh bis 2.900 kWh für begünstigte Haushalte, ergänzt durch einen regulierten Höchstpreis darüber und eine Pauschale für größere Haushalte. Anspruchsberechtigt sind ORF-Beitrags-befreite Haushalte mit Ausnahme Studierender; die Abwicklung soll so weit wie möglich automatisiert werden. Gleichzeitig ist der Sozialtarif bis 2036 angelegt, allerdings mit Evaluierung und der Möglichkeit zur Anpassung, wenn das Budget von 60 Millionen Euro pro Jahr überschritten zu werden droht. Das ist mehr als ein Kriseninstrument. Es ist der Versuch, soziale Energiepolitik in ein reguläres Marktgesetz einzubauen.

Hinzu kommen weitere soziale Schutzmechanismen: ein erweitertes Recht auf Ratenzahlung, das Recht auf Nutzung eines Vorauszahlungszählers, das Recht auf Grundversorgung zum Neukundenpreis sowie Anlauf- und Beratungsstellen für Härtefälle, inklusive geschulter Ansprechpersonen und kostenloser Beratung zu Leistbarkeit, Energiearmut und Grundversorgung. Das liest sich nicht spektakulär, ist aber im Alltag vieler Betroffener genau der Unterschied zwischen abstraktem Rechtsanspruch und tatsächlich nutzbarer Hilfe.

Warum die Rechnung plötzlich politisch wird

Ein besonders spannender Teil von Veigls Vortrag drehte sich um etwas, das fast banal klingt: die Stromrechnung. Bisher, so die Folien, war sie überfrachtet. Sie sollte zugleich Vergangenheit aufrollen, tatsächliche Kosten erklären, Zahlungsaufforderung sein, Zukunftsinformation liefern, Preisvergleich ermöglichen, Verbrauchsentwicklung zeigen, Kennzeichnung und Effizienztipps transportieren und nebenbei auch noch rechtlichen Anforderungen genügen. Das Ergebnis war ein Dokument, das vieles wollte und für viele Kund:innen gerade deshalb zu wenig verständlich war.

Die Antwort darauf heißt Musterrechnung. Vorgesehen sind laut E-Control zwei Musterrechnungen, für Monats- und Jahresabrechnung, jeweils für Standardkund:innen ohne Einspeisung, ohne aktive Kund:innenrolle, ohne dynamische Tarife, ohne Bindung und ohne geplante Preisänderung. Das Ziel ist radikal einfach formuliert: „Just one page“, Reduktion auf das Wesentliche. Auf die Vorderseite sollen Kerninformationen, also was gezahlt wird, für welchen Zeitraum, bei welchem Verbrauch und was konkret zu tun ist. Die Rückseite nimmt Infoboxen, Erläuterungen und weiterführende Informationen auf. Das ist keine Designfrage, sondern ein kulturpolitischer Eingriff in die Kommunikation eines ganzen Marktes.

Veigl zeigte außerdem, dass das ElWG in Richtung Standardisierung weitergeht: Vertragszusammenfassungen, Informationsblätter, Vorgaben zu Informationsschreiben, jährliche Infoblätter zur Rechnung und Musterformulierungen werden regulatorisch vorgegeben. Interessant ist dabei auch, was nicht ersetzt wird: rechtlich notwendige Ausführungen etwa zu Smart-Meter-Opt-out, Opt-in oder Datenschutz bleiben weiterhin erforderlich. Die Standardisierung soll also vereinfachen, aber nicht inhaltsleer machen.

Digitalisierung wird vom Schlagwort zur Pflicht

Einer der prägnantesten Sätze auf Veigls Folien lautete, dass die Digitalisierung im Strombereich rechtlich vorgeschrieben werde. Für Neuabschlüsse ist elektronische Kommunikation vorgesehen, bei bestehenden Verträgen braucht es dafür eine ausdrückliche Zustimmung. Gleichzeitig bleibt das Recht auf analoge Kommunikation bestehen, was wiederum Auswirkungen auf Preismodelle haben kann. Ergänzt wird das durch kundenfreundliche Web-Portale: bei Netzbetreibern gemäß § 58 Abs. 2, bei Lieferanten gemäß § 20 Abs. 4, dort ab 1. April 2026.

Genau hier wird sichtbar, dass das ElWG nicht bloß einen Markt ordnen will, sondern auch seine Kommunikationskanäle. Das ist deshalb so relevant, weil dieselbe Digitalisierung an anderer Stelle Voraussetzung für neue Entgeltlogiken wird. Wer etwa zeitvariable oder auslesebasierte Modelle nützen will, braucht Daten. Und wer Daten verwendet, braucht Akzeptanz. Veigl sagte in der Diskussion daher auch sehr offen, dass gute Kundeninformation zentral sein werde, gerade in einem Land, in dem Datenschutz schnell Aufregung erzeugt. Der Punkt ist wichtig: Die technische Logik kann noch so schlüssig sein – wenn Kund:innen nicht verstehen, was mit ihren Daten geschieht und welchen Vorteil sie davon haben, kippt die Akzeptanz.

Netzentgelte: Der leise Umbau mit großer Wirkung

Dann kam Karin Emberger – und mit ihr jener Teil des Vormittags, der zwar geringfügig trockener klang, aber möglicherweise die stärksten strukturellen Folgen hat. Emberger machte klar, dass sich die Regulierung der Stromnetze weiterhin auf drei Grundpfeiler stützt: die Feststellung der Kosten für Betrieb, Ausbau und Instandhaltung, die Zuordnung einer Mengenbasis und darauf aufbauend die Bestimmung der Netzentgelte. Im Grundsatz bleibt das System also erkennbar. Neu ist aber, dass die Behörde mit dem ElWG mehr Kompetenzen erhält und sich die bisherige Logik künftig auf zwei Verordnungen aufteilt: eine Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung und eine Systemnutzungsentgelte-Tarifverordnung.

Die Grundsatzverordnung legt laut Emberger die Struktur fest: Entgeltkomponenten, Bemessungsgrundlagen, Tarifzeiten, Regeln für dynamische Entgelte, Pauschalierungen, Kriterien für systemdienlichen Betrieb, Netzebenenzuordnung, Verrechnungsmodalitäten und besondere Vorschriften etwa für temporäre Anschlüsse. Die Tarifverordnung legt dann die konkrete Höhe der Entgelte fest. Anders gesagt: Die Architektur und die Preise werden regulatorisch deutlicher getrennt. Das klingt nach Verwaltungslogik, ist aber politisch relevant, weil es der Behörde mehr Ermessensspielraum bei der Gestaltung gibt.

Der SNAP ist mehr als ein Sommertarif

Besonders greifbar wurde Embergers Vortrag dort, wo die Neuerungen schon 2026 sichtbar werden. Mit 1. April startet auf Netzebene 7 der Sommer-Nieder-Arbeitspreis, kurz SNAP. Zwischen 10 und 16 Uhr wird in den Sommermonaten von 1. April bis 30. September der Arbeitspreis um rund 20 Prozent gesenkt. Parallel dazu laufen die alten Doppeltarife mit billigeren Nachtzeiten aus. Betroffen sind Emberger Tirol, Vorarlberg, Steiermark und Graz.

Die Botschaft dahinter ist wesentlich größer als die Prozentzahl. Emberger sagte offen, der alte Doppeltarif sei historisch geworden und schon länger nicht mehr passend gewesen. In einer Welt mit viel PV in der Niederspannung ergibt es regulatorisch mehr Sinn, Verbrauch dort zu begünstigen, wo viel Erzeugung vorhanden ist, statt weiter an nächtlichen Billigfenstern festzuhalten. Genau an so einem Detail merkt man, wie sich das Stromsystem verschiebt: Was früher netzdienlich war, muss es heute nicht mehr sein.

Allerdings gibt es Bedingungen. Der SNAP wird nur verrechnet, wenn ausgelesene Viertelstundenwerte vorliegen, also bei Opt-in gemäß § 54 Abs. 1 ElWG. Bei Opt-out, Widerspruch oder bloßer Tageswertauslesung greift er nicht. Auch deshalb empfahl Emberger ausdrücklich transparente Information aller NE-7-Kund:innen, branchenweit abgestimmte Informationskampagnen und persönliche Kundenschreiben. Ohne begleitende Informationsmaßnahmen, so steht es wörtlich in der Präsentation, werde das reduzierte Entgelt keine steuernden Effekte erzielen können. Das ist einer der ehrlichsten Sätze des Vormittags: Tarifpolitik alleine verändert noch kein Verhalten.

Flexibilität bekommt einen Preis – und eine Straflogik

Noch deutlicher wird die neue Richtung beim regelbaren Tarif auf Netzebene 3 und 4. Dieser ist optional, also nur auf Kundenwunsch und ohne Kontrahierungspflicht für Netzbetreiber. Vereinbart werden fixe und variable Leistungszonen. In der fixen Zone wird wie bisher verrechnet, in der variablen Zone nur zu 25 Prozent des verordneten Leistungspreises – sofern keine Sperrzeit vorliegt. Netzbetreiber können bis 6 Uhr des jeweiligen Tages bis zu zwei Sperrzeiten von maximal je zwei Stunden bekanntgeben. Wer dann die fixe Zone überschreitet, zahlt für die Überschreitung den zehnfachen Leistungspreis.

Das ist bemerkenswert, weil hier Flexibilität nicht mehr nur freundlich belohnt, sondern auch hart eingefordert werden kann. Man könnte sagen: Das Netz lernt, Preise gezielter als Lenkungsinstrument einzusetzen. Und genau das passt zur Grundsatzidee, die Haber eingangs mit Verursachungsgerechtigkeit und Systemdienlichkeit umrissen hat. Nicht jede Kilowattstunde ist zu jeder Zeit gleich viel wert, wenn Netze an bestimmten Stunden unter Druck stehen und an anderen mit PV-Strom überschwemmt werden.

Warum die Behörde plötzlich an mehr als 30 Fronten arbeitet

Alexandra Schwaiger-Faber lieferte danach den vielleicht nüchternsten, aber zugleich eindrucksvollsten Überblick darüber, wie breit die Umsetzung des ElWG tatsächlich geworden ist. Laut ihrer Präsentation wurden mit dem Gesetzespaket „Günstiger-Strom-Gesetz“ (das so keiner nennen wollte) und dem ElWG über 30 Verordnungsermächtigungen für die E-Control geschaffen. Dazu kommen neue, umfangreiche Bescheidkompetenzen – etwa bei REMIT und Verwaltungsstrafen – sowie neue Aufgaben im Zusammenhang mit neuen Marktrollen und Geschäftsmodellen.

Allein dieser Satz erklärt viel von der Grundstimmung der Veranstaltung. Denn damit ist klar: Die E-Control setzt nicht nur ein neues Gesetz um, sie baut parallel an einem ganzen Werkzeugkasten für einen Markt, der rechtlich und technisch breiter geworden ist.

Schwaiger-Faber nannte konkret die bereits erlassene Netzreserve-Verordnung, die vor allem beihilfenrechtliche Vereinbarkeit herstellen und den Anbieterwettbewerb stärken soll. Künftig können Anlagen ab 1 MW sowie Speicher teilnehmen, außerdem ist eine Flexibilitätsplattform für kleine flexible und demand-side-Angebote vorgesehen. Wenn Märkte zu eng sind oder Gebote pivotal werden, soll ein Kostenfeststellungsverfahren greifen.

Das Ziel ist sichtbar: mehr Wettbewerb, mehr Präzision, mehr regulatorische Eingriffsmöglichkeiten dort, wo Marktmechanismen nicht sauber funktionieren.

Dazu kommt die Engpassmanagement-Verordnung, die historisch sehr unterschiedlich gewachsene Verträge und Vergütungslogiken auf eine sachgerechte, vereinheitlichte und kostenangemessene Basis stellen soll. Hinzu kommen die intelligente Messgeräte-Anforderungsverordnung, die Wechselverordnung 2026 mit technischem Wechsel binnen 24 Stunden, die ANB-Verordnung, die Verteilernetzentwicklungspläne-Verordnung, Verordnungen zum Risikomanagement von Lieferanten und schließlich neue Zuständigkeiten im REMIT-Bereich. Wer das alles in Summe ansieht, versteht, warum Schwaiger-Faber von einem „dichten Programm“ sprach.

24-Stunden-Wechsel, Smart Meter, Lieferantenrisiko: Das sind keine Nebenschauplätze

Gerade weil in der Öffentlichkeit oft vor allem über Strompreise gesprochen wird, lohnt der Blick auf jene Punkte, die weniger Aufmerksamkeit bekommen. So soll die Wechselverordnung 2026 den technischen Wechsel binnen 24 Stunden ermöglichen, auch für Einspeiser, mit flexiblerer Einleitung des Wechselprozesses, kürzeren Höchstfristen, Monatsrechnung beziehungsweise Abrechnungszyklus und Berücksichtigung neuer Marktrollen wie Energiegemeinschaften. Der Erlass ist laut Präsentation am 13. März 2026 erfolgt, das Inkrafttreten ist mit 1. Jänner 2027 vorgesehen; eine Übergangslösung soll den technischen 24-Stunden-Wechsel dennoch bereits ab 1. April 2026 ermöglichen.

Bei den intelligenten Messgeräten sollen Mindestfunktionalitäten neu festgelegt werden, weil die bisherige Verordnung aus 2011 nicht mehr zu den Vorgaben des ElWG passt. Genannt werden unterschiedliche Konfigurationen wie Opt-out, die Vereinheitlichung von Kundenschnittstelle und Display sowie eine Begutachtung noch im März und ein avisierter Erlass bis Ende Juni. Auch hier zeigt sich: Das Messwesen wird vom Hintergrundsystem zum zentralen Bauteil der neuen Marktarchitektur.

Und selbst auf Lieferantenseite wird der Ton ernster. Schwaiger-Faber verwies auf Absicherungsstrategien gegen Versorgungsausfälle, deren jährliche Übermittlung an die E-Control, mögliche Anordnungen per Bescheid sowie Standardprüfszenarien für Preisveränderungen am Großhandelsmarkt. Ergänzt wird das durch neue Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten im REMIT-Bereich. Die Zeiten, in denen Regulierung bloß Tarife prüfte, sind erkennbar vorbei.

Die Behörde sagt selbst: Es ist noch viel zu tun

Einer der sympathischeren Momente des Vormittags war, dass diese Veranstaltung den Eindruck der völligen Souveränität gar nicht erst vorspiegelte. Veigl sagte in der Diskussion offen, der Gesetzgeber habe ambitionierte Fristen gesetzt und es sei für alle eine Herausforderung, alles gleichzeitig umzustellen. Sie glaube zwar, dass es letztlich gelingen werde, meinte aber auch, ein wenig mehr Zeit hätte einem reibungslosen Ergebnis nicht geschadet.

Wolfgang Urbantschitsch griff diesen Befund in seiner Zusammenfassung auf. Drei Monate nach Inkrafttreten sei die Umsetzung voll im Gange, sagte er sinngemäß. Es gebe bereits Begutachtungen, Ausschreibungen, erlassene Verordnungen und Musterformulierungen. Gleichzeitig erinnerte er daran, dass ein solch umfangreiches Gesetz naturgemäß auslegungsbedürftig sei und politische Kompromisse enthalte. Gerade deshalb sei auch das enorme Interesse mit bis zu 700 Online-Teilnehmer:innen und rund 150 Personen im Raum ein Signal dafür, wie intensiv sich Branche und Öffentlichkeit mit dem ElWG auseinandersetzen.

Die eigentliche Pointe dieser Veranstaltung

Wer nach diesem Vormittag eine einfache Botschaft mitnehmen wollte, bekam sie nicht. Und genau das war vielleicht die ehrlichste Qualität der Veranstaltung. Das neue ElWG ist kein Gesetz, das man in einem Satz erklären kann. Es ist ein Umbauplan für ein Stromsystem, in dem viel mehr erneuerbarer Strom gleichzeitig produziert, gespeichert, verschoben, geteilt, eingespeist, geregelt und abgerechnet werden muss als früher. Deshalb reichen auch alte Tariflogiken, alte Kommunikationsformen und alte Vertragsmuster nicht mehr aus.

Man könnte es auch so sagen: Früher musste das Stromsystem vor allem liefern. Heute muss es zusätzlich verstehen, wann geliefert wird, wie flexibel verbraucht wird, wer einspeist, wer Daten freigibt, wer geschützt werden muss, wer auf Krisenrisiken vorbereitet ist und wie all das regulatorisch so übersetzt wird, dass Kund:innen nicht den Überblick verlieren. Genau daran arbeitet die E-Control jetzt gleichzeitig auf vielen Ebenen.

Und vielleicht liegt genau darin die eigentliche Nachricht dieses Tages: Das ElWG ist nicht einfach nur da. Es beginnt gerade erst, in Form gegossen zu werden. Manche Regeln sind schon sichtbar, andere noch in Konsultation, wieder andere brauchen technische und organisatorische Übergänge. Aber die Richtung ist klar. Das Stromsystem der Zukunft soll nicht nur erneuerbarer sein. Es soll auch lesbarer, steuerbarer, sozialer, digitaler und in seinen Kostenwirkungen nachvollziehbarer werden. Ob das alles friktionsfrei gelingt, ist offen. Dass Österreich mitten in diesem Umbau steckt, war nach dieser Veranstaltung jedenfalls nicht mehr zu übersehen.

Ähnliche Artikel

Hinterlassen Sie einen Kommentar

* Zur Speicherung Ihres Namens und Ihrer E-Mailadresse klicken Sie bitte oben. Durch Absenden Ihres Kommentars stimmen Sie der möglichen Veröffentlichung zu.

Unseren Newsletter abonnieren - jetzt!

Neueste Nachrichten aus der Licht- und Elektrotechnik bestellen.