„Beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz ist der Zeitdruck groß und die Zielgerade bereits in Sicht. Doch es ist ein ambitioniertes und komplexes Gesetzespaket, das nun beschlossen werden soll. In dieser Situation sollte nun die Qualität klar vor der Geschwindigkeit stehen“, erklärt Michael Strugl, Präsident der Interessenvertretung Oesterreichs Energie. „Was wir brauchen, ist eine gute und solide Rechtsgrundlage für den Erneuerbaren-Ausbau, die uns die langfristige Planbarkeit und Rechtssicherheit garantiert“, so Strugl.
Die E-Wirtschaft sieht den aktuellen Vorschlag zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz grundsätzlich positiv. Wesentliche Aspekte dabei sind die Etablierung einer differenzierten Förderkulisse, die Definition technologiespezifischer Ausbaupfade, die den gleichzeitigen Ausbau aller Erzeugungsformen sicherstellt und die Kosteneffizienz durch marktnahe Ausschreibungsmechanismen. Österreich hat sich im Bereich Erneuerbare Energie hohe Ziele gesteckt: 2030 soll der Strombedarf über das Jahr betrachtet vollständig aus erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden. Diese Ziele sind nur erreichbar, wenn der Ausbau der Erneuerbaren rasch und in allen Bereichen gleichzeitig startet.
Rechtzeitige Neuregelung der Netzreserve
Weiters begrüßt Präsident Strugl das Vorziehen der Neuregelung zur Netzreserve. Da die aktuellen Bestimmungen bereits im Herbst 2021 auslaufen, besteht bei diesem Thema dringender Handlungsbedarf. „Wir begrüßen, dass diese Maßnahme vorgezogen wird, die Details der Regierungsvorlage müssen wir noch prüfen. Die Regelung muss jedenfalls den wirtschaftlichen Betrieb jener Kraftwerke ermöglichen, die für die Aufrechterhaltung der Systemstabilität und Versorgungssicherheit unerlässlich sind“, so Strugl.
Durch den wachsenden Anteil schwankender Stromproduktion aus Windparks und PV-Anlagen müssen im Zuge der Energiewende in den kommenden Jahren neben Erzeugungskapazitäten auch Netze und Speicher massiv ausgebaut werden. Sie ermöglichen es das Stromsystem im Gleichgewicht zu halten.
Quelle: Oesterreichs Energie