Deutscher Bundesverband Solarwirtschaft:

Eine halbe Million Solaranlagen steht vor dem Aus

von Moritz Hell

Ein Gutachten prophezeit der Photovoltaik in Deutschland eine düstere Zukunft: In den kommenden zehn Jahren droht die Stilllegung von bis zu 447.000 noch funktionsfähigen Solarstromanlagen. Im Auftrag der Solar- und Speicherbranche untersuchten Wissenschaftler von EUPD Research, welche Auswirkungen der vorliegende Gesetzesentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weiterbetrieb ausgeförderter Solarstromanlagen hat.

Neue Auflagen wie Abgabe selbst verbrauchten Stroms laufen Energiewende zuwider

Dr. Martin Ammon, Studienleiter und Geschäftsführer von EUPD Research, begründet die Erkenntnis wie folgt: „Die Mehrzahl der Betreiber werden ihre Solaranlagen abschalten, sobald sie nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, da sich ihr Weiterbetrieb dann nicht mehr rechnet. Ursache dafür sind geplante neue Auflagen zum Einbau teurer Messtechnik sowie die finanzielle Belastung selbst verbrauchten Solarstroms mit der EEG-Umlage. Technisch wäre der Weiterbetrieb dieser in den Nullerjahren errichteten Solarstromanlagen mindestens für weitere zehn Jahre hingegen möglich und klimapolitisch sinnvoll“.

Nachrüstung mit neuer Messtechnik „unverhältnismäßig und ohne Mehrwert“

Das Kurzgutachten der Bonner Marktforscher zeigt auch, dass ein Weiterbetrieb ausgeförderter Solaranlagen ohne eine Anschlussförderung für Betreiber durchaus möglich wäre, wenn auf neue Gesetzesauflagen verzichtet wird. Nach übereinstimmender Auffassung von Solarwirtschaft und Netzbetreibern ist die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Nachrüstung teurer Messtechnik für kleine Solaranlagen unverhältnismäßig und ohne Mehrwert für die Netzstabilität. Eine Belastung von vor Ort selbst verbrauchtem Solarstrom mit der EEG-Umlage verstoße zudem gegen EU-Recht. Das ergab ein vom Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) vorgelegtes Rechtsgutachten.

Fossile Energiequellen werden gefördert, Solaranlagenbetreiber abgezockt

„Ein wirksamer Klimaschutz braucht jedes verfügbare Megawatt an Solarleistung. Der Bundestag muss jetzt einen barrierefreien Weiterbetrieb ausgeförderter Solaranlagen sicherstellen und den Gesetzesentwurf entsprechend überarbeiten. Es wäre weder trag- noch vermittelbar, dass Energiekonzerne klimaschädliche Kohlekraftwerke noch bis ins Jahr 2038 betreiben dürfen und großzügige Stilllegungsprämien erhalten, gleichzeitig aber hunderttausende kleine Solaranlagenbetreiber eine ,Sonnensteuer‘ entrichten müssen und ihnen der Stecker gezogen wird,“ meint BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Rückendeckung erhält der BSW bei seinen Forderungen inzwischen vom Bundesrat und von zahlreichen Bundestagspolitikern der großen Koalition. Die Länderkammer forderte Anfang November den Bundestag mehrheitlich auf, Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu 7 Kilowatt von der Pflicht zum Einbau intelligenter Messsysteme zu befreien und den Selbstverbrauch von Solarstrom bei einer Anlagenleistung von bis zu 30 Kilowatt von der Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage zu verschonen.

3,37 GW bzw. 26 Milliarden KWh weniger

Sollten Nachbesserungen am Gesetzesentwurf ausbleiben, so werden nach EUPD-Prognosen bis zum Jahr 2030 3,37 Gigawatt Solarleistung vorzeitig stillgelegt. Damit verbunden wäre ein Produktionsausfall von rund 26 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom. Das entspricht dem Jahresstromverbrauch von rund 10 Millionen deutschen Durchschnittshaushalten. Damit verbunden wären 6,4 Millionen Tonnen zusätzlicher CO2-Emissionen und ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden auch für die Speicher- und E-Mobilitätsbranche. Die Bonner Marktforscher rechnen in diesem Bereich mit Umsatzverlusten von insgesamt über einer Milliarde Euro in den 2020ern.

www.solarwirtschaft.de

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