KI – künstliche Intelligenz:

Fluch oder Segen?

von Jasmin Fuerbach
von Rudolfine Zachbauer-Zick Foto: © Pixabay/Gerd Altmann

Kannte man bislang acht Arten von Intelligenz (logisch-mathematische, sprachliche, räumliche, musikalische, kinästhetisch-körperliche, intrapersonale, zwischenmenschliche und naturalistische Intelligenz) – so muss man aktuell um zwei essenzielle Formen der Intelligenz erweitern, welchen wir in Zukunft mehr Beachtung schenken müssen(!): einerseits der Schwarmintelligenz und andererseits der künstlichen Intelligenz.

Angeblich nimmt unsere Schwarmintelligenz stetig ab. Schwarmintelligenz, das ist jene kognitive Intelligenz, die das Denk- und Leistungsvermögen einer Menschengruppe im Allgemeinen und die Fähigkeit eines Kollektivs zu sinnvoll erscheinendem Verhalten im Besonderen, beschreibt. Grob zusammengefasst: Ein Schwarm wenig Intelligenter ergibt im Zusammenspiel aller in diesem Schwarm Zusammengefassten eine gewisse Grundintelligenz, ohne dass jede*r Einzelne dafür besonders schlau sein muss. Best Practice hat man in der Pandemie kennenlernen dürfen. Dadurch erklärt sich auch, warum das Bildungswesen dringend reformiert und das Bildungsniveau rasch wieder angehoben werden muss. Ansonsten haben wir eine Kompanie mittelmäßig Gebildeter, die mittlerweile einem rasant wachsenden Heer an KI – künstlicher Intelligenz (engl. Original: AI – Artificial Intelligence) mehr oder minder ideenarm, gar hilflos gegenübersteht.

EUR-Lex Document 52021PC0206, COM (2021) 206 final, 2021/0106(COD), Brüssel – 21. April 2021

Vorschlag für eine »Verordnung des europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz (Gesetz über künstliche Intelligenz) und zur Änderung bestimmter Rechtsakte der Union.«

Hinter dieser sperrigen Überschrift des aktuellen Dokuments verbirgt sich das EU-Vorhaben, einen entsprechenden Act, ein Regulierungspapier (Verordnung) zu verabschieden, welches künstliche Intelligenz – KI regelt. So soll sie überprüfbar und im Falle von Verstößen gegen die geschaffene bzw. noch zu schaffende final beschlossene Verordnung auch steuerbar bzw. regressabel sein.

Ah, ja! Kennen wir schon von der uns mittlerweile »lieb gewordenen« DSGVO – Datenschutzgrundverordnung.

Wie wir sehen, gibt es diesen final Draft nun bereits seit gut zwei Jahren und jetzt geht es in die definitive Abstimmung des EU-Gesetzestextes unter Mitwirkung des EU-Parlaments, der EU-Kommission und des Rates der Europäischen Union (Trilog-Verhandlungen). Die Verordnung könnte somit noch im Jahr 2023 final in Kraft treten. Gemäß Art. 85 der KI-Verordnung wird sie dann 24 Monate später im gesamten EU-Raum gelten. Dies bedeutet, unsere Bundesregierung hat (so, wie alle Mitgliedsstaaten) nun höchste Zeit, die entsprechenden Gesetzesvorlagen für unsere österreichische Umsetzung zu erarbeiten, zur Prüfung vorzulegen und im Parlament zu diskutieren und absegnen zu lassen.

Weil ohne eigene Behörde ja weder bei uns noch anderswo was geht, will der zuständige Staatssekretär eine KI-Behörde schaffen und installieren. Dabei hat der Umsetzungsplan der EU (seit 2018! aufgesetzt!) einen feinen Strategieplan für die benötigten Initiativen entwickelt, diese sind:

  • Investitionen in KI-Technologien beschleunigen, um rasch eine stabile wirtschaftliche und soziale Erholung einzuleiten und voranzutreiben, unterstützt durch die Einführung neuer digitaler Lösungen
  • Maßnahmen zur Umsetzung von KI-Strategien und -Programmen durch vollständige und rechtzeitige (!) Umsetzung ergreifen, um sicherzustellen, dass die EU in vollem Umfang von den Vorteilen von Erstanbietern profitiert
  • Schaffung günstiger Bedingungen für die Forschung und Entwicklung sowie Einführung von KI in allen wichtigen Lebensbereichen in der EU
  • die EU zu einem Ort machen, an dem Spitzenleistungen vom Labor bis zur Marktreife gedeihen
  • sicherstellen, dass KI für die Menschen funktioniert und eine positive Kraft in der Gesellschaft darstellt

Diese EU-Ziele und Strategien gelten doch wohl auch für Österreich, warum wurde nichts begonnen bzw. bereits umgesetzt? Dieses wiederholte Verschlafen großer Chancen für Österreichs Zukunft in Forschung und Entwicklung sowie digitaler Transformation ist nahezu sträflich.

Welche Strafen bzw. Sanktionen kommen bei widerrechtlicher Verwendung von KI?
  • Art. 71 Abs. 3 – Geldbußen bis zu EUR 30.000.000 oder bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes (KMU/Start-Ups: 3 %) für Verstoß gegen Art. 5 – Inverkehrbringen eines verbotenen KI-Systems
  • Art. 71 Abs. 4 – Geldbußen bis zu EUR 20.000.000 oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes (KMU/ Start-Ups: 2 %) für Verstoß gegen Art. 4b und 4c – Anforderungen an General Purpose (Sinn und Zweck) an KI-Systeme sowie für Verstoß gegen Art. 16 – Anbieterpflichten, Art. 23, 25, 26, 27, 29, 33, 34, 34a – Pflichten von Vertretern, Importeuren, Händlern, Nutzer, Notifizierte Stellen, und Art. 52 – Transparenz
  • Art. 71 Abs. 5 – Geldbußen bis zu EUR 10.000.000 oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (KMU/Start-Ups: 1 %) für Verstoß gegen Art. 23 – Falsche oder unvollständige Angaben an Behörden
KI-VO – die verbotenen KI-Praktiken im groben Überblick

Geahndet wird das Inverkehrbringen und/oder das Inbetriebsetzen von KI-Programmen zur

  • Beeinflussung von Verhalten, die z. B. unterschwellige Manipulation auslösen
  • Beeinflussung und Ausnutzung schutzbedürftiger Gruppen, wie z. B. noch unmündige, ältere oder sozial- bzw. in Ihrer Entwicklung eingeschränkte Personen, welche die Auswirkung von KI nicht abschätzen könnten
  • soziale Bewertung (sog. Social Scoring), z. B. dürfen Personen über einen bestimmten Zeitraum auf der Grundlage ihres sozialen Verhaltens, persönlicher Eigenschaften oder Persönlichkeitsmerkmale nicht mittels KI einer Selektierung unterworfen werden
  • biometrische Echtzeit-Fernidentifizierungssysteme

Das ist alles noch immer nicht mit Leben erfüllt. Österreich hat die Entwicklung wieder einmal mehr als verschlafen. Statt die Chance beim Schopf zu packen und hier ordentlich Geld in zukunftssichere Forschung und Entwicklung sowie Aus-/Bildung zu investieren, nimmt man die Portokassa und legt Kleingeld € 0,5 Mio. (!) auf den Tisch. Kein Wunder, dass wir dann KI-mäßig hinter Staaten wie Uruguay und Mexiko liegen. Die Niederlande haben beispielsweise 2019 bereits € 64 Mio. für KI-Projekte investiert und 2020 nochmals zusätzlich € 23 Mio. an PPP-(Public Private Partnership)-Projekten aufgestellt. Deutschland rd. € 50 Mio./jährlich. Nachzügler Schweden budgetiert für 2024 rd. € 55 Mio.

Bis unsere KI-Behörde ihr Büro eingerichtet hat, sind unsere Mitbewerber bereits dick im Geschäft.

Bleiben Sie oder werden Sie gesund, bitte!

Herzlich,

Ihre Rudolfine Zachbauer-Zick

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