Mit der Überarbeitung von Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes hat der Gesetzgeber in Deutschland vorgegeben, wann und wie steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) in ihrem Leistungsbezug gedimmt werden dürfen, um das Netz vor einem Kollaps zu schützen. Und erstmals wird auch konkret empfohlen, smarte Energiemanagement-Lösungen einzusetzen, um potenzielle Auswirkungen durch die vorübergehende Dimmung zu vermeiden. Gerade aktueller denn je, schließlich steigt die Zahl der SteuVEs derzeit jährlich so schnell wie nie zuvor – bis 2032 wird sich diese Zahl nach Prognosen verzehnfachen. Das lässt Steuerungseingriffe wahrscheinlich bald Realität werden.
Doch obwohl die Vorgaben bereits über ein halbes Jahr gelten sollten, ist ein Großteil der wesentlichen Energieakteure noch immer nicht bereit, diesen auch tatsächlich nachzukommen. Westnetz hat jetzt als erster großer Verteilnetzbetreiber (VNB) gehandelt und setzt damit ein klares Zeichen: Um § 14a in die Realität zu bringen, hat der VNB dezidierte technische Anschlussbedingungen veröffentlicht, nach denen eine lokal installierte Energiemanagement-Anwendnung mit digitaler Schnittstelle via EEBUS für die Kommunikation mit den diversen SteuVEs präferiert wird.
Carsten Schäfer, § 14a-Experte bei gridX, teilt zu diesem Schritt seine Einschätzung:
„Für die Umsetzung von § 14a hinter dem Zähler ist ein lokal installiertes Energiemanagementsystem (EMS) mit einer digitalen Verbindung derzeit die einzige Technologie, die EEBUS einbindet, neben einer Direktanbindung der Anlagen an die Steuerbox. Damit sehen Experten es als alleinigen zukunftssichere Ansatz, der maximalen Komfort und Sicherheit für Endnutzer:innen gewährleistet. Cloud-basierte Energiemanagementsysteme sind aus diversen Gesichtspunkten, darunter IT- und Versorgungssicherheit, nicht in der Lage, dies verlässlich zu leisten. Westnetz sendet mit der Veröffentlichung seiner technischen Anschlussbedingungen nun ein starkes Signal an die gesamte Branche.”
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Quelle: GridX