Mit der Behandlung der UVP-Novelle und des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetzes im Ministerrat ist die Windbranche schnelleren und einfacheren Genehmigungen von Windkraftanlagen wieder einen Schritt nähergekommen. „Beides kann zu einem Meilenstein der Energiewende werden“, bemerkt Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft. „Nun müssen das UVP-Gesetz und das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz auch rasch in den Nationalrat eingebracht und beschlossen werden.“
Gestern wurde der Entwurf der UVP-G-Novelle in der Regierungsklausur behandelt. „Der Entwurf für eine Novellierung des UVP-Gesetzes enthält zahlreiche Punkte, die wesentlich zu einer schnelleren und einfacheren Genehmigung von Windkraftanlagen beitragen werden. Diese Novelle kann somit zu einem Meilenstein für die Energiewende werden“, bemerkt Moidl und fordert: „Jetzt muss das UVP-Gesetz rasch in den Nationalrat eingebracht und beschlossen werden. Wir befinden uns noch immer in einer der größten Energiekrisen in Europa seit 50 Jahren.“
Beschleunigung der Genehmigung ohne Abstriche bei der Qualität
Durch die angedachte Novelle des UVP-Gesetzes werden die Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt, ohne dass es dabei zu Abstrichen bei der Qualität der Überprüfung oder zur Einschränkung der Öffentlichkeitsbeteiligung kommt. „Sehr positiv sind eine bessere Strukturierung des Verfahrens, die Verankerung des öffentlichen Interesses an Vorhaben der Energiewende und die Vermeidung von Doppelprüfungen, etwa beim Landschaftsbild. Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die Ermöglichung der Genehmigung von Projekten unabhängig von der Ausweisung von Flächen durch die Landespolitik, falls keine ausreichende Energieraumplanung der Länder vorliegt. Wenn das so kommt, haben wir einen ganz wichtigen Meilenstein für die Energiewende geschafft“, freut sich Ursula Nährer, Rechtsexpertin der IG Windkraft.
Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG)
Durch die ein Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) werden die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare Projekte die unter der UVP-Grenze liegen ebenfalls vereinfacht und beschleunigt. Bei der Windkraft liegt diese Grenze zwischen 15 und 30 MW-Leistung. „Dieses neue Gesetz kann daher eine deutliche Beschleunigung beim Ausbau der erneuerbaren Energien mit sich bringen“, freut sich Nährer: „Eine genaue Beurteilung kann aber erst bei Durchsicht des genauen Gesetzes-Textes gegeben werden.“
Beschleunigung des Erneuerbaren Ausbaus noch nicht beschlossen
Damit die Änderungen im UVP-Gesetz und das EABG auch wirksam werden, muss beides in den Nationalrat eingebracht und dort beschlossen werden. „Hier sollte keine Zeit mehr verloren werden und beides im Nationalrat so rasch als möglich beschlossen werden, damit die Vorschläge auch in realen Gesetzesänderungen münden und damit auch wirksam werden können“, fordert Moidl.
Mehr Informationen unter: www.igwindkraft.at
Quelle: IG Windkraft