Baurecht-Update 2025 | MVV-TB gilt bundesweit:

Notbeleuchtung: neue Pflichten 2025

von Laura Peichl
Foto: © RP-Group

Mit der MVV-TB 01/2023 sind DIN VDE V 0108-100-1 und DIN EN 1838 jetzt bundesweit verbindlich. Pflicht sind u. a. wöchentliche Funktionstests, 1/3/8h-Betriebsdauer je Gebäudetyp, 5 Lux an Brandmelde-, Brandbekämpfungs- und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie zentrale Überwachung jeder Leuchte.

Mit der MVV-TB 01/2023 haben 13 Bundesländer die deutschen Vornormen DIN VDE V 0108-100-1 und DIN EN 1838 in Landesrecht übernommen – in den meisten Ländern bereits über die aktuelle Fassung 2024/1, in wenigen noch über Übergangsversionen, die aber dieselben Notbeleuchtungs-Regeln heranziehen.

Damit gelten bundesweit neue, praxisrelevante Mindestanforderungen:

Mindesanforderungen (Bild: RP-Group)

 

RP-Group erleichtert die Umsetzung dieser Vorgaben entscheidend:

Wireless Gebäude (Bild: RP-Group)

Durch Wireless Basic lassen sich bis zu 50 Leuchten via Bluetooth-Mesh und Smartphone-App überwachen – ein idealer Einstieg für kleinere Objekte ohne zusätzliche Bus-Leitungen. Für größere Projekte skaliert Wireless Professional mit dem Steuerrechner WLZent serienmäßig auf 1 000 Leuchten und mehr; Statusmeldungen laufen komfortabel in einer webbasierten Oberfläche zusammen.

Auch die lichttechnischen Forderungen sind abgedeckt: Die KSC-Leuchtenserie erzielt die geforderten 5 lx an sicherheitsrelevanten Einrichtungen und erfüllt gleichzeitig die 1-lx-Fluchtwegbeleuchtung – optional kombiniert mit Rettungszeichen-Piktogrammen. Und mit dem FlexiClick-Linsensystem lassen sich vorhandene RP-Leuchten direkt auf der Baustelle ohne Werkzeug auf 5-Lux-Spots umrüsten.

Mehrwert: Planer und Betreiber erhalten eine zukunftssichere, funkgesteuerte Lösung, die alle Prüf- und Überwachungsaufgaben automatisiert erledigt und bereits heute die kommenden Anforderungen der DIN EN 50172:2024-10 abbildet.

Weitere Informationen auf: www.rp-group.com

Quelle: RP-Technik GmbH

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