Vergleich zwischen Compleo Charging Solutions und S.A.F.E.:

Patentrechtsstreit beendet

von Sandra Eisner
Foto: © www.pixabay.com

Compleo Charging Solutions und S.A.F.E. e.V. haben vor dem Bundespatentgericht München einen Vergleich erzielt. Im Rahmen dieser Einigung wurde beschlossen, dass die Patente EP 2 532 368 B1 und EP 2 755 846 B1 künftig weltweit frei nutzbar sein sollen.

Die Übereinkunft im Patentrechtsstreit sorgt für vermehrte Rechtssicherheit und Verlässlichkeit bei der Umsetzung von Eichrechtsvorgaben für Ladeinfrastruktur, wovon die gesamte E-Mobilitäts-Branche profitiert. Compleo wird bei Anfragen auf Freigabebestätigung unentgeltlich eine entsprechende Erklärung übermitteln. Das Unternehmen verzichtet bewusst auf eine mögliche Berufung, um den Massenmarkt für E-Mobility gemeinsam voranzubringen.

„Eine Berufung liegt uns fern. Compleo hat bewusst entschieden, dass die Branche die Patente kostenfrei nutzen darf, um E-Mobility in Deutschland großflächig einfacher und transparenter zu machen. Diese Entscheidung ist Teil unserer Neuausrichtung als Unternehmen“, erklärt Jörg Lohr, CEO von Compleo Charging Solutions. „Ein einheitlicher Markt hat für uns oberste Priorität. Derzeit gibt es noch zu viele funktionale Hürden, und Anbieter stehen sich gegenseitig im Weg – das ist unnötig und hemmt den Fortschritt der Elektromobilität. Wir sind überzeugt, dass Nachgeben hier Stärke zeigt und sowohl der Nachhaltigkeit als auch der gesamten E- Mobility-Branche zugutekommt.“

Die Patente EP 2 532 368 B1 und EP 2 755 846 B1 gehören zu einer Patent-Familie, die ein Verfahren beschreibt, das nach den Vorgaben der Physikalisch Technischen Prüfanstalt des Bundes (PTB) zur eichrechtskonformen Zertifizierung von Ladeinfrastruktur in Verbindung mit einer Transparenzsoftware genutzt wird. Hierdurch können Fahrer von E-Fahrzeugen Abrechnungsdaten von Ladevorgängen mit den signierten Originaldaten vergleichen und so kontrollieren, ob die Abrechnung korrekt ist.

Als vorheriger Patentinhaber hatte Compleo Charging Solutions in Erwägung gezogen, die Nutzung der Patente durch Dritte zu kommerzialisieren. Dies hätte für S.A.F.E.-Mitglieder bedeutet, dass sie ihre Ladestationen mit der Transparenzsoftware nicht mehr hätten rechtssicher nutzen können, ohne eine Lizenzvereinbarung mit Compleo einzugehen. S.A.F.E. e.V. hatte daraufhin eine gerichtliche Klärung der Rechtsbeständigkeit beider Patente beschlossen und gleichzeitig die Entwicklung einer alternativen Lösung in die Wege geleitet, die die Patente nicht verletzt. Die Verhandlung fand Mitte Mai 2024 vor dem Bundespatentgericht München statt und endete mit dem nun erreichten Vergleich.

Hauke Hinrichs, erster Vorsitzender S.A.F.E. e.V., kommentiert: „Es ist wichtig, dass nun Klarheit herrscht, wie mit der Nutzung des Signierverfahrens künftig umgegangen wird. Alle Hersteller von Ladesystemen, die bislang das Signierverfahren und die Transparenzsoftware des S.A.F.E. e.V. genutzt haben, haben nun die Sicherheit, dass bestehende und zukünftige Systeme ohne weitere Lizenzkosten hergestellt und betrieben werden können.“

Mit der Freigabe der Patente möchte Compleo Charging Solutions, ein Tochterunternehmen der Kostal-Gruppe, dazu beitragen, Elektromobilität in Deutschland und Europa weiter voranzutreiben. Aufgrund der nun erreichten Einigung müssen Hersteller von Ladeinfrastruktur ihre Produkte nicht auf die Alternativlösung umstellen.

Weitere Informationen auf: www.compleo-charging.com

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