Laut Landesbauordnungen gilt österreichweit eine Rauchwarnmelderpflicht bei Neubauten. Was leider kaum jemand weiß, ist, dass Rauchwarnmelder nach zehn Jahren aus technischen Gründen (natürliche Korrosion, Verschmutzung der Rauchkammer etc.) getauscht werden müssen. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um Geräte mit wechselbarer oder um Qualitätsmelder mit fix verbauter 10-Jahres-Batterie handelt. Nicht nur Eigenheimbesitzer, sondern auch Wohnungsunternehmen, die große Bestände zu verwalten und zu betreuen haben, sind sich dessen oft nicht bewusst. Nach 10 Jahren muss also ein Neuer an die Decke. Das monatsgenaue Austausch-Datum ist beispielsweise bei Ei Electronics-Meldern unübersehbar seitlich auf dem Gehäuse angebracht.
Ein Melderwechsel bietet neben dem Sicherheitsaspekt außerdem die Chance, die Geräte auf den aktuellen technischen Stand zu bringen. In zehn Jahren können sich Anforderungen geändert und die Technik weiterentwickelt haben. Für große Wohnanlagen lohnt sich z. B. die Umrüstung auf Ferninspektionsmelder.
Mein Tipp: Sie als Fachkraft sollten im Sinne der Sicherheit für Ihre Kunden die Tausch-Termine parat haben. Für größere Melderbestände, die gegen neue Geräte getauscht werden, bietet Ei Electronics für seine Melder eine umwelt- und ressourcenschonende Recycling-Lösung. Altgeräte werden kostenlos zurückgenommen, fachgerecht in Einzelteile zerlegt und als Sekundärrohstoffe wiederverwertet.
Weitere Informationen auf: www.eielectronics.at
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Vertriebsleiter Österreich
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