Die Uhr tickt. Ende 2025 endet die Übergangsfrist – und ohne praxistaugliche Regeln droht vielen Elektrofahrzeug-Ladestationen die Rückkehr zur minutengenauen Abrechnung. Für Fahrer klingt das nach Intransparenz, für Betreiber nach Kostendruck. Der OVE hat deshalb ein Positionspapier vorgelegt, das die heikle Balance zwischen Genauigkeit und Alltagstauglichkeit neu justieren soll. Was das konkret heißt und welche überraschende Maßnahme im verantwortlichen Ministerium geplant ist, verraten Roman Eichinger und Daniel Herbst im Gespräch.
Elektrische Energie ist in Österreich eine eichpflichtige Größe. Wer an Ladestationen nach Kilowattstunden abrechnet, braucht eichrechtskonforme Ladetarifgeräte – technisch machbar, rechtlich anspruchsvoll und in manchen Fällen kostenintensiv für den Betreiber. Warum das so ist, welche Fristen drücken und wie der OVE praxistaugliche Lösungen sieht, erklären Roman Eichinger und Daniel Herbst im Interview.
Herr Eichinger, Herr Herbst, beginnen wir bei der Grundlage: Warum ist die Abrechnung nach Kilowattstunden überhaupt notwendig?
Roman Eichinger – er leitet im OVE den Bereich Technologie- und Innovationsmanagement sowie die OVE Academy mit zahlreichen Weiterbildungsangeboten: Weil Energie gemäß Maß- und Eichgesetz eine eichpflichtige Größe ist. Wer kWh verrechnet, muss eichrechtskonforme Geräte einsetzen. Das unterscheidet sich wesentlich von zeitbasierten Tarifen, die rechtlich einfacher sind.
Daniel Herbst ist Projektassistent am Institut für Elektrische Anlagen und Netze der Technischen Universität Graz und im OVE in mehreren Normungsgremien aktiv: Die Abrechnung nach Zeit ist zwar weiterhin erlaubt, aber für Kundinnen und Kunden nicht immer fair. Eine 150-kW-Ladestation liefert je nach Fahrzeug und Situation oft weit weniger Leistung – dennoch zahlt man pro Minute. Bei AC genügen in der Regel herkömmliche eichrechtskonforme Zähler, bei DC sind spezielle Messlösungen erforderlich.
Welche Anlagen sind betroffen – nur „öffentliche“?
Eichinger: Entscheidend ist, ob abgerechnet wird. Hauptsächlich öffentliche aber auch halböffentliche (etwa auf Supermarktparkplätzen) oder private (z.B. zum Laden von Firmenfahrzeugen) fallen darunter, sobald Energie an Dritte verkauft wird.
Der Zeitdruck ist spürbar. Was passiert nach Ablauf der Frist Ende 2025?
Herbst: Ladestationen, die bis dahin nicht konform sind, müssen entweder auf Zeitabrechnung umstellen oder außer Betrieb gehen. Realistisch würden dabei viele auf Zeittarife wechseln – zum Nachteil der Kundinnen und Kunden, denn das ist häufig teurer als eine korrekt gemessene kWh-Abrechnung. Genau hier setzt das OVE-Positionspapier an.
Welche Anpassungen fordert der OVE konkret?
Eichinger: Erstens eine Fristverlängerung für die Ersteichung ausnahmsweise zugelassener Geräte. Zweitens praxistaugliche Stichprobenprüfungen für kleine Stückzahlen – ohne verpflichtende Einzelstempelung. Drittens Erleichterungen bei 1:1-Ersatzteiltausch. Viertens: Hersteller, die erstgeeicht haben, sollen klar definierte Bauarten auch nach Reparatur wieder eichen dürfen (man spricht dann von Neueichung). Und fünftens: eine rasche Überarbeitung der europäischen Messgeräterichtlinie für einheitliche Vorgaben.
Herbst: Hintergrund ist, dass die Umsetzung heute hohe Anforderungen an Betreiber, Hersteller und die wenigen Eichstellen stellt. Mit pragmatischen Anpassungen wären konforme Ladestationen schneller und ressourcenschonender am Netz – ganz im Sinne der Kundinnen und Kunden.
Stichwort „wenige Eichstellen“ – reicht die Kapazität überhaupt?
Herbst: Aktuell gibt es in Österreich nur sehr wenige anerkannte Eichstellen für Ladetarifgeräte. Selbst mit Fristverlängerung bleibt das eine logistische Herausforderung. Theoretisch können sich weitere Unternehmen anerkennen lassen; ob sich das wirtschaftlich rechnet, muss jeder selbst beurteilen. Nach zehn Jahren steht ohnehin die Nacheichung an.
Was bedeutet eine Umstellung auf Zeittarife für die Transparenz?
Eichinger: Sie erschwert die Orientierung und ist ein Rückschritt. Die Ladezeit sagt nichts darüber aus, ob viel oder wenig Energie geladen wird. Die gleiche Ladedauer kann an zwei verschiedenen Ladestationen völlig unterschiedliche Ladezustände der Batterie bewirken. Damit ist die Abrechnung für Nutzerinnen und Nutzer völlig intransparent.
Und wie realistisch ist eine europäische Lösung?
Herbst: Auf EU-Ebene wird daran gearbeitet, aber der Zeithorizont ist offen. Österreich und Deutschland gelten derzeit als besonders streng. Hersteller berichten uns, dass Anforderungen, die in Deutschland erfüllt sind, hierzulande nochmals separat überprüft werden.
Gibt es bereits ein Signal aus den Ministerien?
Eichinger: Ja. Es gibt nun einen Entwurf zu einer Verordnungsnovelle, die eine zentrale Forderung – die Frist für ausnahmsweise zugelassene Geräte – adressiert. Für Reparaturfälle sind zudem längere Zeiträume im Gespräch. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung; weitere Punkte gehören auf Gesetzes- oder EU-Ebene gelöst.
Wie lautet Ihr Fazit?
Eichinger: Präzise Messung bleibt der Anspruch. Aber sie muss mit wirtschaftlicher Vernunft und Kundinnen- und Kundensicht zusammenspielen. Ein pragmatischer Zugang hilft allen Beteiligten.
Herbst: Ziel ist, dass Kundinnen und Kunden wirklich nur das zahlen, was sie bekommen – transparent und europaweit vergleichbar. Mit klugen Anpassungen schaffen wir das schneller.
Meine Herren, vielen Dank für das Gespräch!
Weitere Informationen auf: www.ove.at, www.i-magazin.com
Hier gibt’s das Positionspapier zum Downloaden: