Vera Immitzer, GF der PV Austria, und BIM Christian Bräuer stellen sich …

…tausend offenen Fragen zur Energiewende

von Thomas Buchbauer
von Thomas Buchbauer Foto: © ©www.i-magazin.com

Es ist nichts Neues: Die Energiewende ist im vollen Gange. Aber um die Ziele, die sich Österreich gesetzt hat, um bis zum Jahr 20240 klimaneutral zu werden, zu erreichen, müssen viele Puzzle-Teilchen ineinandergreifen. Das i-Magazin bat deswegen Vera Immitzer, Geschäftsführerin der PV Austria, und Bundesinnungsmeister Christian Bräuer gemeinsam vor das Mikro, um Fragen zum Mehrwertsteuer-Entfall bei der Errichtung von PV-Anlagen, zum Netzausbau und über die Herausforderungen beim bidirektionalen Laden von Elektrofahrzeugen auf den Grund zu gehen.

Spannend! Und exklusiv im i-Magazin.

Die Regierung hat mit der Ankündigung zum Entfall der Mehrwertsteuer bei der Verrechnung von Photovoltaikanlagen kürzlich für Aufsehen gesorgt. Allerdings haben die Politiker mit ihrer Art der Umsetzung auch für viele Fragezeichen gesorgt. Fragen, für die es bis kurz vor Redaktionsschluss noch keine Antworten gab (Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns die Nachricht, dass das Budgetbegleitgesetz 2024 (2267 d.B.) | Parlament Österreich beschlossen wurde und am 5.12. noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss – Details dazu folgen in Kürze.).

Sowohl die PV Austria als auch die Bundesinnung der Elektrotechniker setzen massiv auf Aufklärung der offenen Punkte. Wir sprachen mit Vera Immitzer und Christian Bräuer, was uns in den nächsten Monaten zu diesem umfassenden Themenfeld erwartet.

Wir sitzen hier mit Ihnen als Geschäftsführerin der PV Austria und Ihnen als neuem Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker zusammen. Wird es künftig eine engere Zusammenarbeit geben? – Was dürfen wir uns als Branche erwarten? Wie wird die Zusammenarbeit zwischen PV Austria und der Bundesinnung der Elektrotechniker konkret aussehen, sind ev. auch gemeinsame Projekte geplant?

Vera Immitzer, Geschäftsführerin der PV Austria: Christian Bräuer ist als anerkannter Experte im Bereich Technik und Normen bekannt und die PV Austria freut sich, mit ihm auch auf der Normenebene zusammenarbeiten zu können. Dieses Thema wird immer mehr. Wir haben bereits in den letzten Monaten erfolgreich das Thema Wechselrichter-Zulassung bearbeitet. Denn anfangs gab es eine Liste von Wechselrichtern auf der Website von Oesterreichs Energie, die installiert werden durften – eine Liste, die im Frühjahr 2022 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion erschien und deren alleinige Existenz in der Branche für Irritation gesorgt hatte.

Vera Immitzer ist Geschäftsführerin der PV Austria

„Zu Beginn des Jahres 2023 haben wir als PV Austria gemeinsam mit der Bundesinnung eine Senkung der Mehrwertsteuer vorgeschlagen und die Ministerin hat unsere Intention vorangetrieben. Überraschenderweise ist es jedoch zu einer sehr schnellen Umsetzung gekommen und jetzt müssen wir leider sagen, dass die Branche mit vielen Fragen konfrontiert ist, ohne die Antworten zu kennen.“

Wir haben es jedoch geschafft, dieses Problem in Zusammenarbeit mit Oesterreichs Energie, der Bundesinnung der Elektrotechniker und der E-Control zu entschärfen, die Zulassung der Wechselrichter auf geregelte Beine zu stellen und die Prüfintervalle von Oesterreichs Energie zu heben.

Welche Erwartungshaltung können Hersteller aktuell haben, wenn sie eine Zulassung für ihre Wechselrichter erwirken wollen? Wie oft werden diese Geräte geprüft oder welche Fristen müssen sie berücksichtigen?

Christian Bräuer: Zunächst einmal war es uns wichtig, eine unbefristete Zulassung für Geräte zu erreichen. Etwas, das entscheidend ist für die Branche – schließlich liegen die Wechselrichter manchmal über einen längeren Zeitraum auf Lager und wir müssen sie auch danach noch verbauen dürfen. Nach unserer Intervention sind die Berichte für die Zulassung der Geräte innerhalb von ein bis zwei Monaten fertig. Allerdings sind auch Hersteller manchmal träge. Eines der klassischen Probleme, die seitens der Produzenten immer wieder auftauchen, steht im Zusammenhang mit Software-Updates. Die Zulassungskriterien stimmen möglicherweise nach einem Firmware-Update nicht mehr mit dem Zertifizierungspaket überein.

Wir glauben, dass beide Seiten – die Hersteller und Oesterreichs Energie – daran arbeiten könnten, diesen Prozess flexibler zu gestalten und wir ermutigen die Branche zusammenzuarbeiten, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Unsere Zusammenarbeit geht allerdings über Initiativen wie diese hinaus. Sie wird unter anderem auch dadurch zum Ausdruck gebracht, dass Fritz Manschein, der Landesinnungsmeister von Niederösterreich, als einer der Vorstandsmitglieder der PV Austria eine starke und verlässliche Partnerschaft im Sinne der gesamten Elektrobranche sicherstellt.  Wir sind immer offen für den Austausch von Ideen und sind fest davon überzeugt, dass aus dieser Zusammenarbeit noch viele positive Ergebnisse zu erwarten sind.

Die Bundesregierung hat die Umsatzsteuer auf PV-Anlagen für die nächsten zwei Jahre gestrichen. Was bedeutet das im Klartext für Konsumenten bzw. für die Handwerker?

Immitzer: Auch bei diesem Thema haben wir bereits zusammengearbeitet. Zu Beginn des Jahres 2023 haben wir als PV Austria gemeinsam mit der Bundesinnung eine Senkung der Mehrwertsteuer vorgeschlagen und die Ministerin hat unsere Intention vorangetrieben. Überraschenderweise ist es jedoch zu einer sehr schnellen Umsetzung gekommen und jetzt müssen wir leider sagen, dass die Branche mit vielen Fragen konfrontiert ist, ohne die Antworten zu kennen. Die Fragen kommen von Endkund*innen, aus dem Verkauf und von den Unternehmen.

Wir müssen das genaue Prozedere kennen, welche Kostenstellen tatsächlich befreit werden, wie mit Anzahlungen umzugehen ist, wie Landes-Förderungen kombinierbar sind und welche Auswirkungen es auf Unternehmen in der Praxis hat. Es gibt unzählige Fragen zu klären. Das Finanzministerium ist voranging dafür zuständig und derzeit noch zurückhaltend mit Informationen.

Bräuer: Leider haben wir noch immer keine passenden Antworten. Aktuell erleidet die Elektrobranche durch den daraus entstandenen Auftragsstopp – die Konsumenten warten mit der Auftragserteilung bis Anfang nächsten Jahres – einen Auftragsvolumen-Entgang zwischen fünf und zehn Millionen Euro. Viele private Auftraggeber hatten schon beauftragt, es wurden Förderungsanträge gestellt und bereits Material bestellt. Eine derartige Vorgehensweise seitens der Politik hemmt die gesamte Branche, stößt dort auf völliges Unverständnis und bedeutet zusätzlich hohe Kosten für unsere Betriebe. Jetzt müssen wir abwarten, was passiert.

Christian Bräuer ist Bundesinnungsmeister der Elektrotechniker

„Aktuell erleidet die Elektrobranche durch den daraus entstandenen Auftragsstopp – die Konsumenten warten mit der Auftragserteilung bis Anfang nächsten Jahres – einen Auftragsvolumen-Entgang zwischen fünf und zehn Millionen Euro.“

Die Zeitwahl der Pressekonferenz der Regierung war nicht optimal gewählt und vor allem mit niemandem abgestimmt. Es war also eine übereilte und, was den Ablauf betrifft, offensichtlich eine sehr kontraproduktive Entscheidung. Die Probleme, die daraus entstanden, sind kurzfristig nicht zu beheben. Wir haben auch viele Anfragen, wie dies die Betriebe beeinflusst. Wir können nur auf die Klärung durch die zuständigen Ministerien verweisen und werden alle sofort informieren, sobald es eine rechtssichere und abgestimmte Vorgehensweise für unsere Betriebe gibt. Bis dahin bleibt alles nur Spekulation.

Es gibt Gerüchte, dass die Handwerksunternehmen die Umsatzsteuer, die sie den Konsumenten künftig nicht mehr verrechnen, an das Finanzamt trotzdem abführen müssen und den Betrag später zurückfordern können. (Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns die Nachricht, dass das Budgetbegleitgesetz 2024 (2267 d.B.) | Parlament Österreich beschlossen wurde und am 5.12. noch vom Bundesrat verabschiedet werden muss – Details dazu folgen in Kürze.)

Bräuer: Sollte dies eintreten, würde es für Unternehmen eine unglaubliche bürokratische und finanzielle Belastung darstellen. In der Bauwirtschaft sind Verrechnungen ohne Umsatzsteuer (Übergang der Steuerschuld) für Bauleistungen seit vielen Jahren üblich, die Regierung sollte jedenfalls in diese Richtung denken. Unser Vorschlag ist es, die Abrechnung mit den Konsumenten hinsichtlich der Förderhöhe unbedingt transparent zu gestalten.

Mit anderen Worten, Elektrounternehmen sollten Brutto-Preise in den einzelnen Positionen auf ihren Rechnungen ausweisen und bei der Brutto-Gesamtsumme die Umsatzsteuer deutlich sichtbar abziehen. Auf diese Weise kann der Verbraucher transparent und leicht erkennen, wie hoch seine Förderung ist und welchen Betrag er nicht bezahlen muss. Aber auch hier ist ein rascher Handlungesbedarf seitens der Regierung erforderlich, da eine Umsetzung ab 1.1.2024 auch verschiedenste Aufwendungen und Maßnahmen für die Unternehmer in den unterschiedlichsten Abrechnungssystemen und der zugehörigen Software erfordert.

Immitzer: Wir hätten die Option, bei der der Brutto-Preis für Endkund*innen sichtbar ist und damit die Ersparnisse erkennbar sind, als die sauberste Variante betrachtet. Eine Alternative wäre auch ein System ähnlich dem Reparaturbonus, bei dem Endkund*innen die Mehrwertsteuer zahlen, aber an anderer Stelle refundieren lassen können. Leider wurde dieser Vorschlag nicht angenommen.

Gibt es auch alternative Ansätze, zu einer Lösung zu kommen?

Immitzer: Ich habe vorgeschlagen und bereits mit der Wirtschaftskammer diskutiert, einen Roundtable mit dem Klimaschutzministerium, Finanzministerium, der Innung und PV Austria zu organisieren. Ziel ist es, die verschiedenen Fälle und Geschäftsmodelle, die in unserer Branche existieren, zu durchleuchten und jede Frage im Zusammenhang mit der MwSt. detailliert zu prüfen, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Sowohl das BMK als auch das BMF und wir selbst sind dabei, mögliche Wege zu erarbeiten, die für die Branche sinnvoll und umsetzbar sind.

Bräuer: Es ist auch das Thema der rückwirkenden Befreiung der Umsatzsteuer aufgekommen, aber das ist leider bereits vom Tisch. Es ist sicher, dass eine solche Regelung nicht umgesetzt wird, da es auch gesetzlich nicht abgedeckt ist, rückwirkend von Umsatzsteuer zu befreien. Eine Änderung im Bereich der Umsatzsteuer kann nur ab Januar in Kraft treten und leider nicht rückwirkend.

Wird es die Streichung der MwSt. gemeinsam mit den bekannten Förderungen geben oder sind damit die Förderungen und deren komplizierte Abwicklungen auch Geschichte?

Bräuer: Diese Frage kann noch nicht umfassend beantwortet werden. Für private Auftraggeber wird die Befreiung der Umsatzsteuer die Förderung ersetzen, obwohl dabei noch ungeklärt ist, was dann mit den jeweiligen Landesförderungen geschieht. Die Förderungen für Unternehmen bleiben aus heutiger Sicht jedoch unverändert.

Immitzer: Die Frage, ob die reduzierte Mehrwertsteuer mit einer Landesförderung kombinierbar ist, ist wesentlich. Denn die Frage ist, ob die Mehrwertsteuersenkung nicht auch eine Form der Förderung ist? Erhält man dann zwei Förderungen? Offensichtlich ist die Mehrwertsteuersenkung keine Förderung, sodass ein Bundesland zusätzlich fördern kann. Solche Fragen müssen noch geklärt werden und man darf nicht erst beim praktischen Handeln darauf stoßen, sondern muss diese essenziellen Fragen vorab klären.

Bräuer: All dies muss endlich sorgfältig zu Ende gedacht werden. Was geschieht beispielsweise mit Speicher-Förderungen, die in den verschiedenen Bundesländern völlig unterschiedlich aufgebaut sind? Es wird wahrscheinlich ein großes Durcheinander in der gesamten Förderlandschaft geben, auch wenn die Umsatzsteuerbefreiung zunächst nicht als Förderung erscheint. Dennoch muss man sehr vorsichtig vorgehen und genau betrachten, wie man das letztendlich vernünftig lösen kann.

Es wurden sofort Stimmen laut, dass die daraus entstehende Preisreduktion bei den Konsumenten über kurz oder lang nicht mehr ankommen wird. Was glauben Sie, wird passieren und wie könnte man dem einen Riegel vorschieben?

Bräuer: Wir sind uns bewusst, dass es zu einer Verwässerung der Effekte kommen kann. Viele Faktoren spielen hier eine Rolle. Die Preise sind in ständiger Bewegung und die aktuellen Lohnverhandlungen deuten darauf hin, dass die Lohnkosten erneut deutlich ansteigen werden. Auch wenn die Einkaufspreise für PV-Komponenten derzeit fallen, besteht die Gefahr, dass Vorteile der Gesamtentwicklung unserer Branche nicht vollständig an die Konsumenten weitergegeben werden. Unsere Branche ist es gewohnt, umsatzsteuerfrei zu fakturieren, in diesem Bereich sehen wir tatsächlich keine Verwässerung. Jedoch sind Endkonsumenten den Umgang bei der Verrechnung mit Netto-Preisen nicht gewohnt, hier sollten die Betriebe transparente und verständliche Abrechnungen gewährleisten.

Wir bitten daher, darauf zu achten, dass Verwässerungen nicht vorkommen und die Befreiung der Umsatzsteuer beim Endkonsumenten ankommt. Die Elektrobranche hat sich als zuverlässiger Partner in den Bereichen der Energiewende, der Energieeffizienz und der Nachhaltigkeit bereits sehr gut etabliert und ich bin voller Vertrauen, dass unsere Betriebe die geforderten Umsetzungen auch in Zukunft perfekt meistern.

Immitzer: Die PV Austria unterstützt diesen Appell an die Branche voll und ganz. Schließlich erspart sich auch die Branche Arbeit für die Beratung und die Förderantragstellung. Die Ersparnisse müssen weitergegeben werden.

Wenn man mit Elektrikern über die Errichtung von PV-Anlagen spricht, dann sind die Meinungen sehr oft gespalten. Für die einen ist es DAS Geschäftsfeld für die nächsten Jahre und für die anderen aufgrund der bekannten Widrigkeiten viel zu kompliziert, um auf den Zug aufzuspringen. Was empfehlen Sie den Handwerkunternehmen in diesem Zusammenhang?

Bräuer: In der Frage der elektrotechnischen Schulung besteht kein Spielraum für Kompromisse. Ob es sich um Produkt- oder theoretische Schulungen handelt: Der Praxisbezug in Kombination mit praktischen Übungen und hilfreichen Tools für die zukünftigen Aufgaben muss im Fokus der Weiterbildungen stehen. Ein zentrales Thema ist die Arbeit auf Dächern, ein Bereich, der für viele Elektriker Neuland darstellt. Die Kenntnisse im Umgang mit Dacharbeiten sind oft begrenzt. Deshalb arbeiten wir an einer Kooperation mit den Interessensvertretungen der Dachdecker und Fassadenerrichter. Aktuell prüft die Wirtschaftskammer, welche Tätigkeiten den unterschiedlichen Berufsgruppen gewerberechtlich zugeordnet werden können. Eine Kombination aus Dachdecker- und Elektrotechnik-Fähigkeiten scheint dabei eine optimale Lösung.

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Einspeisung ins Stromnetz. Hier bedarf es seitens der Verteilnetzbetreiber bundesweit einheitlicher Rahmenbedingungen, sowie klarer und eindeutiger Richtlinien für unsere Elektrounternehmen. Mit 122 verschiedenen Energieunternehmen als Netzbetreiber, von denen mindestens 60 unterschiedliche Auflagen für die Netzeinspeisung haben, ist eine Vereinheitlichung dringend notwendig.

Immitzer: Dazu ist ja gerade auch die Netz-Dienstleistungs-Verordnung in Bearbeitung. Diese Verordnung zielt darauf ab, klare und einheitliche Vorgaben für die von Netzbetreibern geforderten Unterlagen und Anforderungen zu etablieren. Unser Ziel ist es, österreichweit einheitliche Standards zu setzen. Die technischen Grundlagen sind überall gleich, daher ist es nicht nachvollziehbar, warum ein Netzbetreiber im Osten des Landes andere oder strengere Vorgaben haben sollte als einer im Westen. Die Verordnung sieht zudem verbindliche Fristen für die Reaktionszeiten der Netzbetreiber vor. Es ist nicht akzeptabel, dass Netzbetreiber Anfragen wochenlang unbeantwortet lassen.

Das Problem sollte ja unserem Wissen nach nun mit der EU-Verordnung REDIII geregelt sein …

Immitzer: Zumindest was die Fristen für die Behörden betrifft, stimmt, dass diese nun deutlich gestrafft werden. Abhängig von der Anlagengröße müssen Rückmeldungen innerhalb weniger Tage erfolgen. Dieser Schritt ist ein signifikanter Fortschritt in unserem Prozess. Wichtig ist daher, dass auch die Netzanschlussprozedere beschleunigt werden.

Bräuer: Betrachtet man die Aufgabenteilung, so bleibt Photovoltaik ein wesentlicher Bestandteil der Elektrotechnik, ebenso wie Energiespeicher, Elektromobilität, Gebäudeautomation und Energieeffizienz. Diese Sektoren werden uns auch in Zukunft intensiv beschäftigen. Es bedarf enormer Expertise und letztendlich vieler Fachkräfte, die diese Aufgaben umsetzen.

Immitzer: Ein weiterer wesentlicher Punkt ist das Vorhandensein einer Liste, in der Gewerbe-Zuständigkeiten geregelt sind – diese ist für unseren Verband von größter Bedeutung. Wir werden oft von Unternehmen und Einzelpersonen gefragt, welche Tätigkeiten mit ihrer Ausbildung möglich sind. Diese Liste ist unser zentrales Arbeitsinstrument. Es gibt bereits Fälle, in denen Dachdecker*innen Elektriker*innen beschäftigen und umgekehrt.

Bräuer: Immer wieder tauchen Themen auf, die außerhalb unseres Fachbereichs liegen. Ein Beispiel ist die Frage der Haftung für Schneefang-Einrichtungen auf Dächern, die von PV-Anlagen überbaut werden. Die Normen bieten eine Ausnahme, doch die erforderlichen Maßnahmen sind nicht genau definiert. Wir haben unsere Geschäftsstelle beauftragt, mit den Dachdeckern eine Lösung zu erarbeiten, um zumindest eine Richtlinie für ein ordnungsgemäßes Vorgehen anbieten zu können.

Immitzer: Durch Schneefang-Einrichtungen verliert man Platz für PV-Module, was bedauerlich ist, aber wohl unvermeidlich. Eine Alternative könnte die Nutzung von Fassaden für die PV-Stromerzeugung sein, obwohl wir hier noch erhebliche Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Normen und Richtlinien, zu bewältigen haben.

Bräuer: Diesbezüglich stellt wiederum der Brandschutz eine besondere Herausforderung dar, denn klare Vorgaben dahingehend gibt es für Module und Befestigungssysteme derzeit noch nicht. Allerdings ist dieses Thema von großer Bedeutung. Denn um unsere Ausbauziele zu erreichen, müssen wir alle verfügbaren Flächen effizient nutzen.

Welche Rolle spielt die Kombination aus PV-Anlagen und E-Fahrzeugen Ihrer Meinung nach?

Bräuer: Der entscheidende Vorteil einer PV-Anlage liegt darin, dass ich meine Energie selbst produzieren und somit Kosten sparen kann, ohne das Netz übermäßig zu belasten. Ein effizienter Einsatz des Stroms im eigenen Gebäude, idealerweise mit einem Speicher und energieeffizienten Maßnahmen wie z.B. Smart Home, ist dabei wesentlich. Ohne Energiespeicher wird der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Erreichung der Klimaschutzziele langfristig nicht funktionieren. Ein zusätzliches Thema ist dabei die Umsetzung der Möglichkeit von bidirektionalem Laden von Elektrofahrzeugen.

Hier besteht zwar noch Handlungsbedarf, aber eine ordnungsgemäße Umsetzung bis Jahresende erscheint möglich. Aktuell gibt es keine klaren Vorgaben, wie das Auto als Speicher zu nutzen und der Strom zurück ins Netz zu speisen ist. Die ISO 15118 befasst sich zwar mit bidirektionalem Laden, aber konkrete Richtlinien stehen noch aus. Ausgewiesene Spezialisten wie Daniel Herbst (TU Graz), Markus Eßbüchl (Schrack Technik) und Werner Fischer (Siemens) arbeiten derzeit sehr intensiv an diesem Thema und der Umsetzung für unsere Branche.

Immitzer: Der PV-Markt im Privatbereich hat in den letzten Jahren einen Boom erlebt, vor allem wegen hoher Einspeisetarife. Diese Tarife sinken nun und es entstehen Fragen zur zukünftigen Nutzung des selbst produzierten Stroms. Überlegungen zum Speichern des Stroms im Haus oder im Auto sind notwendig. Die Modul-Ausrichtung der Anlagen sollte auch überdacht werden, weg von reinen Südanlagen hin zu Ost-West-Ausrichtungen, um Produktionsspitzen zu vermeiden und ein alltagstauglicheres Erzeugungsprofil zu bekommen. Wir werden in Zukunft so viel Strom brauchen, dass wir möglichst alle Flächen vollständig nutzen müssen. Damit müssen wir auch die Dächer voll nutzen und zwangsläufig Strom einspeisen. Damit ist der Ausbau der Netze unser aktuell größtes Hemmnis.

Bräuer: In den vergangenen Jahren war das Einspeisen teilweise finanziell sehr attraktiv, aber der Fokus sollte in erster Linie auf der Deckung des Eigenbedarfs liegen. Dies entlastet das Netz und vermeidet Überlastungen. Die Netzgesellschaften sind zwar aktiv beim Netzausbau, haben aber mit Material- und Personalengpässen zu kämpfen. Ein gesundes Netz ist vorhanden, aber es muss weiter ausgebaut werden, um den Strombedarf zu decken.

Immitzer: Neben dem Energiemanagement ist auch die Transparenz der Einspeisekapazitäten wichtig. Die zukünftigen Anlagenbetreiber sollten sofort wissen, wie viel Strom sie vor Ort einspeisen können. Die Digitalisierung sollte diesen Prozess vereinfachen und beschleunigen. Der Netzausbau ist dringend notwendig, und die Netzbetreiber müssen ihre Kapazitäten öffentlich ausweisen.

Was bedeutet es für das Stromnetz, wenn wir dazu übergehen, unsere Elektrofahrzeuge bidirektional zu betreiben?

Bräuer: In unseren Gesprächen mit der APG wurde deutlich, dass die Implementierung des bidirektionalen Ladens für das Stromnetz von enormer Bedeutung ist. Die APG schätzt, dass Millionen an Haushaltsspeichern im Netz erforderlich sein werden, um den Überschuss an PV-Strom, den wir produzieren, effektiv zu verteilen und zu nutzen.

Immitzer: Die Frage des »netzdienlichen Betriebs« eines Stromspeichers wird schon lange diskutiert. Aktuell wird dies noch nicht praktiziert: Es geht darum, die Speicher in Gebäuden zu laden und zu entladen, aber auch darum, dem Netzbetreiber den Zugriff auf den Speicher, sei es der Hausstromspeicher oder das Elektroauto, zu ermöglichen, wenn dieser für die Netzbewirtschaftung benötigt wird. Dies ist technisch machbar. Allerdings sind dafür klare Richtlinien, Gesetze und Geschäftsmodelle notwendig, damit die Eigentümer dieser Speicher sie zur Verfügung stellen. Die Ideen und Konzepte sind seit Jahren bekannt, aber es gibt noch keine Vorschläge für deren Umsetzung. Es existieren viele Forschungsprojekte, aber nichts Konkretes.

In diesem Zusammenhang taucht immer ein Szenario auf: Eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter eines Unternehmens bekommt ein Firmenfahrzeug in Form eines Elektroautos zur Verfügung gestellt, lädt das Fahrzeug tagsüber auf Kosten seines Arbeitgebers und speist den Strom abends und nachts in sein Haus ein. Wie soll ein derartiger Ablauf geregelt werden?

Immitzer: Eine Möglichkeit wäre, dieses Szenario über einen Pauschalbetrag steuerlich zu regeln, ähnlich der Privatnutzung eines Firmenfahrzeuges, den Angestellte zu leisten hätten.

Bräuer: Ein derartiges Szenario ist kein Problem, sondern eine Chance – es ist auch definitiv attraktiv für alle Beteiligten. Der tagsüber auf dem Dach des Firmengebäudes produzierte PV-Strom wird so für den Abendbedarf im Einfamilienhaus genutzt und entlastet dadurch das Netz in den Spitzenlastzeiten. Für die Abgeltung der geladenen Strommenge können finanzielle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Form eines Gehaltsanteils getroffen werden und der Gesetzgeber profitiert über die Lohnsteuer. Diese Maßnahmen sind einzelne Bausteine, die zusammenpassen und letztendlich dazu beitragen, das Ziel der Energiewende zu erreichen.

Die EU-Richtlinie für erneuerbare Energie, kurz RED III, ist seit Kurzem unter Dach und Fach und wird in Kürze auch in Österreich in Kraft treten müssen. Welche Konsequenzen hat sie für die österreichische Energieerzeugungs- und verteilungslandschaft?

Bräuer: Die Implementierung der RED-III-Richtlinie in das österreichische Recht steht noch bevor. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf der Ausbildung und Zertifizierung von Fachbetrieben. Es ist essenziell, dass wir in Österreich PV-Anlagen von hoher Qualität haben, die nicht nur sicher und effizient arbeiten, sondern auch das Netz nicht unnötig belasten. Eine Vielzahl von Anlagen bringt wenig, wenn diese nicht den Standards entsprechen. Daher ist es wichtig, dass Betriebe sowohl in arbeitsrechtlicher als auch in sicherheitstechnischer Hinsicht gut aufgestellt sind. Wir sehen hier eine Chance, gemeinsam zukunftsweisende Maßnahmen zu ergreifen und klare Mindestanforderungen für die Arbeit in diesem Sektor zu definieren.

Immitzer: Als Vertreterin von PV Austria unterstützen wir diese Ansätze vollständig. Ein wichtiger Punkt für uns ist die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Es sollte möglich sein, kleine Anlagen innerhalb festgelegter Fristen genehmigen zu lassen. Auch die Verpflichtung der Bundesländer, sich zu Ausbauzielen zu bekennen und Flächen für Projekte auszuweisen, ist von Bedeutung. Während die Bundesinnung sich auf die Ausbildung und Qualität der Unternehmen konzentriert, kümmern wir uns um die bürokratischen Aspekte. Angesichts der jüngsten EU-Initiativen zur Beschleunigung der Energiewende ist es umso wichtiger, dass sich zukünftige Regierungen, unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung, an diese übergeordneten Ziele halten.

Vera Immitzer und Christain Bräuer.

„Es ist entscheidend, dass jede zukünftige Regierung die EU-Richtlinien ernst nimmt und umsetzt. Österreich hat das Potenzial, ein Vorreiter in diesem Bereich zu sein. Daher ist es wichtig, dass auch zukünftige Regierungen in diesem Bereich eine klare und zielgerichtete Politik verfolgen.“

Bräuer: Es ist entscheidend, dass jede zukünftige Regierung die EU-Richtlinien ernst nimmt und umsetzt. Österreich hat das Potenzial, ein Vorreiter in diesem Bereich zu sein. Daher ist es wichtig, dass auch zukünftige Regierungen in diesem Bereich eine klare und zielgerichtete Politik verfolgen.

Tageszeitabhängige Stromtarife in Verbindung mit einer PV und einem Speicher sind in aller Munde. Die E-Control antwortete uns dahingehend mit den Worten: Art 11 Abs 1 RL (EU) 2019/944 sieht vor, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die Versorger gemäß dem nationalen Regelungsrahmen Verträge mit dynamischen Stromtarifen anbieten können. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass Endkunden, die einen intelligenten Zähler installieren lassen, von mindestens einem Versorger sowie von jedem Versorger mit über 200.000 Endkunden verlangen können, einen Vertrag mit dynamischen Stromtarifen abzuschließen. Diese Regelung wurde allerdings noch nicht in nationales Recht umgesetzt.

Wann kommt aus Ihrer Sicht die Umsetzung ins nationale Recht und was hat die Einführung dieser Tarife für alle Beteiligten zu bedeuten?

Bräuer: Die Einführung tageszeitabhängiger Stromtarife wird die Energieeffizienz stark in den Vordergrund rücken. Es geht darum, den optimalen Zeitpunkt für die Nutzung der selbst produzierten Energie zu finden. Dies könnte auch zu Kooperationen zwischen Elektrounternehmen und Energieversorgern führen, um gemeinsam Strategien für die Zukunft zu entwickeln. Solche Tarife werden auch die energetische Sanierung von Gebäuden beeinflussen und sind ein wichtiger Aspekt für die zukünftige Ausrichtung unserer Unternehmen.

Immitzer: Die E-Control überlegt bereits seit einigen Jahren, die Tarifstruktur so anzupassen, dass bei hohem Sofortverbrauch höhere Netzkosten anfallen. Dies soll einen gleichmäßigeren und effizienteren Stromverbrauch fördern. Die Umsetzung der Netz-Tarife 2.0 steht noch aus, ist aber für die Anpassung und Effizienzsteigerung der Netze von großer Bedeutung.

Apropos Tarife – ich führte vor ein paar Tagen ein Gespräch mit einem Autowerkstattbesitzer. Sein Brems-Prüfstand verzeichnet beim Anfahren hohe Stromverbrauchsspitzen. Das führt zu hohen Bereitstellungsgebühren, die er zu leisten hat. Welche Maßnahmen würden Sie setzen?

Bräuer: In Fällen wie dem eines Autowerkstattbesitzers, der mit hohen Stromverbrauchsspitzen konfrontiert ist, bieten sich Stromspeicher als ideale Lösung an. Es gibt bereits Unternehmen, die sich seit Jahren mit dieser Thematik beschäftigen und effiziente Lösungen anbieten. Wichtig ist das Spezialwissen, um Lastprofile von Wohnhäusern und Gewerbebetrieben zu erstellen und zu verstehen und den Energieverbrauch und Spitzenlasten optimal abzudecken. Wenn man sich mit diesen wichtigen Themen intensiv beschäftigt, gibt es in Kombination mit der bereits vorhandenen Fachexpertise unserer Branche viele effiziente und wirkungsvolle Lösungen.

Im Kontext der Energiewende wird oft die Nutzung von Dachflächen betont. Doch wie steht es um größere, bereits versiegelte Flächen wie Parkplätze von Supermärkten und Einkaufszentren? Welche Herausforderungen, insbesondere bei Wetterereignissen wie Schneefall, ergeben sich hier und wie könnten diese in Zusammenarbeit mit den Betreibern gelöst werden?

Bräuer: Die Idee, Carports mit PV-Anlagen zu errichten, könnte das Problem des Schneeräumens elegant umgehen, aber das ist nur ein Teil der Lösung. Die Bauordnungen der Bundesländer, wie die Wiener Landesbauordnung, schreiben bereits vor, dass bei Neubauten E-Ladestationen zu errichten sind. Dies ist ein wichtiger Schritt, aber es bedarf weiterer intensiver Überlegungen. Die Richtlinie R3 betont die Nutzung versiegelter Flächen, doch hier müssen wir rechtlich noch nachbessern, um diese Flächen effektiver für erneuerbare Energien nutzen zu können. Es geht darum, einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der es ermöglicht, versiegelte Flächen wie Parkplätze nicht nur für die Energiegewinnung, sondern auch für die Mobilitätswende zu nutzen. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Stadtplanern, Energieversorgern und den Betreibern der Flächen.

Immitzer: Carport-Projekte sind oft noch Einzelinitiativen und daher selten. Trotz Förderungen in einigen Bundesländern werden diese kaum genutzt. Es gibt viele Hürden, wie bspw. Rettungswegvorschriften und Entwässerungsprobleme. Carports sind leider keine Plug&Play-Projekte. Gemeinsam mit dem Energie-Institut der Wirtschaft arbeiten wir – in einem Projekt des Klimaschutzministeriums – an einer Flächenbörse, um versiegelte Flächen für Photovoltaik zu erschließen, indem wir Eigentümer*innen und Investor*innen zusammenbringen. Trotz des großen Potenzials in Österreich können unter den aktuellen Bedingungen nur 20 % der Flächen genutzt werden. Das zeigt, dass wir nicht nur technische, sondern auch regulatorische und finanzielle Hürden überwinden müssen, um das volle Potenzial erneuerbarer Energien auf versiegelten Flächen auszuschöpfen.

Wie bewerten Sie die aktuellen EU-Verordnungen in Bezug auf Energie und Klimaschutz?

Bräuer: In Sachen Energie und Klimaschutz sind die EU-Initiativen größtenteils vorbildlich. Natürlich gibt es auch kritische Themen. Wir nutzen jedoch viele Möglichkeiten, um auch in Brüssel Einfluss zu nehmen und unsere fachliche Expertise an zentraler Stelle einzubringen.  Beispielsweise als Mitglied bei EuropeON (https://europe-on.org). Der Bundesinnungsmeister-Stellvertreter Günther Kober hat diese wichtige Aufgabe übernommen und wird die bewährte Schnittstelle zur EU für uns als Elektrobranche nutzen. Wir können dort aktiv mitgestalten und wichtige Themen ansprechen.

Die EU hat ambitionierte Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz gesetzt und es ist wichtig, dass wir als Branche diese Ziele unterstützen und aktiv an einer ordnungsgemäßen Umsetzung mitwirken. Die Herausforderung besteht darin, die EU-Richtlinien in nationales Recht umzusetzen und dabei sicherzustellen, dass sie den spezifischen Bedürfnissen und Gegebenheiten in Österreich gerecht werden.

Immitzer: Von Seiten EU sind in den vergangenen Monaten einige sehr fundamental wichtige und zukunftsgerichtete Vorgaben gekommen, die den Ausbau der Erneuerbaren erleichtern sollen. Es ist großartig, dass damit quasi von ganz oben Vorgaben kommen, und der Weg für Österreich damit klar vorgegeben ist.

Was erwarten Sie von einer neuen Regierung nach den Wahlen im Herbst?

Immitzer: Die letzten zwei Jahre haben neue Aspekte gebracht, warum wir uns von fossilen Brennstoffen lösen müssen. Dies ist aus verschiedenen Gründen, wie undenkbar hohen Strompreisen und Klimawandel, notwendig. Jede Partei sollte den Weg zu erneuerbaren Energien und das Ziel der Klimaneutralität Österreichs bis 2040 unterstützen. Eine vernünftige, zukunftsausgerichtete Partei kann aus meiner Sicht gar nicht anders handeln.

Bräuer: Das sehe ich zu 100 % genauso. Daran führt kein Weg vorbei, egal welche Partei in einer zukünftigen Regierung sitzen wird.

Wie stehen Sie zum Entwurf des Netzinfrastruktur-Ausbauplans und zur aktuellen Situation in der erneuerbaren Energiewirtschaft?

Immitzer: Meiner Meinung nach stellt der Netzinfrastruktur-Ausbauplan eine bedeutende Wende in unserem Bestreben dar, Klimaneutralität zu erreichen. Der Plan wurde auf Basis einer Studie des Umweltbundesamtes entwickelt, die erstmals der Frage der Energieerzeugung in einem klimaneutralen Österreich nachgeht. Die Studie ergab, dass wir, um unsere Klimaziele bis 2040 zu erreichen, die PV-Kapazität bis 2030 auf 21 Terawattstunden und nicht nur auf die zuvor anvisierten 13 Terawattstunden ausbauen müssen. Dieser Entwurf des NIP hat die Ausbauziele entsprechend aufgenommen und spiegelt die realistischen Anforderungen für den PV-Ausbau wider. Der Grund für diese Steigerung liegt im prognostizierten Anstieg des Stromverbrauchs, was die Beteiligung professioneller Installationsunternehmen zur Deckung der Nachfrage erfordert.

Bräuer: Zugegeben, anfangs herrschte eine Art Goldgräberstimmung in der Branche der erneuerbaren Energien, doch die Situation hat sich mittlerweile einigermaßen stabilisiert. Die Unternehmen haben ein besseres Verständnis für die anstehenden Aufgaben entwickelt, was zu stabilen Preisen und einer verbesserten Materialverfügbarkeit geführt hat. Allerdings steht die Branche weiterhin vor der Herausforderung eines Fach- und Arbeitskräftemangels. Trotz vieler Bemühungen können wir nicht einfach mehr Fachkräfte herbeizaubern, wir haben aber in vielen Bereichen Ausbildungsmodelle etabliert und die Elektrotechnik mit neuen, modernen und zukunftsorientierten Ausbildungsinhalten attraktiv gestaltet. Wir sind hoffnungsvoll, dass die Branche bei der Bewältigung dieses Problems zusammenrückt und wir alle gemeinsam eine Verbesserung in diesem Bereich erzielen können.

In Österreich haben wir gerade einen Anstieg der Lehrlingszahlen um 15 bis 20 % verzeichnet, was für die Zukunft vielversprechend ist. Es ist jedoch entscheidend, dass wir uns von traditionellen Vorstellungen von Facharbeit lösen und die Idee verinnerlichen, dass die Branche Spezialisten benötigt, die sich mit Energiethemen, Energieeffizienz, Gebäudeautomation sowie der nahtlosen Installation und Bedienung innovativer Technologien fachlich gut auskennen. Obwohl noch viel Arbeit vor uns liegt, gehen wir all diese Herausforderungen proaktiv an.

Vielen Dank an Sie beide für das Gespräch!

 

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