TÜViT offiziell als prüfende Stelle nach dem IT-Sicherheitsgesetz anerkannt

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Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die TÜV Informationstechnik GmbH (TÜViT) als prüfende Stelle nach dem IT-Sicherheitsgesetz anerkannt. Damit gehört TÜViT zu den ersten Organisationen in Deutschland, die vom BSI entsprechend zugelassene Prüfer zur Verfügung stellt.

Nach dem IT-Sicherheitsgesetz sind es zunächst die Betreiber von kritischen Infrastrukturen (KRITIS) des sogenannten »Korb 1«, die zum 3. Mai 2018 beim BSI erstmals nachweisen müssen, dass die von ihnen getroffenen Sicherheitsvorkehrungen dem Stand der Technik entsprechen. Dieser Nachweis muss alle zwei Jahre erbracht werden. Zu den KRITIS-Betreibern zählen Unternehmen der Branchen Energie, Informationstechnik & Telekommunikation (IT&TK), Ernährung und Wasser. Zu einem späteren Zeitpunkt fallen auch KRITIS-Betreiber aus den Branchen Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Finanz- und Versicherungswesen unter die Nachweispflicht. Mithilfe der akkreditierten TÜViT-Prüfer sind Unternehmen nun in der Lage, Paragraph 8a des IT-Sicherheitsgesetzes zu erfüllen. Dieser Paragraph schreibt vor, welche Sicherheitsmaßnahmen die Unternehmen ergreifen und dass sie diese alle zwei Jahre überprüfen lassen müssen.

„TÜViT verfügt über eine langjährige und weit gefächerte Erfahrung beim Audit von Informationssicherheits-Managementsystemen (ISMS)“, sagt Tobias Kippert, stellvertretender Abteilungsleiter Business Security & Privacy bei TÜViT. „Bis heute haben wir bereits über 600 ISMS-Projekte durchgeführt – unter anderem bei Energieversorgern und Energienetzbetreibern.“ Zahlreiche TÜViT-Sicherheitsexperten seien bisher schon vom BSI als Auditteamleiter für ISO 27001 beziehungsweise als IS-Revisoren zertifiziert. „Wir freuen uns, dass dank dieses Backgrounds und dieser Erfahrung das BSI TÜViT als Prüfer nach den Vorgaben des IT-Sicherheitsgesetzes bestätigt hat“, sagt Dirk Kretzschmar, Geschäftsführer der TÜViT.

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