Die Solarbranche in Deutschland hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde gegen den Solardeckel erhoben. Mittels einer einstweiligen Anordnung soll sichergestellt werden, dass die Bundesregierung eine seit Monaten angekündigte, aber immer wieder vertagte Gesetzesänderung zur Beseitigung des Förderstopps für neue Solarstromanlagen umgehend umsetzt.
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW), der die Verfassungsbeschwerde initiiert hat, appelliert eindringlich an die Mitglieder des Bundestages, in der kommenden Woche die letzte Chance zu wahren, den Solardeckel gerade noch rechtzeitig vor dem voraussichtlichen Erreichen der Förderbeschränkung zu kippen.
Möglicher Förderstopp bedroht Photovoltaik
Beschwerdeführer ist ein Solarunternehmen aus Hessen, dessen Existenz durch den in diesem Sommer erreichten Solardeckel bedroht wird und dies gegenüber dem Gericht detailliert darlegt. Das Unternehmen beruft sich auf die Verletzung seiner Grundrechte auf Eigentum aus Artikel 14 Grundgesetz. Die zur Beschwerde bevollmächtigte Berliner Rechtsanwaltskanzlei von Bredow Valentin Herz verweist in ihrer Begründung darüber hinaus auf Paragraph 49 Absatz 6 im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Bundesregierung hat es trotz klarer gesetzlicher Frist versäumt, rechtzeitig vor Erreichen des Förderdeckels eine Neugestaltung der bisherigen Regelung vorzunehmen.
Der Kläger wird von über 100 weiteren Unternehmen aus Handwerk und Energiewirtschaft aus dem gesamten Bundesgebiet unterstützt, die sich durch den Solardeckel ebenfalls in ihrer unternehmerischen Existenz akut bedroht sehen.
„Mit der Verfassungsbeschwerde zieht die Solarbranche die Reißleine am Rettungsschirm, um in letzter Sekunde den Aufprall zu verhindern“, erläutert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig die jüngste Brancheninitiative. Auslöser für die Beschwerde sei gewesen, dass auch in der vorigen Sitzungswoche des Bundestages keine Gesetzeseinbringung erfolgte. Damit konnte der Bundesrat nicht wie erhofft am 5. Juni die Abschaffung des Solardeckels beschließen. „Der Bundestag wird in der kommenden Sitzungswoche hoffentlich eine gütliche Einigung ermöglichen, indem er endlich verbindlich die Abschaffung des Solardeckels beschließt. Nur dann kann der Bundesrat den Fall des Solardeckels am 3. Juli besiegeln. Für diesen Fall werden wir die Verfassungsbeschwerde selbstverständlich sofort zurückziehen“, so Körnig.
Bei einer ausbleibenden Abschaffung des Solardeckels würde sich der Solarmarkt nach BSW-Einschätzung mehr als halbieren. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung würde massive Schäden in der Solarwirtschaft verursachen. Nach einer Repräsentativbefragung im Februar hatten sich drei Viertel der Bürger für eine Fortsetzung der Solarförderung ausgesprochen, um die Umsetzung der Klimaziele nicht zu gefährden. Zuletzt hatten sich auf Initiative des BSW Ende März rund 2.000 Unternehmen aus der Energiebranche in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel mit dem dringenden Appell gewandt, den Förderdeckel für die Errichtung neuer Solardächer unverzüglich zu streichen.
Auch Windkraft wird behindert
Die Photovoltaik ist nicht der einzige erneuerbare Energieträger, der in Deutschland vom Aussterben bedroht ist. Bei der Windkraft plant der Bundestag eine 1-Kilometer-Abstandsregel zwischen Wohngebäuden in Windrädern, was nicht nur den Bau neuer Windräder verhindern, sondern auch viele bereits vorhandene Windräder zur Abschaltung zwingen würde. In Bayern, wo die Abstandsregel bereits gilt, hat die Abstandsregel schon zu einem Einbruch der Windkraft geführt. Sollten diese Pläne der deutschen Bundesregierung tatsächlich umgesetzt werden, ist die Energiewende in Deutschland praktisch beendet. Und dem Klimawandel würde kein Einhalt geboten.