Damit Rauchwarnmelder ihre Bestimmung als Lebensretter zuverlässig erfüllen, müssen sie regelmäßig getestet und inspiziert werden. Nach Ablauf von 10 Jahren gehören sie erneuert. Wie und wie oft Rauchwarnmelder im Laufe ihres Lebens überprüft werden müssen, ist in der TRVB 122 S 13 geregelt. Weitere Details und Empfehlungen sind den Herstellerangeben der jeweiligen Geräte zu entnehmen.
Auch, wenn ein Rauchwarnmelder direkt nach der Montage an der Decke noch ins Auge sticht, so wird er nach einiger Zeit gar nicht mehr wahrgenommen und gerät in Vergessenheit. Das ist auch in Ordnung, denn die kleinen elektronischen Schutzengel treten im Idealfall nur dann in Erscheinung, wenn Gefahr droht. Um ihre Einsatzbereitschaft zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Überprüfung Pflicht.
Was genau ist vorgeschrieben?
Die Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB) legen neben den Mindestanforderungen für die Planung, den Einbau und den Betrieb von Rauchwarnmeldern auch die Instandhaltung fest: „Die Funktionsfähigkeit jedes installierten Rauchwarnmelders muss regelmäßig überprüft und durch Instandhaltungsmaßnahmen sichergestellt werden. Der Rauchwarnmelder ist nach Herstellerangaben, jedoch mindestens einmal im Abstand von 12 Monaten, mit einer Schwankungsbreite von höchstens ± 3 Monaten einer Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale zu unterziehen.“
Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung der Warnsignale*
Zu dieser jährlichen Überprüfung gehört eine Kontrolle, ob die Raucheindringöffnungen frei sind (z. B. Abdeckungen, Verschmutzung durch Flusen und Stäube) und keine funktionsrelevante Beschädigung des Rauchwarnmelders vorliegt. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Umgebung von 0,5 m um den Rauchwarnmelder frei von Hindernissen (z. B. Einrichtungsgegenstände) ist, die das Eindringen von Brandrauch in den Rauchwarnmelder behindern. Wird eine Verschmutzung der Raucheindringöffnungen festgestellt, so sind diese nach Herstellerangaben zu reinigen. Liegt eine funktionsrelevante Beschädigung vor, muss der Melder getauscht werden. Für den Fall, dass der erforderliche Freiraum um den installierten Rauchwarnmelder nicht gegeben ist, muss der Montageort überprüft und ggf. neu festgelegt werden. Außerdem hat eine Funktionsprüfung der akustischen Signalgeber zu erfolgen. Hinsichtlich der Lebensdauer
des Rauchwarnmelders sind die Herstellerangaben zu beachten. Dementsprechend hat ein fristgerechter Austausch der Geräte stattzufinden. (*Quelle: TRVB 122 S 13)
Ei Electronics Rauchwarnmelder für zuverlässige Sicherheit
Jeder einzelne Qualitätsmelder, der das Werk in Irland verlässt, wird in echtem Rauch getestet. Eine fachgerechte Installation, jährliche Inspektionen, regelmäßiges Testknopf-Drücken und ein sorgsamer Umgang mit den Geräten gewährleisten die Einsatzbereitschaft über die gesamte Geräte-Lebensdauer von 10 Jahren – zur Sicherheit der Bewohner. Fachkräfte wissen das und können ihre Kunden bestmöglich beraten.
Ihr Ansprechpartner
Gerald Rausch
Gebietsverkaufsleiter Österreich
Ei Electronics
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