Mit Spannung erwartet – nun ist es da, das Regierungsprogramm 2020-2024 der Koalition aus ÖVP und Grüne. Was es für die Elektrotechnikbranche bereithält und wie auf deren Forderungen eingegangen wird, lesen Sie exklusiv bei uns!
von Mag. Sandra Eisner
Anfang Dezember präsentierte der FEEI (Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie) einen Forderungs- und Maßnahmenkatalog an die (damals noch) künftige Bundesregierung. Wir haben die wichtigsten Inhalte aus fünf Bereichen für Sie auszugsweise zusammengefasst und untersucht, ob und wie diese im 326 Seiten starken Regierungsprogramm von »Türkis-Grün« berücksichtigt werden. Was uns bei der Begutachtung ins Auge fiel: Auf den ersten Blick wirken viele Punkte (zu?) grob umfasst, was einerseits Raum für Spekulationen schafft, andererseits die Spannung und das Interesse hochhalten, wie konkret die betreffenden Inhalte schließlich ausverhandelt und somit umgesetzt werden – doch lesen Sie selbst.
Forschung und Entwicklung
Die Förderung dieses Bereichs sieht der FEEI als unumstrittenes Rückgrat der österreichischen Innovationen, nicht zuletzt hängen damit auch die Sicherung von Arbeitsplätzen und das Bestehen im globalen Wettbewerb unweigerlich zusammen – schließlich ist die österreichische Elektro- und Elektronikindustrie Vorreiter im Wissen um elektronisch basierte Systeme, die wiederum die Grundlage der Digitalisierung darstellen. Um den Anschluss an internationale Entwicklungen nicht zu verlieren und eine mögliche Abwanderung der Kapazitäten in andere europäische Länder zu vermeiden, muss die Innovationskraft erhalten bleiben.
Der FEEI fordert:
Damit dies gewährleistet ist, fordert der FEEI u. a. eine Erhöhung der Forschungsförderung für wichtige digitale Basistechnologien und die Anwendungsentwicklung – so etwa 45 Millionen Euro pro Jahr für die Energieforschung sowie zusätzliche 45 Mio. Euro p. a. für Pilot-Systeme. Auch die IKT-Forschung soll jährlich mit 35 Mio. Euro unterstützt werden. Die Forschungsprämie als österreichisches Erfolgsmodell von 14 % soll vor allem für Unternehmen in forschungsintensiven Branchen, wie eben der Elektro- und Elektronikindustrie, beibehalten werden. Auch das industrielle FTI-Programm (Forschungs-, Technologie- und Innovationsprogramm) soll sich auf EU-Ebene einer besseren finanziellen Ausgestaltung erfreuen und mit einer Fokussierung auf Zukunftsthemen in Europa in Zusammenhang gebracht werden. Neben grundsätzlicher Stärkung und vermehrtem Ausbau anwendungsorientierter Forschungseinrichtungen muss auch die Marktüberleitung (vom Prototyp bis zur Marktreife) von in Österreich entwickelten Technologien unterstützt werden – ergänzend etwa durch Innovationspartnerschaften oder innovationsfreundliche Regulierung.
Das Regierungsprogramm bietet:
Was die Forschungspolitik betrifft, so sieht das Regierungsprogramm eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vor. Mit der Erarbeitung einer ambitionierten FTI-Strategie 2030 werden entsprechend den Herausforderungen konkrete Ziele der Forschungs-, Technologie- und Innovationspolitik für die nächsten zehn Jahre definiert, zu deren Umsetzung der FTI-Pakt beschlossen wird, der die forschungspolitischen Schwerpunkte der Bundesregierung in einem dreijährigen Rhythmus festigt. Aufbauend auf die FTI-Strategie soll das Forschungsfinanzierungsgesetz beschlossen werden, welches der Forschungsförderung und der außeruniversitären Forschung mehrjährige Finanzierungs- und Planungssicherheit gibt. Gleichzeitig werden die Steuerung und das Finanzierungssystem der Einrichtungen vereinheitlicht und vereinfacht. Neben einer klaren Aufgabenteilung zwischen der Förderung von Grundlagenforschung, angewandter Forschung und Wirtschaftsförderung soll der Weg weg von zahlreichen Einzelprogrammen hin zu größeren Programmlinien führen.
Kommentar der Redaktion:
Hervorzuheben ist das klare Bekenntnis zu einem budgetären Wachstum für Forschung, Entwicklung und Innovation. Was hierbei leider eindeutig fehlt, ist die Forschungsprämie, die keine Erwähnung im Regierungsprogramm findet.
Arbeit und Bildung
Der Fachkräftemangel stellt eine große Gefahr, wenn nicht sogar ein mögliches Wachstumshemmnis dar. Vor allem in der Elektro- und Elektronikindustrie werden mehr Fachkräfte als je zuvor gesucht – in Zahlen bedeutet das 16.500 MINT-Fachkräfte (Bereiche Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) in den Sparten Industrie, Gewerbe sowie Information und Consulting. Durch die Digitalisierung der Industrie benötigt es dringend Informatik-, Elektronik- und Mechatronikexperten – schließlich werden die Bereiche Elektronik, Maschinenbau und IT als wichtigste Berufsfelder der Zukunft angesehen. Damit das österreichische Bildungssystem die dringend benötigten Fachkräfte, die fit für die Zukunft sind, hervorbringen kann, bedarf es laut FEEI einiger Reformen.
Der FEEI fordert:
Im Pflichtschulbereich sollen bereits in den Volksschulen Kompetenzen vermittelt werden, um sich in der digitalisieren Welt von morgen bewegen zu können. Verpflichtende Fächer wie Programmieren (kindgerechte Programmiersprache) sowie eine digitale Grundausbildung sind hierzu vonnöten. Damit zusammenhängend bedarf es einer besseren technischen Ausstattung an den Schulen, die durch mehr öffentliche Mittel gewährleistet werden soll. Auch in der Lehrerausbildung muss natürlich eine verpflichtende Vermittlung von Technik-Kenntnissen und digitalen Kompetenzen vorhanden sein, dafür braucht es adäquate pädagogische Konzepte. Im Hochschulbereich ist eine Schaffung von mindestens 30 % mehr Ausbildungsplätzen an Hochschulen und Fachhochschulen im technischen Sektor unerlässlich. Die MINT-Studienplätze sollten bedarfsgerecht verteilt werden, um allen interessierten Studienanwärtern die Möglichkeit zu dieser Ausbildung zu geben. Mit der finanziellen Stärkung der technischen Hochschulen geht schließlich eine Aufwertung der anwendungsorientierten Forschung einher.
Das Regierungsprogramm bietet:
Für die Erweiterung der digitalen Kompetenzen von Pädagogen soll digitale Fachdidaktik in allen Lehramtsstudien verankert sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungen für alle Lehrer geboten werden. Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen werden als digitale Pilotschulen ausgestattet, um den pädagogischen Mehrwert neuer Technologie zu testen und zu beforschen. »Digitale Kompetenzen« werden als Unterrichtsprinzip verankert, außerdem soll eine flächendeckende Evaluierung der »digitalen Grundbildung« erfolgen. Mithilfe einer MINT-Bedarfslandkarte, die in Zusammenarbeit mit regionalen Stakeholdern erarbeitet wird, wird eine bedarfsgerechte Erhöhung der derzeitigen Ausbildungsplätze im höher qualifizierten MINT-Bereich erfolgen. Die MINT-Offensive soll auch an Universitäten und Fachhochschulen bei gleichzeitiger Berücksichtigung anstehender Herausforderungen (Klimaveränderung) fortgeführt werden. Neben einem standort- und fachspezifisch österreichweit abgestimmten Lehrangebot sollen auch Anreizmodelle zur Förderung von Lehrlingsausbildung ausgeweitet werden. Die qualitative Weiterentwicklung und Attraktivierung der »Lehre mit Reifeprüfung« sowie der Lehre nach der Matura stehen im Fokus. Bei den bestehenden Zugangsregelungen der Hochschulen ist eine qualitätsvolle und faire Weiterentwicklung, insbesondere in stark nachgefragten Studien, vorgesehen. Die Entwicklung eines Anreizsystems für Studien, deren Absolventen am Arbeitsmarkt stark nachgefragt sind, soll geprüft werden. So ist auch ein bedarfsgerechter Ausbau des Fachhochschulsektors angeführt – mehr Studienplätze sollen zur nachhaltigen Sicherung des Wirtschafts- und Technologiestandortes beitragen. Dafür und für die notwendigen Investitionen in Digitalisierung, Internationalisierung und Innovation werden die Fördersätze angehoben. Eine Bildungsprämie soll für Unternehmen geprüft werden, die in die effektive Weiterbildung ihrer Lehrlinge und Mitarbeiter investieren.
Kommentar der Redaktion:
Großes Augenmerk wird auf die Digitalisierung der Schulbildung gelegt. Positiv hervorzuheben ist auch die Aufwertung der dualen Lehre, die nicht zuletzt getragen wird durch den Umstand, dass ein eintragungsfähiger Meistertitel für offizielle Dokumente geschaffen werden soll.
Industriepolitik für Österreich und Europa
Die Schlüsseltechnologien der Elektro- und Elektronikindustrie stellen eine wichtige Basis für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit dar. Die Wertschöpfung am Standort Österreich und in Europa muss forciert werden, um einen Ausverkauf des hier angesiedelten Know-hows zu verhindern.
Der FEEI fordert:
Der FEEI ruft zur Umsetzung einer selbstbewussten Industriepolitik und Entwicklung einer Industriestrategie auf, um faire Rahmen- und Wettbewerbsbedingungen (»Level Playing Field«) in der globalen Handelspolitik zu schaffen. Bei öffentlichen Auftragsvergaben in der Elektro- und Elektronikindustrie soll ein echtes Bestbieterprinzip umgesetzt werden, um einen wichtigen Hebel für Innovation und Wertschöpfung in Österreich zu erhalten (Vergabe an das »technisch und wirtschaftlich günstigste Angebot«, gesetzliche Verankerung der Verwendung von mind. zwei preisfremden Kriterien sowie einer Mindestgewichtung von preisfremden Kriterien).
Das Regierungsprogramm bietet:
Das Regierungsprogramm enthält ein klares Bekenntnis zu aktiver, fairer Handelspolitik auf Basis österreichischer und europäischer Regeln und Standards: Österreich setzt sich aktiv für eine strategische Ausrichtung der EU-Handelspolitik sowie eine Reform für eine handlungsfähige WTO ein (insbesondere zur überholten Stellung Chinas als Entwicklungsland und der Einführung von CO2-Zöllen). Bei der Internationalisierung wird gezielt auf Zukunfts- und Wachstumsbranchen sowie traditionelle Sektoren gesetzt, die klar zu Österreichs Stärken gehören (etwa grüne Technologien, erneuerbare Energien, Mobilitätsindustrie, Biotechnologie oder Mikroelektronik). Die Politik will dafür sorgen, dass es aufgrund von Direktinvestitionen aus unterschiedlichen Drittstaaten nicht zu einem Ausverkauf kritischer Technologie und Infrastruktur bzw. zu einer Abwanderung bestimmter Zukunftstechnologien aus dem europäischen Binnenmarkt kommt: Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine stärkere staatliche Investitionskontrolle ein. Was das öffentliche Beschaffungswesens (»Bestbieterprinzip«) betrifft, soll mehr Fairness für europäische Unternehmen beim Marktzugang sichergestellt werden, auch durch eine Reform bei der Bewertung von Anboten, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU eingereicht werden. Neben dem Preis sind auch soziale und ökologische Faktoren, wie der Beitrag zur europäischen Wertschöpfung und der CO2-Fußabdruck, zu berücksichtigen.
Kommentar der Redaktion:
Das Regierungsprogramm bekennt sich inhaltlich zur Außenwirtschaft sowie zur Unterstützung der Betriebe bei ihren Bemühungen um Internationalisierung. Hinsichtlich einer nationalen Industriestrategie finden sich allerdings nur wenige konkrete Maßnahmen (wie die Förderung von Unternehmensansiedlung und Start-Ups, Senkung der Mindesteinlage bei GmbHs und die strengere Kontrolle ausländischer Investitionen).
Infrastruktur und Mobilität
Damit die österreichische Infrastruktur für die Herausforderungen der Zukunft gewappnet ist, fordert der FEEI auch in diesem Bereich konkrete Maßnahmen.
Der FEEI fordert:
Im Verkehrssektor sollen die Förderungen für die Elektromobilität fortgeführt sowie die Ladeinfrastruktur ausgebaut werden. Auch auf die Bahninfrastruktur, den öffentlichen Verkehr sowie intelligente Verkehrssteuerungssysteme soll verstärktes Augenmerk gelegt werden. Bei den Stromnetzen bedarf es einer investitionsfreundlicheren Gestaltung der Regulierung, um für die Flexibilisierung (Smart Grids) vorbereitet zu sein.
Das Regierungsprogramm bietet:
Eine umweltfreundliche und leistbare Mobilität für alle in Stadt und Land soll sichergestellt werden durch: das 1-2-3-Österreich-Ticket als klimaschonende Alternative zum motorisierten Individualverkehr; flexible, nachfrageorientierte Mobilitätsangebote als Ergänzung zu Bahn- und Kraftfahrlinien auf der »letzten Meile«, aber auch die Fokussierung der Bahn als attraktive Alternative im Fernverkehr (Berücksichtigung von Elektromobilität durch Lademöglichkeiten auf Autoreisezügen). Vorgesehen ist auch die Schaffung einer nationalen Buchungsplattform mit transparenten Tarifen, was ermöglicht, mit einem Ticket mehrere Verkehrsdienstleister zu nutzen. Neben einer Modernisierung der Bahnhöfe – samt Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge – wird im Straßenverkehr auf den Ausbau der Elektromobilität im Bereich Entwicklung und Forschung gesetzt. Fokussiert wird vor allem eine Strategie zur Verwendung alternativer Energieträger in der Mobilität und im Güterverkehr mit Fokus auf die Klimabilanz (Elektromobilität, Wasserstoff, synthetische Treibstoffe). Die Anschaffung von E- und Wasserstoff-PKW soll weiterhin gefördert werden, wobei die Prämie auch künftig für PKW in Bezug auf die Anschaffungskosten limitiert sein soll.
Die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs wird anvisiert durch das Aus für Neuzulassungen von Kfz (PKW) mit Verbrennungsmotoren in öffentlicher Beschaffung ab 2027, sowie ab 2025 den emissionsfreien Betrieb von neu zugelassenen Taxis, Mietwagen und Carsharing-Autos. (Ankaufs-)Förderungen für E-Busse, H2-Busse inklusive Infrastruktur, E-Ladestationen und Flottenumstellungen werden auf Ebene der Länder und des Bundes mit einer Vereinfachung des Förderregimes fortgeführt.
Um die Sicherheit auf Österreichs Straßen zu erhöhen und die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren, soll der breitere Einsatz von Telematik/intelligenten Verkehrssystemen geprüft werden: So sollen Forschung und Modellregion für autonomes Fahren weiterentwickelt werden sowie ein Ethikbeirat einberufen werden, der die Entwicklungen begleitet. Mit Sensorik ausgestattete intelligente Fahrzeuge (Einsatzfahrzeuge, Straßenbahnen etc.) und Straßenlaternen (die sich bei Bedarf, also der Anwesenheit von Personen oder Fahrzeugen, einschalten), aber auch aufgerüstete Radargeräte tragen zu einer modernen Verkehrsinfrastruktur bei, die vor allem der Energieeffizienz und einer erhöhten Sicherheit dient.
Kommentar der Redaktion:
Was im Bereich »Verkehr & Infrastruktur« überraschender- und unverständlicherweise unangetastet bleibt, ist das »Dieselprivileg« als Steuerbegünstigung für Dieseltreibstoff. Gerade hier gäbe es großes Potenzial, den Treibhausgasausstoß Österreichs (Transit!) zu senken.
Klima und Energie
Unbestreitbar ist es die Elektro- und Elektronikindustrie, die im und um den Klimawandel eine Schlüsselrolle innehat und somit essentieller Partner der Energiewende ist. Um die Klimaziele zu erreichen, müssen erneuerbare Energieträger weiterhin ausgebaut werden, der FEEI weist in diesem Zusammenhang vor allem auf das Stärkefeld Österreichs im Bereich Wasserkraft hin.
Der FEEI fordert:
Die Elektrizitätsinfrastruktur muss mittels Smart Grids sowie der Integration von Energiespeichern zukunftsfit gemacht werden, auch die Potenziale der Digitalisierung müssen für die Energieeffizienz genutzt werden. Beim Thema Wasserstoff soll auf die Technologieentwicklung in der Sparte industrielle Anwendungen und im Transportwesen (v. a. Bahn und LKW) fokussiert werden. Generell bedarf es – anstatt eines Verpflichtungssystems – steuerlicher bzw. Investitionsanreize, etwa beim Einsatz innovativer Gebäudetechnologien zum effizienten Energiemanagement und zur Aufwertung bestehender Gebäudestrukturen (bautechnische Sanierung und Digitalisierung).
Das Regierungsprogramm bietet:
Die Erhöhung der Sanierungsrate in Richtung des Zielwerts von 3 % wird neben weitergeführten, intensivierten Förderoffensiven (verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten) u. a. durch folgende Maßnahmen anvisiert: Steigerung der Sanierungsqualität und Weiterentwicklung der Standards in den Bauvorschriften (Planung der nächsten Anpassung der OIB-Richtlinie 6). Bei allen Neubauten sind Anschluss- bzw. Lademöglichkeiten für batterieelektrische Fahrzeuge vorzusehen. In den Bestandsgebäuden sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass entsprechende Nachrüstungen leicht erfolgen können.
Die Eigenstromsteuer auf alle erneuerbaren Energieträger wird gestrichen. In der Raumwärme regelt ein Bundesgesetz in einem Stufenplan das Phase-out von Öl und Kohle: für den Neubau ab 2020, bei Heizungswechsel ab 2021. Im Neubau sind außerdem ab 2025 keine Gaskessel/Neuanschlüsse mehr zulässig, neue Erdgasheizungen sollen nur noch im Fall der Verdichtung bebauter Gebiete zulässig sein.
Beim Ökostromausbau werden die Zubauziele für die einzelnen Energieträger bis 2030 definiert: 11 TWh im Bereich Photovoltaik, bei Wind beträgt das Ausbauziel 10 TWh, bei Wasserkraft 5 TWh und bei Biomasse 1 TWh. Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz verfolgt außerdem weiterhin das Ziel, 1 Million Dächer mit PV auszustatten. Erleichternd dazu beitragen sollen folgende Maßnahmen: vereinfachter Netzzugang für Anlagen bis 10 kW, Ausweitung der leistungsbezogenen Fördergrenzen, Vereinfachung der rechtlichen Rahmenbedingungen für PV-Anlagen, Förderfähigkeit auch auf Flächen außerhalb von Gebäuden.
Eine technologieoffene Energieforschungsoffensive zur Dekarbonisierung widmet sich den Schwerpunkten Smart Grids, neue Speichertechnologien und Wasserstoff. Die Wasserstofftechnologie soll speziell für den Wirtschafts- und Verkehrsbereich entwickelt werden mit dem Ziel, Österreich zur Wasserstoffnation Nummer 1 werden zu lassen. Hinsichtlich der Versorgungssicherheit soll ein »Integrierter Netzinfrastrukturplan« entwickelt werden, was eine strategische Energieplanung mit Ländern, Gemeinden und Wirtschaft sicherstellt.
Kommentar der Redaktion:
Das Regierungsprogramm sieht vor, eine umfassende Klimafinanzierung bereitzustellen. Vage bleiben jedoch in vielen Bereichen eine konkretisierte Höhe sowie der Ursprung der Unterstützungen. Auch fehlen vielerorts definierte Zeitpläne, was überraschend ist, da der Zeitdruck eine große Komponente im Klimawandel darstellt. Auch auf eine ab sofort gültige CO2-Bepreisung konnte sich nicht geeinigt werden, diese Thematik obliegt einer Arbeitsgruppe, die sich bis 2022 damit beschäftigen soll.
Wie eingangs erwähnt, gibt das Programm in vielen Bereichen einen breiten Rahmen vor, innerhalb dessen die Inhalte erst konkretisiert werden müssen. Generell ist eine progressive Ausrichtung mit der Zielsetzung, zukunftsorientierte Rahmenbedingungen zu schaffen, ersichtlich. Der Fokus auf Wachstum und Wertschöpfung umfasst vor allem die Sicherstellung des Arbeits- und Fachkräftebedarfs und eine vertiefte Standortstrategie. Unter diesem Gesichtspunkt bleibt auch viel Raum für positive wirtschaftliche Impulse – vor allem im Bereich Klimaschutz. Was daraus entsteht, bleibt – wie so oft – vorerst abzusehen, die ersten Impulse sind jedenfalls gesetzt!