Das neue Energieeffizienzgesetz ist ein vielseitiger und effektiver Energiesparplan für Österreich – mit dem Ziel, den Verbrauch um ein Fünftel zu senken. Der Entwurf ist nun fertiggestellt und bereit zur Begutachtung.
Schon im Vorfeld wurden Maßnahmen gesetzt, die Wirkung zeigen: Laut Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ist im November ist der Gasverbrauch im Vergleich zum Fünf-Jahresschnitt um ein Viertel gesunken. Auch der Stromverbrauch liegt vier Prozent unter dem Mittel. Ein wichtiger Erfolg, denn die Zeit drängt: Österreich muss unabhängiger werden von fossiler Energie aus Erdgas, Öl und Kohle.
Dazu braucht es nicht nur nachhaltige, erneuerbare Alternativen bei der Erzeugung, Energie muss auch möglichst sorgsam und effizient verbraucht werden. Gerade jetzt hilft jede gesparte Kilowattstunde, das Klima zu schonen und Geld zu sparen.
Zentrale Punkte
- Der Energieverbrauch in Österreich soll um rund ein Fünftel zurückgehen. Das bedeutet, dass der Endenergieverbrauch bis 2030 um 18 Prozent verringert wird.
- Energiesparen wird jährlich mit 190 Millionen Euro unterstützt, die bis 2030 gesetzlich fixiert sind.
- Der Bund geht als Vorbild voran und legt eine verbindliche Sanierungsquote für Bundesgebäude von drei Prozent fest. So sparen Ämter, Polizeistationen oder auch Schulen große Mengen an Energie.
Letzte Schritte zum Ziel
Bis zum 18. Jänner 2023 können Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf des Energieeffizienzgesetzes abgegeben werden. Anschließend werden etwaige Verbesserungen eingearbeitet und Gespräche mit den Oppositionsparteien geführt. Der Beschluss braucht eine Zwei-Drittel-Mehrheit.
„Das Energieeffizienzgesetz ist unser Energiesparplan für Österreich. Denn Energie ist wertvoll und endlich. Deshalb müssen wir sorgsam mit ihr umgehen. Bis 2030 wollen wir den gesamten Energieverbrauch in Österreich um rund ein Fünftel senken. Dazu brauchen wir Tempo beim Energiesparen. Wir unterstützen dabei Haushalte und Unternehmen bei dieser großen Aufgabe – mit jährlich 190 Millionen Euro“, sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.
Das Gesetz im Detail
Das Energieeffizienzgesetz sieht umfangreiche Ziele für die Energieeinsparung in Österreich vor:
- Es wird ein gesamtstaatlicher Zielwert für den Endenergieverbrauch festgelegt: Dieser soll von 310 Terrawattstunden auf 255 Terrawattstunden im Jahr 2030 sinken.
- Auch bei den Energieeinsparungen gibt es ein bundesweites Ziel: Bis 2030 sind kumulierte Endenergieeinsparungen in Höhe von mindestens 180 Terrawattstunden vorgesehen. Damit übererfüllt das Energieeffizienzgesetz die EU-Vorgabe von 138 Terrawattstunden deutlich. Die Einsparungen werden über sogenannte strategische Maßnahmen erzielt, das sind zum Beispiel Regulierungen oder Förderungen des Bundes und der Länder.
- Aufteilung der Energieeinsparungen auf die Länder: Viele Energieeffizienzmaßnahmen liegen im Aufgabenbereich der Bundesländer. Der Gesetzesvorschlag gibt den österreichweiten Rahmen für die Energieeinsparung bis 2030 vor und legt dabei auch konkrete Einsparziele für die jeweiligen Bundesländer fest. Der Beitrag der Länder für dieses Einsparungsziel beträgt 22 Terrawattstunden.
Jährlich stellt der Bund 190 Millionen Euro für konkrete Maßnahmen zum Einsparen von Energie zur Verfügung. Dieses Geld dient der Effizienzsteigerung im Bereich Haushalte und Unternehmen und ist bis 2030 gesetzlich fixiert:
- Dabei liegt ein gesonderter Schwerpunkt auf Haushalten mit niedrigem Einkommen und der Renovierung des österreichischen Gebäudebestandes.
- Dieses Geld kommt zusätzlich zu bestehenden Maßnahmen wie der Sanierungsoffensive.
Der Bund geht zugleich mit gutem Beispiel voran. In Bundesgebäuden soll mit einem konkreten Maßnahmenplan rasch eine Sanierungsquote von drei Prozent pro Jahr erreicht werden.
Das Energieeffizienzgesetz sieht zudem klare Regelungen zur Überprüfung vor.
- Die E-Control wird als zuständige Behörde die Einsparungen überwachen und die entsprechenden Berichte an der EU-Kommission übermitteln.
- Zudem werden große Unternehmen ab 250 Beschäftigten verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energiemanagementsystem einzurichten.
- Energielieferanten müssen Beratungsstellen für Haushalte einrichten oder unabhängige Dritte damit beauftragen.
Nicht zuletzt müssen auch bei zentralen Wärme- und Kältenetzen (Fernwärme) künftig individuelle Verbrauchszähler installiert werden.
Quelle: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK)