EU-Jahresvorschau:

EU-Aktivitäten gegen Umweltverschmutzung und Klimawandel 2025

von Laura Peichl
Foto: © Pixabay

Klimaschutzministerium präsentiert EU-Jahresvorschau 2025

Die Vorhaben der Europäischen Union in den Bereichen Umwelt und Klimaschutz sind Gegenstand der EU-Jahresvorschau 2025 (III-136 d.B.) des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. „Eine ambitioniertere, unkompliziertere und schnellere Union für 2025“ ist das Motto des Arbeitsprogramms der Kommission für dieses Jahr. Mit den angekündigten Vorhaben verfolgt sie das Ziel, Europa wettbewerbsfähiger, sicherer und wirtschaftlich widerstandsfähiger zu machen. Im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes sind wiederum zahlreiche Maßnahmen geplant. Diese reichen von Anstrengungen zum Erreichen der Emissionsziele, allen voran ein Klimaziel für 2040, bis hin zu geplanten Vereinfachungen bei der Nachhaltigkeit von Unternehmen. Zur Förderung der Kreislaufwirtschaft sollen unter anderem Maßnahmen zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik, die Verbesserung der kreislauforientierten Konstruktion von Fahrzeugen oder die Reduktion von Textil- und Lebensmittelabfällen beitragen.

Nächste Schritte und neue Ziele zur Emissionsreduktion

Um das Ziel der Klimaneutralität der Union bis 2050 zu erreichen, hat die Europäische Kommission vergangenes Jahr ein Klimaziel für 2040 vorgeschlagen. Demnach empfiehlt sie den Netto-Ausstoß von Treibhausgasen um 90 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Österreich setze sich dafür ein, dass die EU einen angemessenen Beitrag zum internationalen Klimaschutz leiste, wird in der Jahresvorschau angeführt. Maßnahmen zur Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris sind in den „2030 EU NDCs“ („Nationally Determined Contribution“) verankert. Hier wird erwartet, dass die EU bis September 2025 NDCs für Maßnahmen bis 2035 vorlegen wird. Der Festlegung dieser NDCs werde eine kritische Rolle beigemessen, da sich anhand der Ambition erkennen lassen werde, ob das 1,5°-Ziel noch eingehalten werden kann.

Bis Ende 2025 überprüft die Kommission die Zielerreichung nationaler Verpflichtungen zur Emissionsreduktion. Darauf aufbauend könnten Gesetzesvorschläge für Verpflichtungen nach 2030 vorgelegt werden, wird im Bericht angeführt. Dabei könnten die Verpflichtungen auf neue Schadstoffe (Methan, Black Carbon), zusätzliche Emittentenkategorien und neue Definitionen von Feinstaub ausgeweitet werden. Aus österreichischer Sicht müssten damit konkrete Vorteile für die Luftqualität verbunden sein, bei denen der Nutzen den Aufwand übersteige. Ende 2025 soll auch die LULUCF-Verordnung evaluiert werden. Dies ist bedeutend, da nach den aktuellen Treibhausgas-Emissionsdaten die nationalen Ziele für 2021 bis 2025 wahrscheinlich nicht erreicht werden.

Der Innovationsfonds ist ein Teil des EU-Emissionshandels, der innovative Technologien zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes fördern soll. Im Rahmen des Clean Industrial Deals soll der Innovationsfonds weiter ausgebaut und eine „industrial decarbonisation bank“ geschaffen werden.

Richtlinie über Umweltaussagen von Unternehmen

Ein Richtlinienentwurf über Umweltaussagen definiert, wie Unternehmen ihre „grünen Behauptungen“ zukünftig begründen und kommunizieren müssen. Die Informationen müssen demnach transparent und überprüfbar sein und Gütezeichen müssen einen zusätzlichen ökologischen Mehrwert bringen. Österreich setze sich für die Ziele zur Bekämpfung von Irreführung durch Umweltaussagen ein, wird in der Jahresvorschau angeführt. Aufgrund bestehender Bedenken habe sich Österreich im Umweltrat im Juni 2024 in Bezug auf eine allgemeine Ausrichtung enthalten und sieht noch weiteren Gesprächsbedarf.

Österreich lehnt Kernenergie weiter ab

Die Europäische Kommission wird 2025 einen Überblick über Investitionen in kerntechnische Anlagen vorlegen. Außerdem sei die Vorstellung eines Strategieplanes für die Europäische SMR-Industrieallianz (Small Modular Reactors) vorgesehen. Österreich lehne die energetische Nutzung der Kernenergie weiter ab, wird angeführt. Diese habe ein hohes Gefahrenpotential, wie der Krieg in der Ukraine auf „drastische Weise“ gezeigt habe. Österreich spreche sich auch dagegen aus, die Kernenergie als umweltfreundlich und nachhaltig einzustufen. Im Bereich radioaktiver Abfälle unterstütze Österreich eine Vereinfachung der Berichtspflichten. Zudem befürworte das Land Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren für grenzüberschreitende Verbringungen radioaktiver Abfälle innerhalb der EU.

Österreichs Beitrag zur Stärkung der Biodiversität

Österreich unterstütze dem Bericht nach die Ziele der EU-Biodiversitäts-Strategie 2030. Damit werde ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt der Biodiversität geleistet. Zum Erreichen der Ziele hat Österreich Maßnahmen in der Biodiversitäts-Strategie 2030+ sowie Mittel im Biodiversitätsfonds verankert. Anfang 2026 sind Berichte über die nationale Umsetzung der globalen Biodiversitäts-Ziele 2030 an die UNO abzugeben.

Kommission schlägt Vereinfachungen bei Nachhaltigkeit vor

Die Europäische Kommission hat sich zum Ziel gesetzt, künftige Vorhaben besser zu implementieren und bestehende Rechtsakte zu vereinfachen. Dazu sollen Berichtspflichten reduziert werden. Mit dem Vereinfachungspaket „Nachhaltigkeit“ wird eine zeitliche Verschiebung der Berichtspflichten um ein Jahr unter der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattungs-Richtlinie und des EU Lieferkettengesetzes angestrebt. Neben anderen Vereinfachungen im Rahmen dieser Rechtsakte werden auch weitere beim Europäischen CO2-Grenzausgleichsystem und bei der EU-Taxonomie vorgeschlagen. Österreich begrüße den Ansatz der Vereinfachung im Sinne der Entbürokratisierung.

Kreislaufwirtschaft: Maßnahmen gegen Ressourcenverschwendung

Der Null-Schadstoff-Aktionsplan hat das Ziel, die Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt bis 2030 um 30 % zu verringern. Im Einklang mit dem Österreichischen Aktionsplan Mikroplastik würden EU-Initiativen zur Eindämmung von Mikroplastik seitens Österreich begrüßt. Im Bereich von Fahrzeugen soll weiters deren Konstruktion kreislauforientiert verbessert und so deren negative Umweltauswirkungen und der Rohstoffbedarf verringert werden. Österreich unterstütze diese Ziele, spreche sich jedoch für eine Richtlinie statt einer Verordnung aus. Im Bereich der Textil- und Lebensmittelbranche soll mit der Überarbeitung der Abfallrahmen-Richtlinie deren Umwelt- und Klimaauswirkungen verringert werden. So sei im Textilbereich die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung geplant. Im Lebensmittelbereich sollen Vermeidungsquoten entlang der Wertschöpfungskette festgelegt werden. Die Intention des Richtlinienvorschlags, Textil- und Lebensmittelabfälle zu vermeiden, werde seitens Österreich begrüßt.

Neuerungen auch bei Chemikalien geplant

Mit dem „Ein Stoff, eine Bewertung“-Paket soll die Gefahrenprävention durch verbessertes Chemikalienmanagement optimiert werden. Dazu soll eine Straffung der Bewertungen von Chemikalien in allen EU-Rechtsvorschriften, die Stärkung der Wissensbasis über Chemikalien sowie die Gewährleistung einer Früherkennung und von Maßnahmen gegen neu auftretende chemische Risiken erreicht werden. Das Paket sei ein wichtiger Baustein für eine moderne, integrierte Chemikalienpolitik, betonen die Autor:innen.

Im Arbeitsprogramm der Kommission ist eine Revision der Reach-Verordnung vorgesehen, die Ende 2025 im Kontext des Clean Industrial Deals und des neuen „Chemicals Industry Package“ mit Fokus auf Vereinfachungen vorliegen soll. Für Österreich sei es wichtig, dass die chemische Industrie bei der Transformation zu einem ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaftssystem bestmöglich unterstützt werde. Durch eine Effizienzerhöhung und Treffsicherheit der Verfahren soll dieser Übergang in Richtung Nachhaltigkeit und Digitalisierung beschleunigt werden. Auch der Vorschlag für eine modernisierte Detergenzien-Verordnung soll 2025 voran gebracht werden.

Weitere Informationen auf: www.parlament.gv.at

Quelle: Parlament Österreich

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