§ 56 GModG betrifft künftig deutlich mehr Nichtwohngebäude:

GModG erweitert Pflichten für Gebäudeautomation ab 70 kW

von David Lodahl
Foto: © Gira

Seit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026 gelten erweiterte Anforderungen an die Gebäudeautomation von Nichtwohngebäuden. Eine zentrale Rolle spielt dabei § 56 GModG. Er definiert Vorgaben für Gebäudeautomation, Energiemonitoring, Raumklimaqualität und automatische Beleuchtungssteuerungen.

Für Elektro- und TGA-Fachplaner, Projektentwickler und Betreiber ist vor allem die geänderte Leistungsschwelle relevant. Während vergleichbare Anforderungen bisher überwiegend große Nichtwohngebäude mit mehr als 290 kW Heiz- oder Klimaleistung betrafen, fallen künftig bereits Gebäude mit mehr als 70 kW in den Anwendungsbereich. Damit werden zahlreiche Büro-, Verwaltungs- und Gewerbegebäude erstmals von den gesetzlichen Vorgaben erfasst.

Automationsgrad, Monitoring und Beleuchtung im Fokus

Für Neubauten mit mehr als 70 kW Heiz- oder Klimaleistung fordert das GModG laut der vorliegenden Information unter anderem digitale Energieüberwachungstechnik, die Überwachung der Raumklimaqualität, die Vernetzung gebäudetechnischer Systeme sowie mindestens den Automationsgrad C nach DIN/TS 18599-11. Für große Nichtwohngebäude mit mehr als 290 kW gilt mindestens der Automationsgrad B.

Zusätzlich verlangt § 56 GModG für Neu- und Bestandsgebäude über 70 kW eine automatische Beleuchtungssteuerung. Genannt wird etwa der Einsatz von Präsenzmeldern in angemessener Zonierung. Die Beleuchtung muss abhängig von der tatsächlichen Raumnutzung automatisch gesteuert werden. Für viele Bestandsgebäude kann daraus ein konkreter Nachrüstbedarf entstehen. Die Umsetzung hat grundsätzlich bis 31. Dezember 2029 zu erfolgen, sofern keine nachgewiesene Unwirtschaftlichkeit vorliegt.

Auch beim Energiemonitoring werden die Anforderungen ausgeweitet. Energieverbräuche und gebäudetechnische Anlagen sollen kontinuierlich überwacht, ausgewertet und über geeignete Schnittstellen bereitgestellt werden. Besonders im Bestand kann das anspruchsvoll sein, wenn unterschiedliche Zählerstrukturen, Systeme und Kommunikationsprotokolle in ein gemeinsames Monitoring eingebunden werden müssen. Für bestehende Systeme können laut Pressemeldung Nachrüstfristen von bis zu zehn Jahren ab Einbau gelten.

Planungsrelevanz in frühen Projektphasen

Die gesetzlichen Anforderungen beschreiben primär, welche Funktionen ein Gebäude erfüllen muss. Für die praktische Umsetzung werden sie jedoch bereits in frühen Planungsphasen relevant. Fachplaner und Projektentwickler müssen Anforderungen aus dem GModG mit Investitionskosten, Nutzeranforderungen, ESG-Zielen, Fördermöglichkeiten und dem jeweiligen Gebäudekonzept zusammenführen.

Gira stellt dafür auf seiner Website Planungs- und Arbeitsmittel für Raumautomationslösungen am Beispiel eines modernen Office-Gebäudes bereit. Die Beispiele orientieren sich nach Unternehmensangaben an § 56 GModG, der DIN/TS 18599-11 sowie der ISO 52120 und behandeln unter anderem Beleuchtung, Beschattung, Heizen, Kühlen und Technisches Gebäudemanagement.

Zu den bereitgestellten Unterlagen zählen:

  • Funktionsschemata
  • funktionale Beschreibungen
  • Ausschreibungstexte
  • Gerätestücklisten
  • Exposétexte
  • Produktbilder
  • BIM- und GAEB-Daten

Nach Angaben von Gira können die Materialien als Grundlage für die HOAI-Leistungsphasen 2 bis 5 genutzt werden. Ziel ist es, die Anforderungen dokumentiert, nachvollziehbar und normgerecht in die Planung zu übertragen.

Raumautomation über die Mindestanforderung hinaus

Die Beispiele beschränken sich laut Gira nicht auf die reine Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen. Genannt werden Präsenz- und Konstantlichtregelungen, Sonnenschutzfunktionen, adaptive Beleuchtungssteuerungen, Funktionen zur Anlagenüberwachung sowie gewerkeübergreifende Raumautomationskonzepte nach ISO 52120-1.

Für Monitoring und Energiemanagement verweist Gira zudem auf das Produkt Sheet4Q der 4ba GmbH als mögliche Managementebene zur Erfassung, Auswertung und Visualisierung von Energiedaten.

Online-Seminar angekündigt

Die Gira Akademie will das Thema am 20. Januar 2027 in einem Online-Seminar gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Krödel vom IGT – Institut für Gebäudetechnologie aufgreifen. Das Seminar richtet sich an Elektro- und TGA-Fachplaner, Projektentwickler, beratende Ingenieure, Betreiber von Nichtwohngebäuden sowie das Fachhandwerk. Behandelt werden die Auswirkungen von § 56 GModG auf Planung, Gebäudeautomation und Energiemonitoring in Neubau und Bestand. Die Aufzeichnung soll anschließend ebenfalls verfügbar sein.

Weitere Informationen finden Sie unter partner.gira.de.

Quelle: Gira – Giersiepen GmbH & Co. KG

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