Wien – Der Anteil des mit staatlichen Mitteln geförderten Ökostroms an der Abgabe an Endverbraucher ist 2018 erstmals seit 2011 gesunken. Das geht aus dem aktuellen Ökostrombericht der E-Control hervor, der heute bei einem Pressegespräch in Wien präsentiert worden ist.
Demnach ist der Anteil des geförderten Ökostroms im vergangenen Jahr von 17,9 Prozent im Jahr 2017 auf 16,5 Prozent (2018) zurückgegangen. Dabei sank die von der Abwicklungsstelle für Ökostrom AG (OeMAG) abgenommene Strommenge um sieben Prozent von 10.528 Gigawattstunden (GWh) auf 9.784 GWh.
Nach 58.804 GWh im Jahr 2017 betrug die gesamte Stromabgabe an Endverbraucher im Bezugsjahr 2018 59.320 GWh. „Auch wenn die OeMAG Ende 2018 mehr Leistung kontrahiert hatte, so war die abgenommene Menge dennoch rückläufig.“, erläutert der Vorstand der E-Control, Wolfgang Urbantschitsch. Am Fördersystem selbst hat sich nichts geändert. Gefördert werden weiterhin bestimmte Ökostromtechnologien mittels staatlich garantierter Einspeisetarife, also fixen Abnahmepreisen für den Strom.
Photovoltaik legte auch bei der abgenommenen Menge zu
Betrachtet man die abgenommene Menge im Jahr 2018, so kam es zu einem insgesamten Rückgang von ungefähr 750 GWh. „Den signifikantesten Rückgang verzeichnete dabei die Windkraft mit knapp 690 GWh, gefolgt von der Kleinwasserkraft mit 120 GWh“, zitiert Urbantschitsch aus dem Ökostrombericht.
Im Gegensatz zur Kleinwasserkraft, bei der die kontrahierte, installierte Leistung gesunken ist, konnte diese bei der Windkraft jedoch um 50 MW gesteigert werden. Die abgenommenen Mengen im Bereich der rohstoffabhängigen Technologien haben leicht zugenommen. Einzig und allein im Bereich der Photovoltaik stiegen sowohl installierte Leistung, als auch die abgenommene Menge.
Ökostromvergütung leicht gesunken
Die rückläufigen Ökostrommengen spiegeln sich auch in den gesunkenen Förderkosten wider. So sank das im Jahr 2018 ausbezahlte Vergütungsvolumen um 6 % auf 1 Mrd. Euro (-62 Mio. Euro). Das Vergütungsvolumen ist die Summe der ausbezahlten Einspeisetarife und enthält somit den Marktwert des abgenommenen Stroms. Das Unterstützungsvolumen, welches die Förderung über dem Marktwert widerspiegelt, belief sich im Jahr 2018 auf 702 Mio. Euro. „Hierbei kommt dem Endkunden neben dem rückläufigen Vergütungsvolumen der deutlich gestiegene Marktpreis zugute. Verglichen mit 2017 ergibt sich dadurch ein positiver Effekt von 132 Mio. Euro“, so Urbantschitsch. Der den Berechnungen zugrunde gelegte Marktpreis stieg dabei von 31 auf 39 Euro pro Megawattstunde.
Rückläufiges Unterstützungsvolumen für 2019
„Für die Prognose des Unterstützungsvolumens rechnen wir für das Jahr 2019 mit einem leichten Anstieg der abgenommenen Mengen. Trotz dieses Anstiegs ergibt sich für das Unterstützungsvolumen ein deutlicher Rückgang auf 570 Mio. Euro. Dabei macht sich der deutliche Anstieg des zugrunde gelegten Marktpreises von 39 Euro pro Megawattstunde auf 52 Euro pro Megawattstunde bemerkbar“, erläutert Urbantschitsch.
Ökostromkosten für Haushalte gesunken
Gute Nachrichten gibt es für die Haushalte: Betrugen die Ökostromförderkosten für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr 2018 noch rund 90 Euro im Jahr inklusive Steuern, „werden die Ökostromförderkosten aufgrund des rückläufigen Unterstützungsvolumens und der rollierenden Abrechnung nun auf rund 70 Euro brutto sinken“, rechnet der Vorstand der E-Control, Andreas Eigenbauer, mit einer Ersparnis für die Haushalte.
Bei den Einspeisetarifen wenig Neues
Die Entwicklung der durchschnittlichen Einspeisetarife hat sich auch im Jahr 2018 nicht grundlegend geändert. Abseits der Photovoltaik und der festen Biomasse kam es bei allen übrigen Technologien zu einem leichten bis, im Fall von Biogas, zu einem recht deutlichen Anstieg. „Im Fall von Biogas macht sich hierbei die Nachfolgetarif-Regelung bemerkbar, bei der die Nachfolgetarife selbst recht deutlich über den ursprünglichen Tarifen liegen“, so Eigenbauer. Und weiter: „Markante Änderungen – und vor allem auch einen deutlichen Rückgang bei den durchschnittlich ausbezahlten Einspeisetarifen – gab es bei der Photovoltaik. Dort wird seit der »kleinen« ÖSG-Novelle 2017 auch eine Kombination aus Einspeisetarif und Investitionsförderung ausbezahlt. Dabei ist auch interessant, dass es bei der Antragstellung eine Reihung nach dem Grad des Eigenverbrauches gibt.“
Bewegung im Bereich der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen
„Nach der Änderung des ElWOG 2017 sind mittlerweile vermehrt gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen in Betrieb bzw. in Umsetzung“, so Eigenbauer. Wie erwartet sind diese vor allem im Neubau relevant, da eine Umsetzung im Zuge der Errichtung eines Neubaus wesentlich einfacher ist. Er erwartet aber künftig deutlich mehr Bewegung in diesem Bereich: „Im Zuge der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften, welche ein wesentliches Merkmal in der Erneuerbaren-Richtlinie sind, könnte weiterer Schwung in diese Thematik kommen.“
Österreich hat traditionell hohen Ökostromanteil
Österreich verfügt traditionell über einen hohen Anteil erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung. Nach ersten Auswertungen sank der Anteil des Ökostroms (inländische Erzeugung) am Stromverbrauch von 74% auf 73% im Jahr 2018. Dieser Anteil umfasst den gesamten Ökostrom, also sowohl den im Ökostrombericht erfassten Ökostrom, der mit Fördermitteln unterstützt wurde, als auch Ökostrom ohne Förderungen, wie etwa Strom aus großen Wasserkraftwerken. Dabei ist auch ein schlechteres Wasserjahr 2018 (Wasserkraft-Erzeugungskoeffizient von 0,93) bemerkbar. „Würde man die erzeugte Menge auf einen Koeffizienten von 1,0 hochrechnen, so würde sich ein Anteil von 77 % ergeben“, rechnet Eigenbauer vor.
Novelle des Ökostromgesetzes
„Spannend bleibt auch die weitere Entwicklung im Bereich Ökostrom“, meint Eigenbauer. Aufgrund der Novelle des Ökostromgesetzes sollen im Jahr 2020 Mittel vorgezogen – 20,5 Mio. Euro für die Windkraft – bzw. zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. So werden z.B. 36 Mio. Euro im Bereich der Photovoltaik und 30 Mio. Euro im Bereich der mittleren Wasserkraftbereitgestellt. Abhängig vom Marktwert des geförderten Ökostroms ist damit zu rechnen, dass die Kosten für einen Haushalt von sonst 80 Euro im Jahr 2020 auf ungefähr 89 Euro ansteigen werden. In Summe sollten dabei 2020 ungefähr 12 TWh Ökostrom mit 1,3 Mrd. Euro vergütet werden.
Auf Basis diverser Berechnungsansätze müssten bis 2030 bis zu 30 TWh an erneuerbaren Energien zugebaut werden, wobei dieser Wert auch die zu erwartende Verbrauchssteigerung enthält. Aktuell (bezogen auf 2018) steht einem Anstieg beim energetischen Endverbrauch von etwa 500 GWh ein Rückgang bei der Ökostromproduktion von 770 GWh (bezogen auf Ökostrom gesamt, also alles außer Großwasserkraft) gegenüber.
Aus Sicht der E-Control sind dabei zwei Aussagen wesentlich: Auf Basis der vorhandenen technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen müssen alle Technologien eingesetzt und dabei vorhandene Ausbaupotenziale ausgereizt werden. Und aufgrund der vergangenen Ausbauwerte muss die Genehmigung und Errichtung der Anlagen sehr rasch erfolgen. Eigenbauer betont: „Wenn 30 TWh Ausbau bis 2030 Ziel sind, braucht es pro Jahr mindestens 3 TWh. Daher muss der Ausbau mindestens verdreifacht werden. Letztendlich bleibt aber abzuwarten, welche Pläne eine neue Regierung im Bereich Ökostrom vorgeben und umsetzen möchte“, so Eigenbauer abschließend.
Quelle: APA