Der Nationalrat hat das Elektrizitätswirtschaftsgesetz als Kern des Günstiger-Strom-Gesetzes verabschiedet – mit breiter Mehrheit und nach intensiven Verhandlungen. Ziel ist ein moderner, digitaler und fairer Strommarkt mit mehr Kundenschutz und geringeren Kosten. Besonders im Fokus: Ein Sozialtarif für Haushalte mit niedrigem Einkommen und neue Rechte für aktive Energiekund:innen. Doch die Reform ist nicht unumstritten. Was bringt sie wirklich – und was nicht?
Nach monatelangen Verhandlungen hat der Nationalrat das überarbeitete Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) als Herzstück des neuen Günstiger-Strom-Gesetzes beschlossen. Die Reform soll auf den Wandel des Strommarkts durch den Ausbau erneuerbarer Energien, dezentrale Erzeugung und neue Marktakteure reagieren. Unterstützt wurde das Gesetz von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS – mit einem entscheidenden Abänderungsantrag, der auch die Zustimmung der Grünen sicherte. Kritische Stimmen kamen von der FPÖ, die dem Sozialtarif zustimmte, das Gesamtpaket jedoch als „Mogelpackung“ bezeichnete. Was bedeutet die Reform für Endkund:innen, Netzbetreiber und die Energiewende?
Neuer Rechtsrahmen für ein neues Stromzeitalter
Das bisherige Elektrizitätswirtschaftsgesetz war 14 Jahre alt – in einer Zeit, in der sich der Strommarkt grundlegend verändert hat. Die neue Gesetzgebung reagiert auf die Dezentralisierung der Energieerzeugung, den Ausbau erneuerbarer Energien und die stärkere Einbindung von Verbraucher:innen. Ziel ist es, ein faires, digitales und wettbewerbsorientiertes System zu schaffen, das gleichzeitig Versorgungssicherheit und Kosteneffizienz gewährleistet.
„Aktive Kund:innen“ und Energiegemeinschaften
Ein zentrales Element der Reform ist die gesetzliche Verankerung des „aktiven Kunden“. Damit werden Bürger:innen gestärkt, die selbst Strom erzeugen, speichern, verbrauchen oder in Energiegemeinschaften teilen wollen. Die Rechte der Endkund:innen werden umfassend ausgebaut – von Ratenzahlungsoptionen bis zu Vorauszahlungszählern. Auch bei Netzabschaltungen sollen künftig mehr Schutzmechanismen greifen.
Sozialtarif als zentrales Entlastungsinstrument
Besonders im Fokus steht der neue Sozialtarif, von dem rund 290.000 Haushalte profitieren sollen. Bezugsberechtigt sind künftig auch Arbeitslose und Personen mit Notstandshilfe. Laut SPÖ könne eine Mindestpensionistin damit rund 300 € im Jahr sparen. Die Kosten für diesen Tarif sollen von den Energieversorgern getragen werden. Kritiker:innen, insbesondere aus den Reihen der FPÖ, sehen jedoch die Gefahr, dass diese Kosten auf andere Kund:innen umgelegt werden.
Netzbeitrag für Einspeiser: Entlastung für Klein-PV-Anlagen
Ein weiterer Aspekt betrifft den sogenannten „Versorgungsinfrastrukturbeitrag“. Einspeiser müssen ab 2027 pro eingespeister Kilowattstunde bis zu 0,05 Cent an die Netzbetreiber abführen. Ausgenommen sind kleine Anlagen mit einer netzwirksamen Leistung bis 20 kW – etwa klassische PV-Dachanlagen auf Einfamilienhäusern. Auch bei der Spitzenkappung wurde nachgebessert: Maximal 1 % der erzeugten Jahresmenge darf begrenzt werden.
Kritik von rechts: „Wo Billigstrom draufsteht, muss er auch drin sein“
Die Freiheitlichen stimmten nur dem Sozialtarif zu und kritisierten die Reform scharf. Sie befürchten steigende Netzkosten und zusätzliche Belastungen für Verbraucher:innen und Industrie. Aus Sicht der FPÖ drohe eine weitere Teuerungswelle, auch durch den Umstand, dass sich die Netzkosten durch den hohen Ausbaubedarf des Netzes in den nächsten Jahren verdreifachen würden. Als „nicht gerecht“ wurde bezeichnet, dass Menschen, die mit der Stromproduktion Geld verdienen, keine Netzgebühren bezahlen sollen. Außerdem würden die Energieversorger die Kosten des Sozialtarifs an die Endkundinnen und Endkunden weiterverrechnen.
Regierung: Stromnetz bekommt ein neues Betriebssystem
Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer sprach von einem „Paradigmenwechsel“ hin zu sicherem, sauberem und leistbarem Strom für Haushalte und Unternehmen. Das Gesetz solle langfristig für sinkende Preise sorgen und Österreichs Stromnetz „fairer, gerechter und digitaler“ machen. Auch eine Sondersitzung zur Ausschüttung von 500 Mio. € für Stromkostensenkung wurde bereits angekündigt.
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz beginnt eine neue Phase der Strommarktregulierung in Österreich. Die Reform zielt auf mehr Fairness, Dezentralisierung und Kosteneffizienz ab – mit klaren Vorteilen für sozial schwache Haushalte und aktive Energiekund:innen. Doch ob die gesetzten Maßnahmen tatsächlich zu sinkenden Strompreisen führen, bleibt offen. Für die Energiewende stellt das Gesetz jedenfalls einen wichtigen Schritt dar.
Weitere Informationen auf: www.parlament.gv.at